Beiträge von Niketas Choniatés

    Die Freunde werden informiert, dass morgen in Ladinien ein neues Jahr und damit auch eine neue Legislaturperiode beginnt.

    Das Jahr MMLXXDXXIX a.u.b.; 2779 seit Gründung Alba Longas.

    Niketas betritt in Begleitung zweier Begleiter erneut severanischen Boden. Die kleine Delegation verneigt sich und erwidert die festen Händedrücke.

    "Dominus Savićević, ich freue mich, wieder hier zu Gast zu sein. Zu einem Arbeitsbesuch, darf ich sagen."

    Reist erneut an. Nun aber zu einem informellen Besuch. Ein großer Empfang ist eigentlich nicht nötig, Niketas kommt zu einem Arbeitsgespräch im Auftrag der Präfectissa der Wirtschaftlichen und Finanziellen Angelegenheiten. Helena Iustina Falcata kann derzeit dazu nicht nach Severanien kommen, da sie in Gran Novara beschäftigt ist. Der Flieger ist lediglich anhand seiner Blau-Rot-Goldenen Lackierung als ladinisch identifizierbar. Man erbittet Landeerlaubnis.



    Lächelt ehrlich erfreut.


    "Ich stelle fest, wir sprechen, sinnbildlich, die gleiche Sprache und ich stimme Euer Exzellenz in allen Punkten zu.

    Zur Information möchte hinzufügen, dass unsere Außenposten praktisch über die einzigen Tiefseehäfen des Reiches verfügen.

    Die Gewässer des Kernreiches sind nirgendwo tiefer als 10 Meter. Entsprechend verfügen wir daher auch nicht über Flugzeugträger, sondern lediglich über Hubschrauberträger.

    Umgekehrt hat das natürlich den Vorteil, dass feindliche Flugzeugträger im Fall der Fälle nicht allzu nahe an unsere Städte herankämen."

    "Wir werden uns sehr gerne auf ein Postabkommen einigen, da bin ich sicher. Und rasch, aber ja!


    Und wie ich es schon sagte, Militärbasen in unseren ehemaligen Kolonien, nunmehr selbstständiger Föderat des Reiches, würde nicht "nur" die Interessen der Intesa als Solcher, sondern insbesondere auch die unserer Außenposten sichern.

    Eine, wie sagt man auf albernisch? Eine Win-Win-Situation.

    Natürlich müssen wir uns aufeinander einspielen. Bei Munition, beispielsweise. Ladinische Projektile, die von severanischen Geschützen nicht abgefeuert werden könnten - grausige Vorstellung!

    Und wenn es auch noch Jahre dauern dürfte, sich solcherart abzustimmen, so können wir uns, praktisch ab sofort, gegenseitig beistehen."

    "Ich bin, Exzellenz, sehr erleichtert ob Ihrer Worte!

    Wenn wir, hoffentlich bald, Mitglied der Intesa Cordiale sind, würden, meines Wissens, Handelshemmnisse wohl ohnehin entfallen?

    Mit einer Ausnahme: Zum Schutz unserer Fauna und Flora haben wir Quarantänebestimmungen für Haus- und Nutztiere.

    Und mit dem Königreich Montania haben wir bereits ein Postabkommen. Möchten Euer Exzellenz dieses lesen?"


    Choniatés ist natürlich vorbereitet und zückt ein Dokument aus seiner Umhängetsche, welche er immer bei sich hat.


    In der Erkenntnis, dass die Kommunikation zwischen Staaten, Organisationen und auch Personen dabei hilft, den Frieden zu wahren, den Handel zu sichern und den Fortschritt zu fördern sind die Hohen Vertragsschliessenden Staaten übereingekommen, folgenden Vertrag zu schliessen.


    Abkommen über den Post- und Frachtverkehr zwischen dem Königreich Montania und dem Imperium Ladinorum, in der Folge Postbund genannt.

    §1. Internationale Verrechnungseinheit des postbundes ist der Peso des Königreiches Montania.

    §1.a. Eventuelle Währungsschwankungen werden von den jeweiligen Oberpostdirektionen berücksichtigt.

    §1.b. Zur Festlegung der Tarife des Postbundes, sowie zur Feststellung der Wechselkurse der Währungen der beteiligten Staaten, vereinbaren die Oberpostdirektionen regelmäßige Treffen am Sitz des Postbundes in Carcas, der Hauptstadt des Königreiches Montania. Diese treffen müssen jedoch mindestens einmal jährlich statt finden.

    §2. Die Verrechnungen der postalischen Dienstleistungen werden über Verrechnungscoupons abgeglichen.

    §3. Die vertragsschliessenden Staaten sichern sich die gegenseitige Beförderung von Briefsendungen aus den Partnerstaaten innerhalb ihres Hoheitsgebietes verbindlich zu. Dies gilt auch für Überseeprovinzen, Schutzgebiete und/oder Kolonien. Die vertragsschliessenden Staaten bilden ein gemeinsames Postgebiet.

    §3.a. Briefsendungen werden in drei Kategorien eingeteilt: Normalbrief, Kompaktbrief und Großbrief.

    §3.b. Als Normalbrief gelten alle Briefe, Postkarten, Warenproben, Geschäftspapiere und insbesondere auch Blindenschriftsendungen, die das Gewicht von einem halben Pfund nicht überschreiten. Die Zustellungsgebühr für diese Briefsendungen beträgt 0,44 Peso.

    §3.c. Als Kompaktbrief gelten gelten alle oben genannten Briefsendungen, die das Gewicht von einem Pfund nicht überschreiten. Hierfür gilt eine Zustellungsgebühr in Höhe 0,74 Peso.

    §3.d. Als Großbrief gelten alle oben genannten Briefsendungen, die das Gewicht von zwei Pfund nicht überschreiten. Hierfür gilt eine Versandgebühr in Höhe von 0,88 Peso.

    §3.e. Für Sendungen, die mehr als zwei Pfund wiegen, ist eine Gebühr von 3,52 Peso zu entrichten.

    §4. Die vertragsschliessenden Oberpostdirektionen vereinbaren die Regelung des Versandes von Paketen und Päckchen.

    §4a. Dabei ist ein Versandgut im Gewicht von nicht mehr als 5 Pfund als Päckchen zu befördern und muss mit einem Betrag von 7 Peso frankiert werden.

    §4b. Versandgüter, deren Gewicht höher als der eines Päckchens, jedoch nicht höher als 15 Pfund sein darf, gelten als Paket und werden mit einem Betrag in Höhe von 14 Peso Gulden frankiert.


    §5. Versicherungsvereinbarungen



    §5a. Bei Verlust von Briefsendungen erstattet die adressierte Oberpostdirektion einen Betrag von mindestens 0,44 Peso, jedoch nicht höher als 14 Peso.

    §5b,Bei Verlust von Kompaktbriefen werden diese mindestens mit 0,74 Peso jedoch mit einem Betrag nicht höher als 21 Perso abgegolten.

    §5c. Bei Verlust von Großbriefen werden diese mit einem Betrag von mindestens 0,88 Peso, jedoch nicht mit mehr als 28 Peso ersetzt.

    §5b. Bei Verlust eines Päckchens erstattet die adressierte Oberpostdirektion einen Betrag von mindestens 7 Peso, jedoch nicht höher 35 Peso.


    §5c. Bei Verlust eines Paketes erstattet die adressierte Oberpostdirektion einen Betrag von mindestens 14 Peso, jedoch nicht höher als 56 Pesoen.

    "Das alles zu hören erfreut mich natürlich außerordentlich.

    Ja, gemeinsam sind wir geradezu verpflichtet, globale Verantwortung zu übernehmen.

    Zur Sicherung der Seewege sind wir bereit, allen Intesa-Partnern die Gründung gemeinsamer Marinebasen vorzubereiten. Natürlich auch auf unseren Territorien. Also Militärstützpunkte der Intesa auf dem Boden unseres Reiches. Dies wäre ebenfalls ein starkes Zeichen.


    Aber natürlich geht es auch und gerade um zivile und wirtschaftliche Verbesserungen: Zollunion, Postabkommen, freier Handel etc."

    "Ich möchte Sie zunächst zu Ihrer Wahl begrüßen, Exzellenz. Und dankbar, dass Sie in medias res gehen.

    Nun, wir wünschen, natürlich, immer noch den Beitritt zur Intesa Cordiale. Daus würde für uns schlussfolgern, die Allianz würde auch gemeinsame Militärstützpunkte errichten, insbesondere zum Schutz der Handelswege.

    Eine solche Allianz ist natürlich immer auch ein Geben und Nehmen. Wir könnten in die Intesa unsere umfangreiche U-Boot-Flotte einbringen. Eigenkonstruktionen, die wir seit...in Ihrer Zeitrechnung seit 1963 ständig weiterentwickeln. Speziell auch unsere Ein- und Zweimann-U-Boote, die praktisch nicht zu orten sind.


    Insbesondere die Ereignisse nach dem Ratelon-Krieg, als in Astor, Cranberra etc. behauptet, man habe ein Eingreifen seitens der Intesa nicht benötigt um zu siegen...Behauptungen, welche bei uns zuhause durch die Bank Kopfschütteln auslösten, haben uns gezeigt, dass selbsternannte "Weltpolizisten" gänzlich abgewirtschaftet haben.

    Die logische Konsequenz ist daher für uns die engste denkbare Kooperation mit der Intesa, da diese sich als handlungsfähig erwiesen hat."