Verfassungsänderung zur Anpassung der verwaltungsorganisatorischen Struktur der Republik
§1
Artikel 7 (1) wird wie folgt geändert
Träger und Vollstrecker der Staatsgewalt in den Verwaltungsebenen unterhalb der Republik werden durch ein Gesetz geregelt.
§2
Artikel 7 (2) wird wie folgt geändert
Die direkte Verwaltungsebenen unterhalb der Republik üben auf dem Gebiet, für welches sie gewählt sind, die gesamte staatliche Verwaltung aus, insbesondere die allgemeine innere Verwaltung, die Verwaltung auf dem Gebiet der Kultur und der Volksbildung sowie auf dem Gebiet des Gesundheitswesens und der Sozialversorgung.
§3
Artikel 7 (3) wird ersatzlos gestrichen.
§4
Die Änderungen treten mit der Verkündung in Kraft.
Minister Novak hat das Wort.