[Bukošnican] Festakt der Intesa Cordiale im Hafen

  • Hält nun auch seine Rede.



    Werte Lallas und Sidis!


    Es ist mir eine Freude hier vor Ihnen und hier in Severanien zu sprechen. Mit der Neufassung und Neuauflage des Intesa-Cordiale-Vertrages schlagen wir ein neues Kapitel der multilateralen Zusammenarbeit auf.


    Auch ich möchte unsere neuen Mitglieder herzlichst "Willkommen heißen" und die Worte meines werten Kollegen Olić unterstreichen. Wir sind ein Bündnis in dem Vielfalt Platz hat. Eine Vielfalt, die keine Beiläufigkeit ist oder gar ein Ausdruck von Beliebigkeit, sondern das aktive Bekenntnis zu Völkerverständigung, Austausch und Blockfreiheit.


    Dieser Blockfreiheit nennen wir auch explizit in unserem Vertragstext. Sie ist kein "Beiwerk", sondern integraler Bestandteil unseres regionalen und mittlerweile nun auch internationalen Bündnisses.


    Gleichzeitig ist uns bewusst, dass weder unser Bündnis noch dieses Vertragswerk für ewig so sein wird, weshalb es uns ein großes Anliegen war genaue Regeln für Eintritt, Änderungen und weitere Formalien festzulegen. Auch der "Rat der Intesa Cordiale" wurde nun explizit eingerichtet und geregelt.


    Auch die Punkte "Wirtschaft" und "Mobilität" wurden geschärft. Im Bereich Wirtschaft wurde hier explizit eine klare Freihandelszone geschaffen ohne nationale Besonderheiten zu vernachlässigen. Darüber hinaus freue ich mich bereits darauf etwaige Regelungen für die Reisefreiheit zu vertiefen und auszufeilen.


    Das Haus der "Intesa Cordiale" soll einen Raum bieten zum kulturellen Austausch und ich freue mich, dass unser Bündnis einen weiteren Schritt hin macht ein echtes Kulturbündnis zu sein. Wir brauchen keine abstrakte Großtuerei, kein Flugzeugträger-Olympiaden oder Ähnliches. In diesem Sinne freue ich mich auch, dass gemeinsame Medien und Informationsplattformen als Ziel dieses Bündnisses festgelegt sind. Die Wiederbelebung unseres kulturell-geographisch-wissenschaftlichen Magazins das MIG wäre hier ein besonders schöner Schritt.


    Erste Schritt der Bildungs- und Forschungszusammenarbeit sowie Hochschulkooperation wurden am Intesa-Gipfel dieses Jahres bereits auf Schiene gebracht. Ich denke hier können wir künftig einige Zusatzverträge verabschieden, die dieses Vertragswerk adäquat ergänzen werden.


    Auch die Festlegung und Gründung eines humanitären Hilfswerkes, dessen erste Ansätze einer multilateralen Zusammenarbeit wir bereits beim Untergang von Katista sehen konnten sind in der internationalen Diplomatie zukunftsweisend: Nicht wegen der reinen Idee, sondern weil wir es umsetzen werden.


    Dieser Festakt ist auch ein grandioser Beweis dessen was uns ausmacht: Keine trockenen Worte, sondern wie bereits gesagt wurde ein echter Austausch, Freundschaft und eine Bewegung.


    In diesem Sinne kann ich mich abschließend nur wieder wiederholen:


    Es lebe die Intesa Cordiale

    Es lebe unsere Zusammenarbeit – offen, vielfältig, verlässlich.

    Für unsere gemeinsame Zukunft.

  • Intesa Cordiale

    Vertragswerk zwischen Fuchsen, Gran Novara, Ladinien, Montaña, Severanien und Targa.

    Präambel

    Die hohen, vertragsschließenden Parteien, die Regierungen des Freistaat Fuchsen, des Regno di Gran Novara(Königreich Gran Novara), des Imperium Ladinorum (Reich der Ladiner), des Reino de Montaña (Königreich Montaña), der Socijalistička Savezna Republika Severanija (Sozialistische Bundesrepublik Severanien) und des Al Mamlaka al Targiya | Tageldit n Targa (Königreich Targa), im Bewusstsein vergangener Konflikte unserer Welt, haben sich zur Sicherung von Frieden, Freiheit, wirtschaftlicher Wohlfahrt und kultureller Blüte in Gegenwart und Zukunft dieses Vertragswerk gegeben. Sie bekennen sich zu den Werten der Blockfreiheit, Neutralität und Völkerverständigung.

    I. Grundsätze und Bündnisrahmen

    Artikel 1 Die hohen vertragsschließenden Parteien erneuern das Bündnis namens „Intesa Cordiale“ zusammen, welches mit dem Inkrafttreten dieses Vertrages als eigenes Subjekt des Völkerrechts weiterhin gegründet bleibt und besteht.

    Artikel 2 Die Vertragspartner verpflichten sich, ihre Bemühungen und Handlungen der Außen- und Sicherheitspolitik durch gegenseitige Informationen, Absprachen und Konsultationen zu koordinieren und gemeinschaftlich durchzuführen und Handlungen zu unterlassen, welche den Interessen eines oder mehrerer der anderen Mitglieder des Bundes oder diesem als Gesamtes unter der Berücksichtigung ihrer Ziele zuwiderliefen.

    Artikel 3 Die Staaten erachten die Hoheitsgebiete der jeweils anderen Vertragspartner als ebenso unverletzlich wie ihre eigenen Territorien.

    Artikel 4 Zur Koordination außen- und sicherheitspolitischer sowie wirtschaftlicher Maßnahmen wird ein Rat der Intesa Cordiale eingerichtet, bestehend aus je zwei ständigen Vertretern pro Mitgliedsstaat, einer dieser Vertreter ist stimmberechtigt. Entscheidungen erfolgen im Konsens oder mit qualifizierter Mehrheit, sofern der Vertrag nichts anderes bestimmt.

    Artikel 5 Kein Mitgliedsstaat darf durch wirtschaftliche, diplomatische oder militärische Maßnahmen eines anderen Mitglieds unter Druck gesetzt oder in seiner innenpolitischen Ordnung beeinflusst werden. Differenzen sind im Geiste des Respekts und der Gleichberechtigung dem Rat der Intesa Cordiale vorzulegen.

    II. Sicherheit und Verteidigung

    Artikel 6 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Achtung ihrer Souveränität und erklären ausdrücklich, auf jegliche Form von Angriff oder gewaltsamer Einmischung gegeneinander zu verzichten. Streitigkeiten zwischen Mitgliedsstaaten sind ausschließlich auf friedlichem Wege beizulegen.

    Artikel 7 Wird ein oder werden mehrere Mitgliedsstaaten der Intesa Cordiale durch externe Staaten militärisch angegriffen, so verpflichten sich alle übrigen Vertragspartner zur kollektiven Verteidigung. Der Bündnisfall tritt unmittelbar mit Beginn des Angriffs ein.

    Artikel 8 Der Handel von Rüstungsgütern zwischen den Unterzeichnerstaaten ist zulässig, sofern er nicht der jeweiligen nationalen Gesetzgebung widerspricht.

    Artikel 9 Zur Wahrung der Interessen gegenüber der Weltgemeinschaft wird eine gemeinsame Militärtruppe mit einer Mannstärke von 12000 aus Teilstreitkräften der beteiligten Staaten gebildet.

    III. Wirtschaft und Mobilität

    Artikel 10 Die Vertragspartner vereinbaren die Einrichtung einer Freihandelszone für den Austausch von Gütern. Zölle und mengenmäßige Beschränkungen auf im Ursprungsland hergestellte Waren entfallen, sofern sie zwischen den Unterzeichnerstaaten gehandelt werden. Nationale Handelsregelungen mit Drittstaaten bleiben unberührt. Dienstleistungen und Kapitalverkehr sind von dieser Regelung nicht betroffen. Dabei werden etwaige Besonderheiten wie Außenhandelsmonopole geachtet um die innere Ordnung aller Nationen zu achten.

    Artikel 11 Die Visum-Pflicht für die Bürger der Vertragspartner bei Einreise sowie Reisen innerhalb des Geltungsbereiches der Intesa Cordiale entfällt. Genaueres wird in einem eigenen Abkommen über eine Reisezone geregelt.

    Artikel 12 Die Vertragspartner streben die Einrichtung gemeinsamer oder vernetzter Auslandsvertretungen in ausgewählten Drittstaaten an, insbesondere zur Wahrung gemeinsamer wirtschaftlicher, kultureller oder entwicklungspolitischer Interessen. Diese Maßnahme erfolgt unbeschadet der bilateralen diplomatischen Vertretungen gemäß Artikel 18.

    IV. Gesellschaft, Kultur und Information

    Artikel 13 Die Vertragspartner fördern ausdrücklich den kulturellen und wissenschaftlichen Austausch. Dazu gehören insbesondere Bildungswerke, Schüler- und Studentenaustausch, gemeinsame Forschungsprojekte sowie die gegenseitige Anerkennung akademischer Einrichtungen.

    Artikel 14 Zur Vertiefung des Verständnisses zwischen den Gesellschaften und zur Verbreitung von Informationen und kulturellen Leistungen errichten die Mitgliedsstaaten gemeinsam ein mehrsprachiges Informationsmedium – etwa in Form von Radio, Presse oder digitalen Plattformen –, das Nachrichten, Kulturbeiträge und wissenschaftliche Erkenntnisse aus den Regionen der Intesa Cordiale verbreitet. Die Redaktion wird vom Rat der Intesa Cordiale bestellt.

    Artikel 15 Zur Pflege des gegenseitigen Verständnisses und zur Durchführung gemeinsamer Beratungen wird ein Haus der Intesa geplant. Es dient als Versammlungsstätte, kulturelles Forum sowie als zentrales Archiv in neutraler Trägerschaft, in dem bedeutende Verträge, kulturelle Werke und historische Dokumente gespeichert und allen Mitgliedsstaaten zugänglich gemacht werden.

    Artikel 16 Die Vertragspartner verpflichten sich, einander humanitäre Hilfe bei Katastrophen zu leisten, falls ein Vertragspartner diese anfordert.

    Artikel 17 Zur Wahrung der Bedürfnisse der Menschheit und des Friedens wird ein gemeinsames humanitäres Hilfswerk eingerichtet, das sich der internationalen Katastrophen- und Flüchtlingshilfe verschreibt. Auch Staaten außerhalb der Intesa Cordiale können sich daran beteiligen.

    V. Diplomatische und konsularische Regelungen

    Artikel 18 Die teilnehmenden Staaten stimmen einem Botschafteraustausch und dem Einrichten von Botschaften zu. Die Botschafter erhalten diplomatische Immunität, sofern der Botschafter nicht auch Bürger des jeweiligen Landes ist. Die Diplomaten werden nicht in ihrer Arbeit behindert und genießen besonderen Schutz der gastgebenden Nation. Das Botschaftsgelände ist Territorium desjenigen Staates, der die Botschaft eingerichtet hat.

    Artikel 19 Bürger eines Mitgliedsstaates, die sich auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragspartners befinden und eines strafrechtlichen Vergehens beschuldigt werden, haben das Recht, spätestens zwei Tage vor Beginn eines Verfahrens Kontakt zu einem Vertreter ihres Heimatstaates aufzunehmen. Dieser Vertreter genießt diplomatische Immunität.

    VI. Erweiterung, Änderung und Gültigkeit

    Artikel 20 Die Intesa Cordiale ist jederzeit bereit, neue Mitgliedsstaaten, die sich dem Geist von Freiheit und Frieden verschrieben haben, in ihre Reihen und damit in das Vertragswerk aufzunehmen. Dazu ist die uneingeschränkte Zustimmung aller Mitgliedsländer erforderlich.

    Artikel 21 Nach einem Beitrittsgesuch wird eine Staat ein besonderer Partner der Intesa Cordiale und tritt nach einer Einrichtung bilateraler Zusammenarbeit mit den Mitgliedsländern der Intesa Cordiale bei.

    Artikel 22 Jeder Mitgliedsstaat kann seinen Austritt aus der Intesa Cordiale erklären. Dieser wird zwölf Monate nach Eingang der schriftlichen Mitteilung bei allen anderen Mitgliedsstaaten wirksam. Bis zum Wirksamwerden gelten alle Rechte und Pflichten weiter. Der austretende Staat sorgt für einen geordneten Rückzug aus gemeinsamen Strukturen.

    Artikel 23 Ein Mitgliedsstaat kann bei schwerwiegender und wiederholter Verletzung der Vertragsgrundsätze ausgeschlossen werden. Der Ausschluss erfordert einen einstimmigen Beschluss aller übrigen Mitgliedsstaaten auf Vorschlag des Rates. Dem betroffenen Staat ist zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme und Abhilfe zu geben. Der Ausschluss wird nach Ablauf einer angemessenen Frist oder nach offizieller Feststellung der Uneinsichtigkeit wirksam.

    Artikel 24 Änderungen an diesem Vertrag können nur durch Zustimmung aller unterzeichnenden Nationen durchgeführt werden.

    Artikel 25 Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald er von allen Vertragspartnern unterzeichnet wurde. Er ist unbefristet für die teilnehmenden Nationen gültig.


    Bukošnican, der Juli 2025

  • Werte Freundinnen und Freunde der Intesa Cordiale,


    was für ein prächtiger Tag! Sehen Sie sich nur um: Ein Himmel, der uns gewogen ist, ein sanftes Schaukeln unter den Füßen, und so viele Gesichter voller Neugier, Zuversicht und – wenn ich das sagen darf – einer gesunden Portion Leichtigkeit. Genau so soll es sein, wenn man sich auf etwas Neues einlässt!


    Ich habe den Worten meiner geehrten Kolleginnen und Kollegen gelauscht, die mit beeindruckender Präzision und Ernsthaftigkeit dargelegt haben, warum dieser Vertrag ein Meilenstein ist. Und ich danke Ihnen allen – denn Sie haben gezeigt: Wir meinen es ernst. Sehr ernst. So ernst, dass ich es mir erlaube, ein wenig Leichtigkeit einzubringen.


    Denn was nützt uns der feierlichste Vertrag, wenn wir ihn nicht mit einem Lächeln unterzeichnen? Was nützt uns ein gemeinsames Fundament, wenn wir darauf kein Fest errichten? Was nützt uns die beste Idee, wenn wir sie nicht in ein herzliches Miteinander übersetzen?


    Ich stehe heute hier, um Ihnen zu sagen: Wir sind heute nicht nur Architekten eines Vertragswerks – wir sind alle gemeinsame Gastgeber einer Zukunft, die wir gemeinsam gestalten wollen. Danke auch hier noch einmal an unseren Gastgeber Severanien.


    Und als guter Gastgeber reicht man seinen Gästen nicht nur die Hand, sondern manchmal auch ein Glas Wein, ein Stück Kuchen oder einen guten Rat.


    Ich glaube fest daran: Ein Vertrag ist wie ein Tanz. Er braucht Taktgefühl, Vertrauen und ein bisschen Mut, sich führen zu lassen – und manchmal selbst zu führen. Er darf nicht zu steif sein, sonst tritt man sich gegenseitig auf die Füße. Er darf nicht zu locker sein, sonst verliert man den Rhythmus. Aber wenn wir einander zuhören und uns aufeinander einlassen, dann entsteht etwas, das größer ist als die Summe unserer einzelnen Schritte.


    Lassen Sie uns also aus diesem Bündnis keine trockene Pflichtveranstaltung machen, sondern ein Fest der Ideen und des Austauschs. Lassen wir Raum für Spontanes, für neue Melodien, für ein herzliches Lachen zwischendurch. Denn das ist es, was uns verbindet: nicht nur Verträge und Paragrafen, sondern die Freude, gemeinsam etwas zu wagen.


    Ich verspreche Ihnen: Wenn wir diesen Geist bewahren, wird unsere Intesa Cordiale nicht nur ein Vertrag sein, sondern ein lebendiges Band, das uns durch Höhen und Tiefen trägt.


    In diesem Sinne rufe ich Ihnen zu:

    Es lebe die Intesa Cordiale!

    Es lebe die Kunst des Miteinanders!

    Es lebe unsere gemeinsame Zukunft – so farbenfroh, lebendig und überraschend wie wir selbst!


    Ich danke Ihnen allen – und lade Sie herzlich ein, Gran Novara nicht nur als Partner, sondern als Freund an Ihrer Seite zu wissen.


    Grazie mille, cari amici – und erheben wir die Gläser auf eine Zukunft, die wir gemeinsam gestalten!

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