Beiträge von Marko Boban

    Dass wir Ökologie nicht gegen soziale Gerechtigkeit ausspielen dürfen.

    Ihre Kritik hätte Hand und Fuss, wenn ich genügend für eine Energiewende, auch gesetzlich, getan hätte. Das habe ich aber leider nicht. Aber daran werde ich arbeiten.


    Eine ökologische Wirtschaft ist eine solidarische Wirtschaft – Technologien, Kreislaufwirtschaft und regionale Wertschöpfung schaffen langfristige, nachhaltige Jobs – oft dort, wo vorher nur Prekarisierung herrschte. Wer eine Verkehrswende plant, braucht Handwerkerinnen, Planerinnen, Pflege- und Sozialberufe im Nahbereich – das sind Arbeitsplätze, die nicht automatisiert oder ausgelagert werden können.


    Soziale Gerechtigkeit endet nicht an der Gegenwart. Wer heute Ressourcen verschwendet, zerstört die Chancen kommender Generationen auf ein gutes Leben. Eine gerechte Gesellschaft denkt in Jahrzehnten, nicht in Legislaturperioden.


    Umweltzerstörung zementiert Ungleichheit. Ökologie ist ein Grundpfeiler für soziale Gerechtigkeit, Ökologie schützt Lebensgrundlagen – und das zuerst für die Schwächsten.

    Werte Kolleginnen und Kollegen,

    als letzter Präsident der Savezna skupština begrüße ich Sie recht herzlich zur feierlichen Eröffnung der konstituierenden Sitzung der neuen Bundesversammlung.

    • Tin Mijatović (Jedinstvo)
    • Tomislav Batić (Jedinstvo)
    • Snežana Jelić (NAPRED)
    • Vaclav Dubel-Hacac (PROGRES)
    • Mira Vasilevska (Domovina)

    Ich bitte die neugewählten Abgeordneten nun feierlich den Eid abzulegen:


    "Ich gelobe bei meiner Ehre und meinem Gewissen der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien Treue. Meine Pflichten werde ich zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger erfüllen. Ich werde die Verfassung und die übrigen Gesetze wahren und so arbeiten, dass sie verwirklicht werden."

    Ich muss doch bitten, alle Seiten bitte halten Sie sich zurück.


    Herr Bundespräsident, ich erteile ihnen eine Rüge für ihre unagebrachte Wortwahl gegenüber dem Abgeordnete VDH.


    Herr Präsident Mehmedbašić, bitte unterlassen sie diese Freifußkultur!


    Abgeordneter Dubel-Hacac, bitte unterlassen sie die Zwischenrufe.


    Die Sitzung wird geschlossen. Die Abstimmung ist eingeleitet.

    Bündnisvertrag


    zwischen


    der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien

    und der Zedarischen Sozialistischen Volksrepublik


    In Anerkennung ihrer gemeinsamen Ideale und Werte und im Bestreben, ihre Beziehungen auf allen Ebenen zu vertiefen, schließen die Sozialistische Bundesrepublik Severanien und die Zedarische Sozialistische Volksrepublik diesen Vertrag, um eine unerschütterliche und langfristige Partnerschaft aufzubauen.

    Artikel 1: Diplomatische Kooperation und gemeinsame Außenpolitik

    1. Beide Staaten verpflichten sich zur engen und abgestimmten Zusammenarbeit in internationalen Organisationen, um die sozialistische Bewegung zu stärken und imperialistische Bestrebungen weltweit zu bekämpfen.
    2. Die Vertragsparteien treten entschieden für die Förderung von Frieden, sozialer Gerechtigkeit und dem Ende der imperialistischen Einflusspolitik auf der ganzen Welt ein.
    3. Beide Staaten etablieren eine ständige diplomatische Vertretung im jeweils anderen Land und stimmen regelmäßig zu politischen, wirtschaftlichen und sicherheitsrelevanten Fragen ab.

    Artikel 2: Wirtschaftliche Partnerschaft und gegenseitige Investitionen

    1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die wirtschaftliche Zusammenarbeit durch den Ausbau des Handels in strategischen Bereichen wie Industrie, Landwirtschaft, Energie, Technologie und Infrastruktur zu verstärken.
    2. Beide Staaten verpflichten sich, in Zukunft gemeinsame industrielle Projekte zu fördern und Investitionen in den jeweils anderen Staat zu ermöglichen, um eine starke und resiliente Wirtschaftsgemeinschaft zu schaffen.
    3. Eine bilaterale Wirtschafts- und Handelskommission wird eingerichtet, um Handelsbarrieren abzubauen und die gegenseitige wirtschaftliche Integration voranzutreiben.

    Artikel 3: Militärische Unterstützung und Zusammenarbeit

    1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, einander im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das jeweilige Territorium zu unterstützen. Diese Unterstützung umfasst sowohl militärische als auch logistische Ressourcen, die zur Verteidigung der territorialen Integrität beider Staaten erforderlich sind.
    2. Beide Staaten stellen sich gegenseitig militärische Kapazitäten und Truppen zur Verfügung, wenn dies zur Wahrung der Stabilität erforderlich ist.
    3. Es wird eine gemeinsame militärische Kommission gebildet, um die Planung und Durchführung von gemeinsamen Operationen sowie die Modernisierung der militärischen Fähigkeiten kontinuierlich zu koordinieren.
    4. Beide Staaten verpflichten sich, in gemeinsamen Militärübungen, Forschung und Entwicklung im Bereich der Verteidigungstechnologien zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass ihre Armeen im Einklang mit den globalen Sicherheitsanforderungen stets einsatzbereit sind.

    Artikel 4: Kultureller Austausch und Förderung der gemeinsamen Werte

    1. Beide Staaten fördern den Austausch von Kultur, Wissenschaft und Bildung, um das gegenseitige Verständnis und die Solidarität zu vertiefen und eine gemeinsame sozialistische Identität zu entwickeln.
    2. Besondere Programme zur Förderung von Jugend- und Studierendenaustausch, sowie zur Entwicklung gemeinsamer Forschungsprojekte in Bereichen wie Sozialwissenschaften, Technologie und Medizin, werden eingerichtet.
    3. Beide Staaten unterstützen die Durchführung von internationalen Konferenzen und kulturellen Veranstaltungen, die die Ideale des Sozialismus sowie den Kampf gegen den Imperialismus und Ausbeutung stärken.

    Artikel 5: Geheimhaltung und Schutz sensibler Informationen

    1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieses Bündnisses ausgetauschten Informationen, die als vertraulich oder sicherheitsrelevant eingestuft sind, mit höchster Sorgfalt zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
    2. Beide Staaten gewährleisten, dass nur autorisierte und befugte Personen Zugang zu sensiblen Informationen haben, und setzen die neuesten Sicherheitsprotokolle ein, um die Integrität und Vertraulichkeit der übermittelten Daten zu sichern.
    3. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen sind beide Staaten verpflichtet, die notwendigen rechtlichen und diplomatischen Schritte zu unternehmen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit wiederherzustellen.

    Artikel 6: Konfliktlösung und Schlichtung

    1. Im Falle von Streitigkeiten oder Differenzen zwischen den Vertragsparteien verpflichten sich diese, den Dialog und die diplomatische Verhandlung als vorrangige Mittel zur Lösung von Konflikten zu nutzen.
    2. Sollte eine beiderseitige Einigung auf diesem Weg nicht erreicht werden, wird eine unabhängige Schlichtungskommission, bestehend aus Vertretern beider Staaten sowie neutralen Beobachtern, gebildet, um eine faire und gerechte Lösung zu finden. Die Parteien verpflichten sich, die Empfehlungen dieser Kommission anzunehmen und umzusetzen.

    Artikel 7: Unterstützung in Notfällen und Naturkatastrophen

    1. Die Vertragsparteien erkennen die Notwendigkeit an, in Zeiten von Naturkatastrophen, humanitären Krisen oder anderen unvorhergesehenen Notfällen einander beizustehen.
    2. Beide Staaten verpflichten sich, ihre Ressourcen, einschließlich militärischer, technischer und humanitärer Hilfe, zur Verfügung zu stellen, um im Falle von Naturkatastrophen oder anderen Krisensituationen schnelle und effektive Unterstützung zu leisten. Hierbei wird eine enge Kooperation bei der Bereitstellung von Hilfsgütern, medizinischer Versorgung und Notfallmaßnahmen gewährleistet.

    Artikel 8: Inkrafttreten und Dauer des Vertrages

    Dieser Vertrag tritt mit der Unterzeichnung in Kraft und bleibt für unbestimmte Zeit gültig. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden.


    Stimmen Sie Da, Ne oder enthalten Sie sich der Stimme.

    Die Abstimmung dauert fünf Tage.

    3 finde ich zu kompliziert. Ich muss muss auch betrunken wählen können. Die anderen beiden sind okay.

    Aber auch nur weil, du gesetzliche Bestimmungen a la 1) und 2) eher verstehst, oder vielleicht bevorzugst. Finde es jetzt nicht so schwer zu vermitteln, dass man 3, 2 und 1 Punkt verteilen darf, oder Gold/Silber/Bronze etc pp…


    Du denkst aber auch nicht in Interfaces.Was soll den schwieriger daran sein eine Liste mit drei, gerankten Namen abzugeben als über die Listen hinweg etwas auszuwählen. Auch bei 1) und 2) kann man theoretisch komplizierte Systeme zum Auswählen konzipieren, oder intuitive. Das ist alles total relativ.


    Die Frage ist aber, ob man eben 1 & 2 nimmt, wegen der Simulation, da das eher mit RL-Wahlrecht übereinstimmen würde.