👋🏼 Sie müssen ihren Pass noch abholen:
https://forum.severanija.net/suite/user-group-apply/31/
Beiträge von Josip Olić
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Gospodin Boban bitte sprechen sie folgenden Eid vor dem Haus:
„Ich schwöre bei meiner Ehre und meinem Gewissen, dass ich meine Pflichten nach dem Willen und im Interesse des Volkes erfüllen, für das Wohl der Republik sorgen und die Verfassung sowie die anderen Gesetze einhalten werde.“ -
Der Kandidat Marko Boban erhielt die notwendige Mehrheit und wurde durch das kaysteranische Volk mit 100% aller abgegeben Stimmen (2) gewählt. Ich gratuliere recht herzlich!
Da die kaysteranische Verfassung einen Amtseid vor der Volksvertretung vorsieht, erfolgt dies gesondert.
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Die Verkündung des Wahlergebnis folgt.
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Zur Wahl steht der Kandidat Marko Boban.
Die Wahl endet am 6. Oktober 2023 um 11:00.
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Ich stelle fest, dass folgende Kandidaturen eingereicht und zur Wahl des Präsidenten der Republik Kaysteran vom 1. Oktober bis zum 6. Oktober zugelassen worden sind:
- Marko Boban (PROGRES)
Wahlberechtigt sind alle Bürger der Republik Kaysteran, welche seit 17. September ihren Wohnort in Kaysteran haben:
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Ich bin zuversichtlich, dass wir unsere eigene Liga starten können. Bin zumindest dran an den Skripts… inzw. gehen ja scheinbar auch Non-Player-Clubs und ich hoffe dass wir da ein Release erhalten. Das heißt wir könnten dann wirklich eine Liga simulieren.
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*sim off*
Ich war so frei und habe das in ein neues Forum verschoben, wo auch nur Vesteraner an der Wahl teilnehmen können.
*sim on*
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Als Anmerkung zur Namensfindung für unsere vl-Armenier. Die armenische Eigenbezeichnung lautet Hajer und Armenien ist Hajastan.
Oben las ich, dass unsere Armenier eingewandert seien? Können diese nicht auch seit jeher bei uns in den Bergen leben?
Ja. das war mir bewußt. Ich hab mich, auch wegen der aktuellen politischen Lage, sehr viel mit Armenien beschäftigt. Ich hatte eben gerade deswegen darüber nachgedacht ob man das Land eben nach einem Gebirgszug bezeichnet oder eben wie Hayk nach einem Nationalhelden/-epos. Das -stan habe ich auc h deswegen schon gesetzt gehabt
Das mit in den Bergen leben fände ich gerade im beschriebenen Zeitfenster etwas seltsam. Wenn dann wäre eine Einwanderung aus der Ferne ja eher in Hafenstädten und dort wo es Arbeit gibt.
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Gerne. Insgesamt interessanter Gedanke, aber mir ging es eher um den "armenischen", also orthodox-christlichen, Bevölkerungsanteil - für die Muslimen haben wir das für Kaysteran weiter mit Harnar begründet und einer Expansion im späten Mittelalter. Wir haben es ja mit Drull, Harnar und Aztheran insgesamt so gehandhabt, dass wir es als Vergangenheit als Teil unserer Geschichte belassen und nicht unbedingt alles neu vernetzen – und Harnar (inkl. Aztheran) wurde nunmal 2002 von Drull an Kaysteran "übergeben".
Aber diese Armenien-Sache würde ich irgendwie gerne erklären wollen, weil wir diese Frage 2005 nicht beantworteten, als wir in Kaysteran unser Profil veränderten. Bis dahin waren Armenier quasi Kays bzw. aus Caya. - danach fiel das Profil aber weg. Am Ende ist es auch nicht so wichtig, ich hatte eben überlegt dem ganzen einfach einen Namen - womöglich mit etwas Bezug zur Vergangenheit - geben zu können.
Wenngleich das mit dem Onak mir gar nicht so bewusst war, der hat in den letzten Jahren noch mal ein Revival gehabt bevor er zu euch kam, nicht wahr?
Es waren ja insgesamt 2003/04 drei Spieler von hier inkl. mir, die den Onak aus
denResten DrullsBarnstorvia ausgegründet hatten. Ich glaube der größte Erfolg war ein dritter Platz bei der WM und die besten Avatare aller Zeiten. -
"Severanen" reicht schon
Warum eigentlich diese "Mitten im Nirgendwo"-Lage? Also nicht dass ich was zu melden oder was dagegen hätte oder das wichtig wäre, aber es interessiert mich tatsächlich einfach was die Idee hinter diesem "Kein-direkter-Nachbar" ist?! Schließlich ist damit ja dann völlig offen, wer irgendwann mal direkter Nachbar sein wird.
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Ich kann helfen.
*sim off* Ich würde einen entpsrechenden Wahlamtsaccount erstellen *sim on*
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Im Zuge der verkündeten Verfassungreform wird ab sofort der gewählte Sabor durch den Dom Republike (Haus der Republik) ersetzt. Damit eingehend sind ab sofort alle Bürger zu Debatte und Abstimmung zugelassen, welche seit 14 Tagen in Kaysteran leben und das entsprechende aktive Wahlrecht besitzen.
Eine aktuelle Übersicht über die Abgeordneten findet sich hier:
https://forum.severanija.net/suite/trophy/1-abgeordnete-des-dom-republike/ -
Geschäftsordnungsgesetz (GoG)
§1 - Geltungsbereich
(1) Dieses Gesetz regelt die Arbeit des Hauses der Republik.
(2) Mitglied des Hauses der Republik ist jede/r severanische StaatsbürgerIn mit gemeldetem Wohnort im Gebiet der Republik Kaysteran.
(3) Abstimmungsberechtigt ist jedes Mitglied nach §1(2) bei 14-tägig gemeldetem Wohnort in der Republik Kaysteran.
(4) Dieses Gesetz ersetzt das bisherige Geschäftsordnungsgesetz.
§2 - Präsidium
(1) Der/die Vorsitzende des Hauses der Republik ist der/die Hauspräsident/Hauspräsidentin (severo-kay.: Predsjednik Doma/Predsjednica Doma; centar-kay.: Dom Prezidentij/Doma Prezidentija). Er/Sie leitet die Sitzungen des Hauses der Republik und repräsentiert es nach außen. Ist das Amt vakant, so tritt der/die Präsident/-in Kaysterans an seine/ihre Stelle.
(2) Die Wahl eines/einer Vorsitzenden erfolgt alle vier Monate. Der/die Präsident/-in Kaysterans oder sein/ihr legitimierter Vertreter obliegt die Leitung und Durchführung der Wahl zum/zur Vorsitzenden.
(3) Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Wählbar sind alle Mitglieder des Hauses der Republik.
(4) Der/die Vorsitzende bleibt solange gewählt, bis eine Neuwahl durchgeführt wurde.
(5) Sollte der/die Vorsitzende mehr als 14 Tage den Amtsgeschäften fernbleiben, zurücktreten oder die Mitgliedschaft im Haus der Republik verlieren, so übernimmt der/die Präsident/-in Kaysterans die Amtsgeschäfte bis zur Ansetzung einer vorzeitigen Neuwahl.
§3 - Geschäftsgang und Gesetzgebung
(1) Der/die Vorsitzende eröffnet, leitet und beendet die Debatten, Abstimmungen und Wahlen des Hauses gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung.
(2) Berechtigt zur Stellung von Anträgen an das Haus der Republik sind dessen Mitglieder. Anträge sind in schriftlicher Form an einem vom Vorsitzenden dafür vorgesehenen Ort zu veröffentlichen. Sie sind vom Haus der Republik zeitnah und in jedem Fall zu behandeln. Jedes Mitglied ist berechtigt, Anträge an den/die Vorsitzende/-n zu richten.
(3) Über jeden Antrag hat eine Abstimmung mit vorangehender Debatte zu erfolgen. Wahlen sind ohne Aussprache durchzuführen. Im Geschäftsgang werden Debatten vom/von der Vorsitzenden eindeutig als "[Debatte]", Abstimmungen als "[Abstimmung]" gekennzeichnet.
(4) Zu Beginn einer Debatte legt der Vorsitzende deren Länge auf fünf Tage fest. Auf Antrag einer Mehrheit der Mitglieder des Hauses kann ihre Dauer verlängert werden auf insgesamt 14 Tage.
(5) Zu Beginn einer Abstimmung oder Wahl legt der Vorsitzende deren Länge auf fünf Tage fest. Sie kann vorzeitig beendet werden, sobald eine unumstößliche Mehrheit erreicht ist. Zulässige Abstimmungsoptionen sind "Za" (Dafür), "Protiv" (Dagegen) oder "Suzdržano" (Enthaltend). Es kann alternativ auch mit "Da" (Ja), "Ne" (Nein) oder "Uzdržavanje" (Enthaltung) abgestimmt werden.
(6) Schreiben Verfassung und Gesetze nichts anderes vor, so gilt ein Antrag als angenommen, wenn mehr Mitglieder dem Antrag zustimmen, als ihn ablehnen. Enthaltungen sind dabei nicht zu berücksichtigen. Zur Annahme eines Antrages muss mindestens eine Stimme für ihn abgegeben worden sein.
(7) Nach der Annahme eines Gesetzes ist dieses vom Vorsitzenden dem Präsidenten zur Ausfertigung zu übermitteln.
§4 - Hausordnung
(1) Der/die Vorsitzende übt das Hausrecht aus.
(2) In den Räumlichkeiten des Hauses der Republik haben sich Mitglieder und Besucher den Geboten der Höflichkeit und guten Sitten gemäß zu verhalten. Zu unterlassen sind insbesondere Beleidigungen, Herabwürdigungen, Sachbeschädigungen aller Art, Störungen der Geschäftstätigkeit sowie unbefugte Äußerungen im Sitzungssaal.
(3) Redeberechtigt sind neben den Mitgliedern des Hauses der Republik auch vom/von der Vorsitzenden zuvor zugelassene Personen.
(4) Verstößt ein Besucher des Hauses der Republik gegen die Hausordnung, so ist der/die Vorsitzende ermächtigt, diesem Hausverbot zu erteilen.
(5) Verstößt ein Mitglied des Hauses der Republik bei einer Debatte oder Abstimmung nach einer ersten Ermahnung durch den/die Vorsitzende/-n weiterhin gegen die Hausordnung, so kann der/die Vorsitzende weitere Sanktionen gegen dieses Mitglied verhängen.
(6) Als Sanktionen gegen Mitglieder sind zulässig:
a) Die Verhängung eines Strafgeldes.
b) Der vorübergehende Entzug des Rederechts in bestimmten Debatten, jedoch für nicht mehr als 14 Tage.
(7) Als Sanktion unzulässig gegen Mitglieder ist der vorübergehende Entzug des Stimmrechts.
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Ich stelle fest, dass das Gesetz nach Abgabe aller Stimmen ohne Gegenstimmen angenommen wurde.
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Tin Mijatović Ich habe Ihren Beitrag aus dem Gesetzblatt in einen eigenen Thread verschoben, das Gesetzblatt ist kein Ort zur Dikussion. Darüberhinaus werden unsere Gesetze im Wiki veröffentlicht https://wiki.severanija.net/
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Es steht folgende Novelle des GoG zur Abstimmung:
Geschäftsordnungsgesetz (GoG)
§1 - Geltungsbereich
(1) Dieses Gesetz regelt die Arbeit des Hauses der Republik.
(2) Mitglied des Hauses der Republik ist jede/r severanische StaatsbürgerIn mit gemeldetem Wohnort im Gebiet der Republik Kaysteran.
(3) Abstimmungsberechtigt ist jedes Mitglied nach §1(2) bei 14-tägig gemeldetem Wohnort in der Republik Kaysteran.
(4) Dieses Gesetz ersetzt das bisherige Geschäftsordnungsgesetz.
§2 - Präsidium
(1) Der/die Vorsitzende des Hauses der Republik ist der/die Hauspräsident/Hauspräsidentin (severo-kay.: Predsjednik Doma/Predsjednica Doma; centar-kay.: Dom Prezidentij/Doma Prezidentija). Er/Sie leitet die Sitzungen des Hauses der Republik und repräsentiert es nach außen. Ist das Amt vakant, so tritt der/die Präsident/-in Kaysterans an seine/ihre Stelle.
(2) Die Wahl eines/einer Vorsitzenden erfolgt alle vier Monate. Der/die Präsident/-in Kaysterans oder sein/ihr legitimierter Vertreter obliegt die Leitung und Durchführung der Wahl zum/zur Vorsitzenden.
(3) Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Wählbar sind alle Mitglieder des Hauses der Republik.
(4) Der/die Vorsitzende bleibt solange gewählt, bis eine Neuwahl durchgeführt wurde.
(5) Sollte der/die Vorsitzende mehr als 14 Tage den Amtsgeschäften fernbleiben, zurücktreten oder die Mitgliedschaft im Haus der Republik verlieren, so übernimmt der/die Präsident/-in Kaysterans die Amtsgeschäfte bis zur Ansetzung einer vorzeitigen Neuwahl.
§3 - Geschäftsgang und Gesetzgebung
(1) Der/die Vorsitzende eröffnet, leitet und beendet die Debatten, Abstimmungen und Wahlen des Hauses gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung.
(2) Berechtigt zur Stellung von Anträgen an das Haus der Republik sind dessen Mitglieder. Anträge sind in schriftlicher Form an einem vom Vorsitzenden dafür vorgesehenen Ort zu veröffentlichen. Sie sind vom Haus der Republik zeitnah und in jedem Fall zu behandeln. Jedes Mitglied ist berechtigt, Anträge an den/die Vorsitzende/-n zu richten.
(3) Über jeden Antrag hat eine Abstimmung mit vorangehender Debatte zu erfolgen. Wahlen sind ohne Aussprache durchzuführen. Im Geschäftsgang werden Debatten vom/von der Vorsitzenden eindeutig als "[Debatte]", Abstimmungen als "[Abstimmung]" gekennzeichnet.
(4) Zu Beginn einer Debatte legt der Vorsitzende deren Länge auf fünf Tage fest. Auf Antrag einer Mehrheit der Mitglieder des Hauses kann ihre Dauer verlängert werden auf insgesamt 14 Tage.
(5) Zu Beginn einer Abstimmung oder Wahl legt der Vorsitzende deren Länge auf fünf Tage fest. Sie kann vorzeitig beendet werden, sobald eine unumstößliche Mehrheit erreicht ist. Zulässige Abstimmungsoptionen sind "Za" (Dafür), "Protiv" (Dagegen) oder "Suzdržano" (Enthaltend). Es kann alternativ auch mit "Da" (Ja), "Ne" (Nein) oder "Uzdržavanje" (Enthaltung) abgestimmt werden.
(6) Schreiben Verfassung und Gesetze nichts anderes vor, so gilt ein Antrag als angenommen, wenn mehr Mitglieder dem Antrag zustimmen, als ihn ablehnen. Enthaltungen sind dabei nicht zu berücksichtigen. Zur Annahme eines Antrages muss mindestens eine Stimme für ihn abgegeben worden sein.
(7) Nach der Annahme eines Gesetzes ist dieses vom Vorsitzenden dem Präsidenten zur Ausfertigung zu übermitteln.
§4 - Hausordnung
(1) Der/die Vorsitzende übt das Hausrecht aus.
(2) In den Räumlichkeiten des Hauses der Republik haben sich Mitglieder und Besucher den Geboten der Höflichkeit und guten Sitten gemäß zu verhalten. Zu unterlassen sind insbesondere Beleidigungen, Herabwürdigungen, Sachbeschädigungen aller Art, Störungen der Geschäftstätigkeit sowie unbefugte Äußerungen im Sitzungssaal.
(3) Redeberechtigt sind neben den Mitgliedern des Hauses der Republik auch vom/von der Vorsitzenden zuvor zugelassene Personen.
(4) Verstößt ein Besucher des Hauses der Republik gegen die Hausordnung, so ist der/die Vorsitzende ermächtigt, diesem Hausverbot zu erteilen.
(5) Verstößt ein Mitglied des Hauses der Republik bei einer Debatte oder Abstimmung nach einer ersten Ermahnung durch den/die Vorsitzende/-n weiterhin gegen die Hausordnung, so kann der/die Vorsitzende weitere Sanktionen gegen dieses Mitglied verhängen.
(6) Als Sanktionen gegen Mitglieder sind zulässig:
a) Die Verhängung eines Strafgeldes.
b) Der vorübergehende Entzug des Rederechts in bestimmten Debatten, jedoch für nicht mehr als 14 Tage.
(7) Als Sanktion unzulässig gegen Mitglieder ist der vorübergehende Entzug des Stimmrechts.
Bitte stimmen Sie mit Da, Ne, Lišavanje – die Abstimmung endet in 5 Tagen oder wenn alle Stimmen abgegeben wurden. -
Da sich alle Abgeordneten einig sind werde ich die Abstimmung einleiten. Dies wird die letzte Abstimmung des Sabors sein. Durch die neue Verfassung ist die Legitimation bereits, sagen wir, anfechtbar. Für einen reibungslosen Übergang sehe ich aber realpolitisch dies als einfachsten Weg.
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Aufgrund der gesetzlichen Regelung ist eine Bewerbung bis zum 25. September möglich. Das Datum wird oben aktualisiert.