Die Republika Vesteran hat eine Debatte zu folgendem Gesetzesantrag gefordert. Diese ist hiermit eröffnet.
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Personalausweisgesetz
§ 1 - Ausweispflicht
(1) Jeder Staatsbürger der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien, der dass 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet einen Ausweis (lična karta) zur persönlichen Identifizierung zu besitzen.
(2) Der Personalausweis ist nach einheitlichem Muster in Kartenform auszustellen und enthält die in § 2 genannten Angaben.
§ 2 – Inhalt des Personalausweises
(1) Auf der Vorderseite des Ausweises sind enthalten:
- Foto;
- Seriennummer;
- Name;
- Vornamen;
- Geburtsdatum;
- Unterschrift;
- Staatszugehörigkeit und Wappen der SSRS.
(2) Auf der Rückseite des Ausweises sind enthalten:
- Körpergröße;
- Geschlecht;
- Geburtsort;
- Ausstellende Behörde;
- Ausstellungsdatum;
- Gültigkeitsdauer;
- Maschinenlesbare Zeile.
(3) Jeder Ausweis enthält zudem einen Kartenchip, auf dem folgende Informationen gespeichert sind:
- die gedruckten Informationen des Ausweises;
- Adresse des Inhabers;
- elektronische Signatur.
§ 3 – Gültigkeit
Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. Bei Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer der Personalausweise fünf Jahre.
§ 4 – Verwendung
(1) Der Personalausweis kann auch zur Identifikation bei Behörden und Unternehmen, zur Identifikation im Internet (Jugenschutz, e-Commerce), als Sozialversicherungskarte, als Studierendenausweis, als Bibliothekskarte oder zu vergleichbaren Zwecken verwendet werden.
(2) Der Personalausweis darf weder zum automatischen Abruf personenbezogener Daten noch zur automatischen Speicherung personenbezogener Daten verwendet werden.
§ 5 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.