Die Republika Vesteran hat eine Debatte zu folgendem Leitantrag beantragt:
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Geschäftsordnung des Savezno Vece
§1 Der Vorsitz
(1) Vorsitzender des Bundesrates sind die Mitglieder in rotierender Reihenfolge.
(2) Der Vorsitzende führt die Geschäfte des Bundesrates, verübt das Hausrecht und vertritt diesen nach Außen.
(3) Die Rotation läuft nach folgender Reihenfolge ab Republika Pelagonija, Republika Aresinija, Republika Vesteran.
(4) Hat eine Republik kein Mitglied im Bundesrat, wird die Republik in der Rotation übersprungen.
(5) Ist der Vorsitzende länger als 7 Tage abwesend, so wechselt der Vorsitz gemäß Rotation.
(6) Der Vorsitz rotiert nach aufgerundeten 2 Monaten, jeweils zum Monatsersten.
§2 Das Rederecht
(1) Rederecht haben neben den Mitgliedern Regierungsmitglieder der Republiken, sowie die Mitglieder der Bundesregierung in Amtlicher Funktion, sowie ggf. eingesetzte Gouverneure.
(2) Zusätzliches Rederecht vergibt der Vorsitzende auf Antrag.
§3 Abstimmungen
(1) Abstimmungen laufen 5 Tage.
(2) Eine Abstimmung kann vorzeitig beendet werden, wenn eine Mehrheit unausweichlich ist oder alle Stimmen abgegeben wurden.
(3) Stimmrecht haben nur die Mitglieder der Republiken.
§4 Anträge und Debatten
(1) Ein Gesetzesantrag muss mindestens 5 Tage zur Debatte verfügbar sein.
(2) Wird nach 5 Tagen keine Debatte beantragt, so ist eine Abstimmung einzuleiten.
(3) Eine Debatte kann beendet werden, 3 Tage nach der letzten Wortmeldung oder wenn die Fragesteller bekannt geben, dass keine weiteren Fragen offen sind. Nach Beendigung der Debatte wird eine Abstimmung eingeleitet.
§5 Schlußbestimmungen
(1) Abweichende Handhabungen werden durch einfache Mehrheit in einer Abstimmung beschlossen.
(2) Die Geschäftsordnung tritt mit der Verabschiedung in Kraft.
Die Debatte ist hiermit eröffnet.