Gesetz zur Schaffung der Islamska Zajednica Aresinije

  • PoŠ¡tovani Kolege,


    Zur Debatte steht folgendes Gesetz.
    Die Abstimmung dauert 4 Tage, bis zum 05.05.2016, und kann bei Bedarf verlängert werden.


  • Kleiner Änderungsvorschlag:


    Zitat

    §2 - Gliederung
    (1) Die Islamische Vereinigung ist wie folgt organisiert:
    (a) An der Spitze ist der Reisul-ulema (Großmufti); Er ist der Vorsitzende der Islamischen Vereinigung und kann in besonderen Fällen vor das Schariah-Gericht gebracht werden.
    (b) Jede Oblast Aressiniens ist zugleich ein Muftiat (Muftijstvo) denen ein Mufti (Muftija) vorsteht. Er ist für sein Muftiat verantwortlich und kann in besonderen Fällen vors Schariah-Gericht (Š¡erijatski Sud) gebracht werden.
    (c) Jede Gemeinde Aressiniens ist zeitgleich ein islamische Gemeinde (DŠ¾emat) innerhalb eines Muftiates (Muftijstvo); Jedem DŠ¾emat steht ein Muezzin (HodŠ¾a) vor. Er ist für sein DŠ¾emat verantwortlich und kann in besonderen Fällen vor den islamischen Gemeinderat (Vijeće DŠ¾ematlija) gebracht werden.

  • Änderungen:


    Zitat

    §3 - Die Organe
    (1) Das höchste Organ der islamischen Vereinigung ist das Schariah-Gericht (Š¡erijatski Sud). Es besteht aus 3 Muftis und dem Großmufti. Die 3 Muftis werden im Rat der Muftis gewählt und amtieren 8 Monate als Schariah-Richter (Š¡erijatski Sudija). Es handelt in besonderen Fällen nach geltenden aressinischen Gesetzen und in Vereinbarung mit den islamischen Gesetzen.
    (a) Besondere Fälle sind: Religiöse Scheidung, Misstrauensvotum gegen Muftis und den Großmufti, Anzweifeln von religiösen Gutachten (Fetva), Austritt aus der Religionsgemeinschaft.


    Rest passt so. :)

  • Änderungen hervorgehoben.


  • Vorschlag:


    Zitat

    §7 - Finanzierung
    (1) Die IZA finanziert sich durch staatliche Förderung sowie Beiträge und Spenden der Mitglieder im Inland.
    (2) Die staatliche Förderung umfasst die Gehälter und Sozialabgaben der Geistlichen und Amtsträger sowie die notwendigen Bau- und Ausstattungskosten.
    (3) Die Entlohnung für den Reisul-ulema beträgt monatlich 1300 Š¦alir, für Muftis 950 Š¦alir und für die Muezzine 650 Š¦alir.


    Damit ersparen wir uns umfangreiche Rechnerei. Zudem vermeiden wir, dass Extremisten aus dem Ausland durch finanzielle Zuwendungen Einfluss gewinnen.

  • Ich habe die Änderungen mal eingefügt.


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