САВЕЗНЕ ИЗБОРНЕ КАНЦЕЛАРИЈЕ
ФЕДЕРАЛНА ИЗБОРНА СЛУЖБА
SAVEZNE IZBORNE KANCELARIJE
BUNDESWAHLAMT
Angesichts des Ergebnisses des ersten Wahlgangs der Präsidentschaftswahl Severaniens, welcher vom 16. bis zum 21. März 2024 stattfand und in dem kein Kandidat die erforderliche Mehrheit von mehr als der Hälfte der abgegebenen Stimmen erreichte, wird hiermit offiziell eine Stichwahl angeordnet.
Die Stichwahl wird in Übereinstimmung mit den Wahlbestimmungen vom 31. März bis zum 5. April 2024 stattfinden. Die Bürger Severaniens sind aufgerufen, an diesem demokratischen Prozess teilzunehmen und ihre Stimme abzugeben.
Die Stichwahl wird zwischen den beiden folgenden Kandidaten abgehalten, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt haben:
Wahlberechtigt sind alle Personen, die seit mindestens zwei Wochen Staatsbürger der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien sind. Folgende Bürger sind aktiv wahlberechtigt:
Die Bundeswahlbehörde ermutigt alle Bürger, sich aktiv an der Stichwahl zu beteiligen, um sicherzustellen, dass ihre Stimme gehört wird und um die Zukunft Severaniens mitzugestalten.
Vinasy, den 22. März 2024
Die Leiterin des Bundeswahlamts der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien