Änderung der Geschäftsordnung der Bundesversammlung 01/2026

  • Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung der Bundesversammlung


    Die Geschäftsordnung der Bundesversammlung in der Fassung vom 14.1.2025 wird wie folgt geändert:

    Geschäftsordnung der Bundesversammlung


    § 1 - Präsident der Bundesversammlung


    (1) Das Präsidium der Bundesversammlung leitet ihre Geschäfte, vertritt sie nach außen und übt das Hausrecht aus. Das Präsidium bildet sich aus dem Präsidenten der Bundesversammlung und seinen Stellvertretern.

    Die Normgröße des Präsidiums liegt bei zwei Mitgliedern.


    (2) Jeder Fraktion steht ein Stellvertreter zu. Als Fraktion gilt eine Gruppe von mindestens zwei Abgeordneten, die als solche nach außen auftritt.


    (3) Das Präsidium wird zu Beginn jeder Legislaturperiode mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gewählt. Nach dem Rücktritt oder Mandatsverlust des bisherigen Präsidenten oder eines Stellvertreters, wird von den Mitgliedern der Bundesversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen die einzelne Position nachgewählt.


    (4) Bis zur Wahl des Präsidenten ist ein stimmberechtigtes Mitglied der Bundesversammlung geschäftsführender Präsident. Die Reihenfolge der Qualifizierung zu diesem geschäftsführenden Amt ist wie folgt:

    1. Der letzte Präsident der Bundesversammlung.

    2. Ein Mitglied des letzten Präsidiums der Bundesversammlung.

    3. Verständigung auf ein erfahrenes stimmberechtigtes Mitglied.


    § 2 - Rederecht


    (1) Rederecht in der Bundesversammlung haben:

    1. seine Mitglieder,

    2. Mitglieder der Regierungen der Republiken,

    3. Gouverneure der Republiken,

    4. der Präsident Severaniens und

    5. die Mitglieder der Bundesregierung.


    (2) Weiteres Rederecht kann auf Antrag durch das Präsidium der Bundesversammlung erteilt werden.



    § 3 - Anträge


    (1) Anträge sind beim Präsidium der Bundesversammlung schriftlich einzureichen.


    (2) Antragsberechtigt sind:

    1. Die stimmberechtigten Mitglieder der Bundesversammlung,

    2. Der Präsident Severaniens.

    3. Die Mitglieder der Bundesregierung


    (3) Auf Antrag eröffnet das Präsidium der Bundesversammlung eine Debatte.


    (4) Wird innerhalb von drei Tagen nach Antragstellung keine Debatte beantragt, wird die Abstimmung eröffnet.



    § 4 - Debatten


    (1) Debatten werden vom Präsidium der Bundesversammlung eröffnet.


    (2) Eine Debatte soll grundsätzlich fünf Tage dauern. Ihre Dauer richtet sich im Einzelfall nach dem Diskussionsbedarf.


    (3) Besteht kein weiterer Diskussionsbedarf, kann das Präsidium die Debatte vorzeitig beenden.


    (4) Das Präsidium kann Mitglieder der Bundesversammlung zur Ordnung rufen, wenn sie die Ordnung verletzen.


    (5) Ein Mitglied, welches dreimal zur Ordnung gerufen wurde, verliert das Rederecht für den betreffenden Tagesordnungspunkt. Bei groben Verstößen muss das Mitglied des Saales verwiesen werden.


    (6) Als Verstöße gegen die Ordnung gelten insbesondere:

    1. Unangemessene Zwischenrufe,

    2. Persönliche Angriffe,

    3. Missachtung der Rednerordnung,

    4. Störungen des ordnungsgemäßen Ablaufs.


    § 5 - Abstimmungen


    (1) Abstimmungen der Bundesversammlung dauern grundsätzlich fünf Tage.


    (2) Sofern Verfassung und Gesetze nichts anderes vorsehen, gilt ein Antrag als angenommen, wenn er die erforderliche Mehrheit der Stimmen auf sich vereint.


    (3) Abstimmungen können vorzeitig beendet werden, wenn alle Stimmen abgegeben wurden oder eine unumstößliche Mehrheit erreicht ist.



    § 6 - Neuordnungsklausel


    (1) Die Bundesversammlung setzt im Falle einer Neuordnung gemäß Artikel 6a der Verfassung die notwendigen Abstimmungen an.



    § 7 - Schlussbestimmungen


    Die Geschäftsordnung tritt mit ihrer Verabschiedung in Kraft und ersetzt die bisherige Geschäftsordnung.


    Der Abgeordnete Vaclav Dubel-Hacac hat das Wort.

  • Marko Boban

    Hat den Titel des Themas von „Änderung der Geschäftsordnung der Bundesversammlung 01/2006“ zu „Änderung der Geschäftsordnung der Bundesversammlung 01/2026“ geändert.
  • Herr Präsident,

    werte Bürger Abgeordnete!

    mit der vorliegenden Reform der Geschäftsordnung der Bundesversammlung setzt PROGRES ihre zielgerichtete parlamentarische Arbeit fort und kontrastiert sie mit der seit 2 Monaten eingeschlafenen Regierung Batić.

    In dieser neuen GO wollen wir den Pluralismus verankern.So kommt nun jeder Fraktion ein Stellvertreter zu,um eine einseitige Domination durch eine Partei zu verhindern.

    Vielen Dank.

    Präsident der Nationalversammlung sowie Wahlleiter Vesterans

    Mitglied der Bundesversammlung (PROGRES)

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