Beiträge von Niketas Choniatés

    Lässt sich ein Tintenfässchen, einen Griffel und einen Stempel bringen. Dann unterzeichnet er. Man würde eine Woche warten, dann würden die Kaiser unterschreiben...

    Exzellenz, ihrem Enthusiasmus entnehme ich die Wichtigkeit und den Elan ihres Volkes, der Entente beizutreten. Verstehen Sie mich nicht falsch. Mit der Assoziierung meine ich nichts anderes als den Prozess zum Beitritt, wir sind hier beim ersten Schritt und wir sind gewillt die nächsten zu gehen. Unsere beiden Länder hatten in der Vergangenheit eben noch nicht den diplomatischen und freundschaftlichen Austausch um bereits morgen als Alliierte agieren zu können. Aber durch den Leumund Seiten Targas und Gran Novaras sind wir dem natürlich deutlich näher, als irgendeinem anderen Staat gegenüber!

    Schmunzelt in sich hinein.


    "Ihr habt ja Recht. Enthusiasmus ist typisch ladinisch, ich gestehe.

    Das ich so vorpresche liegt aber auch darin begründet, dass wir bei uns immer recht zügig durchregieren. Wir haben eine Allparteienregierung, die sich schon vorab abspricht. Mit Präfekten die schon jahrelang im Amt sind. Ich selbst nun bereits...hmmm...seit mindestens 13 Jahren. Und die Präfektin der Wirtschaft ist bereits seit 17 Jahren die Herrin des Geldes.

    Wenn beispielsweise ein Präfekt ein Gesetz oder einen Vertrag verabschieden will, dann unterzeichnet er, veröffentlicht den Text und wenn nach einer Woche kein Senator und/oder Präfekt ein Veto einlegt, dann wird das Gesetz."

    Auch wenn es nur eine Kleinigkeit ist würde unsere Regierung gerne dem §7 eine Klausel hinzufügen, die bei einer Kündigung weiterhin die §1, §2 und §2a als gemeinhin gültig definiert. Die diplomatische Anerkennung des Völkerrechtssubjekts sollte nicht kündbar sein. Das wäre nicht notwendig, würden wir Vereinte Nationen und/oder Völkerrecht auf dieser Welt haben.

    §7: Sofern der Vertrag durch das zuständige Organ eines Staates unwirksam gemacht wird, ist der Vertragspartner unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

    §7a Bei einer Kündigung bleiben die §1, §2 und §2a unberührt und bleiben wirksam.

    "Exzellenz haben Recht! Wir werden dies gerne in den Vertragstext übernehmen. Aber: Warum müssen wir uns assoziieren, statt uns voll und Ganz in die Intesa einzubinden?

    Denn dies ist unser Ziel! Wir möchten der Intesa Cordiale beitreten. Nicht in später Zukunft, sondern sogleich."

    Grundlagenvertrag

    zwischen

    der

    Sozialistischen Bundesrepublik Severanien

    und dem

    Reich der Ladiner


    Präambel


    Dieser Vertrag ist getragen vom Wunsch und Willen zum friedlichen Miteinander beider Völker.


    §1: Die Szialistische Bundesrepublik Severanien,nachfolgend Severanien genannt,und das Reich der Ladiner, nachfolgend Ladinien genannt, erkennen sich als souveräne Staaten an und verpflichten sich, die Grenzen des jeweils anderen Staates in einer friedlichen Koexistenz zu achten.


    §2: Severanien und Ladinien nehmen dauerhaften diplomatischen Kontakt zueinander auf und entsenden Botschafter in den jeweils anderen Staat. Die diplomatischen Vertreter genießen dabei im Hoheitsgebiet des anderen Staates diplomatische Immunität.

    §2.a: Die Botschaften werden durch die Behörden des aufnehmenden Staates besonders geschützt. Die Botschaften beider Vertragspartner gelten als jeweiliger exterritorialer Besitz.


    §3: Die Regierungen beider Staaten verpflichten sich im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten den freien Handel zu ermöglichen und zu fördern. Beide Staaten bekräftigen ihren Wunsch zu kultureller Zusammenarbeit und zu touristischen Austausch.

    §3.a: Beide Staaten gewähren ihren Bürgern Visumfreiheit.


    §4: Die Vertragspartner verpflichten sich, sich im Falle eines Konfliktes mit einer dritten Partei gegenüber dem jeweils anderen Vertragspartner neutral zu verhalten, es sei denn in weiterführenden Verträgen wird anderes vereinbart.


    §5: Beide Vertragspartner verpflichten sich, keinerlei nachrichtendienstliche Tätigkeiten gegeneinander zu betreiben.

    §5.a: Eine Zusammenarbeit im Bereich der Abwehr vonTerrorismus und der Abwehr im Bereich der organisierten Kriminalität wird angestrebt.


    §6: Der Anerkennungs- und Kooperationsvertrag tritt mit der Unterzeichnung der Vertreter beider Regierungen sowie der Ratifizierung durch die zuständigen Staatsorgane in Kraft.


    §7: Sofern der Vertrag durch das zuständige Organ eines Staates unwirksam gemacht wird, ist der Vertragspartner unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.


    "Wir haben da mal was vorbereitet." :)