Anträge & Mitteilungen

  • Ich beantrage die Änderung der Verfassung:

    Verfassungsänderungsgesetz Amtszeit

    §1 - Umfang der Änderung

    Artikel 13 der pelagonischen Verfassung soll wie folgt geändert werden:

    "Im Falle des Todes, des Rücktritts, des Ablaufs der Amtszeit oder einer dauernden Verhinderung des Präsidenten der Volksrepublik Pelagonien, sein Amt auszuüben, übernimmt der Vorsitzende der Volksversammlung das Amt des vorläufigen Präsidenten der Volksrepublik Pelagonien.

    Die Wahl des neuen Präsidenten der Volksrepublik Pelagonien muss innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach der Amtsübernahme durch den vorläufigen Präsidenten der Volksrepublik Pelagonien durchgeführt werden."

    §2 - Inkrafttreten

    Die neue Verfassung tritt am Tag nach ihrem Beschluss in Kraft.


    Eine Debatte ist erwünscht.

    Пеќа Радева
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    Ich möchte ein Severanien, in welchem die Republiken über den Bund herrschen und nicht umgekehrt.

  • Antrag:

    Landschaftsschutzgesetz

    (Закон за заштита на пејзажот)


    Člen 1 – Ziel des Gesetzes

    (1) Ziel dieses Gesetzes ist der Schutz der natürlichen Landschaft, der ökologischen Vielfalt und des kulturell gewachsenen Raumes der Volksrepublik Pelagonien vor den Auswirkungen durch den Einsatz industrieller Windkraftanlagen.

    (2) Der Erhalt der Lebensräume geschützter Tierarten, insbesondere von Zugvögeln und Fledermäusen, sowie der Schutz des charakteristischen Landschaftsbildes gelten als vorrangige Interessen des pelagonischen Volkes.


    Člen 2 – Geltungsbereich

    Dieses Gesetz gilt für das gesamte Hoheitsgebiet der Volksrepublik Pelagonien, einschließlich aller Land-, Binnengewässer- und Küstenzonen sowie öffentlicher und privater Flächen.


    Člen 3 – Verbot von Windkraftanlagen

    (1) Die Errichtung, der Betrieb sowie jede Form der Erweiterung oder Reaktivierung von Windkraftanlagen sind untersagt.

    (2) Unter Windkraftanlagen im Sinne dieses Gesetzes fallen alle technischen Bauwerke, deren Zweck die Umwandlung von Windenergie in elektrische oder mechanische Energie ist, unabhängig von Leistung, Höhe oder technischer Ausführung.

    (3) Das Verbot erstreckt sich auch auf Kleinwindkraftanlagen, Demonstrationsanlagen sowie Versuchseinrichtungen jeder Art, unabhängig von Standort, Zweck oder technischer Ausführung.


    Člen 4 – Rückbaupflicht

    (1) Alle zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bestehenden Windkraftanlagen müssen innerhalb von 12 Monaten vollständig rückgebaut werden.

    (2) Der Rückbau hat unter besonderer Rücksichtnahme auf Boden, Wasser und Vegetation zu erfolgen.

    (3) Materialien, insbesondere Rotorblätter aus Verbundstoffen, sind ordnungsgemäß zu entsorgen oder zu recyceln.

    (4) Die betroffenen Flächen sind durch geeignete Maßnahmen in einen naturnahen Zustand zu überführen.

    (5) Die staatlichen Umwelt- und Naturschutzbehörden sind berechtigt, nicht fristgerecht zurückgebaute oder verbotene Anlagen zu demontieren und dem Betreiber sämtliche Kosten in Rechnung zu stellen.


    Člen 5 – Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.

    Пламен Николов

    Претседател на Народна Република Пелагонија



  • Antrag:


    Gesetz über die Oblaste der Volksrepublik Pelagonien


    Закон за областите на Народната Република Пелагонија


    Artikel 1 – Begriffsbestimmung

    Die Oblast ist eine territoriale Verwaltungseinheit für die Durchführung der Regionalpolitik, die Umsetzung staatlicher Aufgaben auf lokaler Ebene sowie die Gewährleistung der Übereinstimmung zwischen nationalen und lokalen Interessen.


    Artikel 2 – Benennung der Oblaste

    Die Oblaste der Volksrepublik Pelagonien tragen die Namen ihrer Verwaltungssitze. Es bestehen die folgenden Oblaste:

    1. Belovo

    2. Karašova

    3. Portograd

    4. Tripolja

    5. Veligrad

    6. Višegrad


    Artikel 3 – Oblastverwalter

    (1) Jede Oblast wird von einem Oblastverwalter geleitet, der durch die Oblastverwaltung unterstützt wird.

    (2) Der Oblastverwalter übt die Aufsicht über die Gemeinden der Oblast aus und stellt die Umsetzung der staatlichen Politik, die Wahrung der nationalen Interessen sowie von Recht und öffentlicher Ordnung sicher. Er ist befugt, Beschlüsse der Gemeinden aufzuheben, wenn diese im Widerspruch zu bestehenden Rechtsvorschriften stehen.

    (3) Der Oblastverwalter handelt im Rahmen der vom Präsidenten und der Regierung der Volksrepublik Pelagonien festgelegten Weisungen.

    (4) Der Oblastverwalter wird vom Präsidenten der Volksrepublik Pelagonien ernannt.


    Artikel 4 – Oblastverwaltung

    (1) Die Oblastverwaltung ist das ausführende Organ der Oblast und unterstützt den Oblastverwalter bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben.

    (2) Die Oblastverwaltung setzt die vom Präsidenten und der Regierung der Volksrepublik Pelagonien erlassenen Weisungen um, bereitet Entscheidungen des Oblastverwalters vor und führt diese aus.

    (3) Die Oblastverwaltung gliedert sich in Abteilungen für öffentliche Ordnung, Wirtschaft, Infrastruktur, Umwelt, Bildung und soziale Angelegenheiten. Die Gliederung kann vom Oblastverwalter mit Zustimmung der Regierung der Volksrepublik Pelagonien angepasst werden.

    (4) Die Oblastverwaltung ist gegenüber dem Oblastverwalter rechenschaftspflichtig. Der Oblastverwalter bestellt die leitenden Mitarbeiter der Oblastverwaltung und ist für die Organisation und Funktionsfähigkeit der Verwaltung verantwortlich.


    Artikel 5 – Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.

    Пламен Николов

    Претседател на Народна Република Пелагонија



  • Antrag:


    Gesetz über die Stiftung und Verleihung der Auszeichnung „Held der Arbeit“ der Volksrepublik Pelagonien


    Präambel

    Die Volksversammlung der Volksrepublik Pelagonien würdigt die herausragenden Leistungen der Werktätigen, die durch Tatkraft, Eigeninitiative und verantwortungsbewusstes Handeln den Fortschritt von Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft fördern. Dieses Gesetz dient der öffentlichen Anerkennung jener, die durch beispielhafte Arbeit die Gemeinschaft stärken und zum Wohl des Volkes beitragen.


    Artikel 1 – Stiftung

    (1) Der Präsident der Volksrepublik Pelagonien stiftet die Auszeichnung „Held der Arbeit“.

    (2) Die Auszeichnung ehrt besondere Leistungen, die dem Allgemeinwohl dienen, die Zusammenarbeit fördern und die Ideale von Solidarität, Eigenverantwortung und gesellschaftlicher Tatkraft verkörpern.


    Artikel 2 – Voraussetzungen der Verleihung

    (1) Die Auszeichnung kann an Einzelpersonen, Organisationen der vereinigten Arbeit, Genossenschaften und gesellschaftliche Organisationen verliehen werden, die durch herausragende Verdienste im wirtschaftlichen, wissenschaftlichen, kulturellen oder sozialen Bereich die Entwicklung der Volksrepublik Pelagonien in bedeutender Weise gefördert haben.

    (2) Die zu würdigenden Leistungen sollen als Vorbild für andere dienen, das Zusammenwirken von Eigeninitiative und kollektiver Verantwortung stärken und die Entwicklung der Volksrepublik Pelagonien nachhaltig fördern.


    Artikel 3 – Verleihung

    (1) Vorschläge zur Verleihung können von Organisationen der vereinigten Arbeit, Gemeinden, Gewerkschaften, wissenschaftlichen und kulturellen Institutionen sowie anderen gesellschaftlichen Organisationen eingebracht werden.

    (2) Der Präsident der Volksrepublik Pelagonien entscheidet über die Verleihung unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Bedeutung der Leistung.


    Artikel 4 – Rechte und Pflichten der Ausgezeichneten

    (1) Die Auszeichnung „Held der Arbeit“ verleiht das Recht auf öffentliche Anerkennung und Würdigung der geleisteten Arbeit.

    (2) Die Ausgezeichneten sollen als Vorbilder wirken und durch ihr Beispiel die Ideale von Eigeninitiative, Solidarität und kollektiver Verantwortung in der Gesellschaft fördern.


    Artikel 5 – Form der Auszeichnung

    (1) Die Auszeichnung wird in Form einer Medaille mit Urkunde verliehen.

    (2) Die Medaille trägt die Inschrift „Херој на трудот“ und zeigt in ihrer Mitte einen gekreuzten Hammer und eine Schreibfeder als Symbol der Einheit von körperlicher und geistiger Arbeit, umschlossen von einem Lorbeerkranz. Sie ist goldfarben ausgeführt und wird an einem rot-gelben Band getragen. Gestaltung und Symbolik sollen die Werte der Volksrepublik Pelagonien widerspiegeln und die beispielhafte Tatkraft der Geehrten sichtbar machen.


    Artikel 6 – Aberkennung

    (1) Die Auszeichnung „Held der Arbeit“ kann aberkannt werden, wenn der Ausgezeichnete sich der Auszeichnung unwürdig erweist oder nachträglich Tatsachen bekannt werden, die eine Verleihung zum Zeitpunkt der Auszeichnung ausgeschlossen hätten.

    (2) Über die Aberkennung entscheidet der Präsident der Volksrepublik Pelagonien.


    Artikel 7 – Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.

    Пламен Николов

    Претседател на Народна Република Пелагонија



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