Referendumsgesetz



  • Folgender Antrag steht zur Debatte:


  • Das Gesetz ergänzt in einer gewissen Weise das Wahlgesetz, das kann man so sagen.


    Präsidentschaftswahlen sind doch eben bereits im Wahlgesetz geregelt, hier gibt es doch ein Verfahren.

  • In der Tat, das wäre auch meine Frage gewesen. Es handelt sich also bei diesem Gesetz lediglich um ein Ergänzungsgesetz, wenn man so mag, zu Artikel 9 (5) der Verfassung? In dem Fall: keine weiteren Fragen.

  • Aktualisierter Antrag:


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