КАНЦЕЛАРИЈА ПРЕДСЕДНИКА
КАНЦЕЛАРИЈА НА ПРЕТСЕДАТЕЛ
KANCELARIJA PREDSEDNIKA
Danas, 5. mart 2024.
ZVANIČNO SAOPŠTENJE
Gemäß § 2 Absatz 2 des Republiksvertretungsgesetzes stelle ich fest, dass die Teilrepublik Aressinien nicht in der Lage ist, die staatliche Gewalt auszuüben, da ihr kein Staatsoberhaupt vorsteht. Aus diesem Grund berufe ich hiermit Ajdin Salihović als Gouverneur zur Ausübung der Pflichten der ausführenden Gewalt in der Teilrepublik Aressinien.
Der Gouverneur hat die Befugnis, Wahlen zum Staatsoberhaupt der Teilrepublik Aressinien auszuschreiben. Falls innerhalb einer angemessenen Frist kein passiv Wahlberechtigter seine Kandidatur erklärt, wird die Frist der Ausschreibung verlängert, bis ein solcher Kandidat gefunden ist.
Gemäß § 4 des Republiksvertretungsgesetzes endet das Verfahren und das Amt des Gouverneurs ordentlich bei erfolgreicher Wahl eines neuen Staatsoberhauptes der Teilrepublik Aressinien.
Diese Anordnung tritt umgehend in Kraft.
Vinasy, den 5. März 2024
Die Präsidentin der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien