Beiträge von Vedad Mehmedbašić



    Centralni Komitet

    Vinaši, Vesteran, Severanija

    Bulevar Mira 12


    Vinaši, 29. mart 2025.

    Saopštenje za medije
    Jedinstvo nominira Mijatovića za predsjedničku funkciju

    Das Zentralkomitee der Jedinstvo – Demokratski Socijalisti gibt heute mit Stolz die Nominierung des Abgeordneten Genossen Tin Mijatović für das Amt des Präsidenten der Sozialistischen Bundesrepublik bekannt. Genosse Mijatović, der sich in der politischen Arbeit des Zentralkomitees, im Parlament und als Bürgermeister der Stadt Opta bewährt hat, wird als Kandidat für die höchste Staatsposition aufgestellt, um die Werte des demokratischen Sozialismus weiterzuführen und die sozialistische Gesellschaft in Severanien zu stärken.


    Die Partei bedankt sich ausdrücklich bei Genossen Generalsekretär und Präsidenten Trkulja für seine zwei erfolgreichen Amtszeiten, in denen er entscheidend zur politischen Konsolidierung der Bundesrepublik beigetragen hat. Genosse Trkulja hat das Land mit Vision und Engagement geführt.


    „Wir sind überzeugt, dass Genosse Mijatović mit seinem Engagement und seiner politischen Erfahrung die Geschicke Severaniens in eine starke und gerechte Zukunft führen wird“, erklärte Trkulja.


    U ime Centralnog komiteta Jedinstva


    Vedad Mehmedbašić

    Član Centralnog komiteta,

    Predsednik Republike Aresinije


    Zur Abstimmung steht folgende Gesetzesänderung:


    Sozialgesetz der Republik Aressinien (SG)

    § 1 – Allgemeine Bestimmungen

    Die Republik Aressinien gewährleistet ihren Bürgern eine soziale Absicherung bei Erwerbslosigkeit, bei Invalidität und im Alter. Der Staat garantiert zusätzlich die Einhaltung einer gerechten Verteilung der Ressourcen und eine aktive Steuerung der nationalen Wirtschaft im Sinne des Wohls aller Bürger.

    § 2 – Sozialgeld

    (1) Bürger der Republik Aressinien haben bei Erwerbslosigkeit, bei Invalidität und bei Vollendung des 65. Lebensjahres Anspruch auf ein staatliches Sozialgeld (socijalna pomoć).


    (2) Das Sozialgeld beträgt monatlich 1.500 Talir bei volljährigen Personen und 750 Talir für im gemeinsamen Haushalt lebende minderjährige Personen. Die Beträge vermindern sich um eigenes Einkommen. Das Sozialgeld wird durch staatlich regulierte Verteilungssysteme ausgezahlt und unterliegt der staatlichen Kontrolle, um Missbrauch zu verhindern.


    (3) Behinderte Hilfebedürftige erhalten einen Mehrbedarf in Höhe der nachgewiesenen Kosten.


    (4) Das Sozialgeld wird in Form von staatlich verteilten Warenpaketen ergänzt, die grundlegende Lebensmittel, Kleidung und Haushaltsartikel umfassen. Diese Pakete werden von den regionalen Arbeiterkomitees überprüft und organisiert.

    § 3 – Sozialsteuer

    (1) Zur Finanzierung des Sozialgeldes wird von jedem Beschäftigten eine Sozialsteuer (socijalni porez) in Höhe von 7 Prozent des steuerlichen Einkommens erhoben. Zusätzlich wird eine progressive Steuer auf Einkommen ab einer bestimmten Höhe eingeführt, deren Einnahmen in den Sozialfonds fließen und zur Finanzierung öffentlicher Großprojekte wie Wohnungsbau, Infrastruktur und nationale Industrialisierung verwendet werden.


    (2) Eine zusätzliche Volkssteuer wird auf sämtliche Gewinne von Unternehmen in Schlüsselindustrien erhoben. Diese Steuer dient der Sicherstellung einer gerechten Ressourcennutzung und der nationalen Selbstgenügsamkeit.

    § 4 – Alters- und Invalidenversicherung

    (1) Jedem Bürger obliegt die eigenverantwortliche Vorsorge für Alter und Invalidität. Unternehmen sind verpflichtet, ihren Beschäftigten einen Zuschuss zur privaten Vorsorge zu zahlen. Der Zuschuss beträgt 12 Prozent des Einkommens, höchstens jedoch 60 Prozent des Vorsorgebeitrags.Alle Bürger sind verpflichtet, in das zentrale Sozialversicherungssystem einzutreten. Unternehmen haben die Pflicht, die Beiträge vollständig an den staatlichen Sozialversicherungsfonds abzuführen. Es wird ein nationaler Fonds eingerichtet, der alle Renten- und Invalidenansprüche verwaltet und durch eine nationale Sozialversicherungsbehörde überwacht wird.


    (2) Arbeitgeber haben die Wahl, selbst eine Pensionskasse zu gründen oder einer bestehenden Pensionskasse beizutreten. Die betriebliche Altersversorgung ist für den Beschäftigten freiwillig. Seine vereinbarten Ansprüche bleiben bestehen, auch wenn er aus dem Unternehmen ausscheidet. Die staatlich organisierte Altersversorgung ist nicht nur auf finanzielle Beiträge angewiesen, sondern auch auf die aktive Teilnahme der Bürger an nationalen Produktionsprojekten. Ältere Menschen und Invaliden erhalten zusätzliche Arbeitsmöglichkeiten in öffentlich geförderten Programmen zur Gemeinschaftspflege und landwirtschaftlichen Produktion, die als Teil ihres Beitrags zur Gesellschaft betrachtet werden.


    (3) Der Vorsorgevertrag kann vom Versicherungsnehmer gekündigt oder beitragsfrei gestellt werden, wenn dieser während der Laufzeit des Vertrages ohne eigenes Verschulden arbeitslos wird. Die Regierung garantiert, dass alle Alters- und Invalidenrenten gemäß den nationalen Planvorgaben und der Entwicklung der Wirtschaft jährlich angepasst werden. Eine unabhängige Kommission aus Arbeitgebern, Gewerkschaften und staatlichen Vertretern wird die Anpassungen überprüfen und sicherstellen, dass alle Bürger gleich behandelt werden.

    § 5 – Infrastruktur und staatliche Investitionen

    (1) Zur Förderung des Wohls der Bevölkerung und zur Unterstützung der sozialen Sicherheit verpflichtet sich der Staat, kontinuierlich in groß angelegte Infrastrukturprojekte zu investieren. Diese Projekte dienen der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Verstärkung der nationalen Unabhängigkeit.


    (2) Die Investitionen umfassen den Bau von Wohnungen, Schulen, Gesundheitszentren und die Entwicklung öffentlicher Verkehrssysteme. Besondere Aufmerksamkeit wird der Unterstützung von Gebieten gewidmet, die wirtschaftlich schwächer sind oder durch die Übergänge der Industrialisierung benachteiligt wurden.


    (3) Das Projekt wird durch regionale Arbeiterkomitees überwacht und in enger Zusammenarbeit mit den staatlichen Planungsbehörden durchgeführt. Alle Arbeitskräfte, die in diesen Projekten tätig sind, erhalten zusätzlich zum Sozialgeld eine Vergütung aus dem öffentlichen Sektor, um ihre Lebensqualität zu sichern.

    § 6 – Volkswirtschaftliche Planung und Produktion

    (1) Die Regierung der Republik Aressinien implementiert einen zentralisierten, langfristigen Wirtschaftsplan, der alle Bereiche der Produktion, Verteilung und Konsumtion umfasst. Der Plan wird jährlich in Zusammenarbeit mit regionalen und sektoralen Arbeiterkomitees und Wirtschaftsplanern erstellt und überprüft.


    (2) Unternehmen, die in Bereichen wie Bergbau, Energie und Landwirtschaft tätig sind, werden verpflichtet, ihren Produktionsplan der staatlichen Planungsbehörde zu unterbreiten. Die Produktion wird gemäß den nationalen Bedürfnissen und den Vorgaben des zentralen Plans durchgeführt. Private Unternehmen müssen ihre Produktion den allgemeinen Planvorgaben anpassen oder sich unter staatliche Kontrolle stellen.


    (3) Der Staat übernimmt die Kontrolle über alle strategischen Wirtschaftssektoren, um sicherzustellen, dass Ressourcen gleichmäßig verteilt und die industrielle Selbstgenügsamkeit gewährleistet werden.


    § 5 – Schlussbestimmungen


    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


    Bitte stimmen Sie mit 'Da', 'Ne' oder enthalten Sie sich der Stimme. Die Abstimmung dauert fünf Tage.

    Es ist kein Zufall, dass diese toxische Initiative wieder aus Kaysteran stammt – seit jeher als Sumpf rechter und neoliberaler Ideologien bekannt. Trotz aller gesellschaftlichen Fortschritte hat sich Duranje nie vollständig von den Versuchungen des Marktes befreien können. Diese Reform trägt die Handschrift jener Kreise, die den Einheitsgedanken unserer Bundesrepublik untergraben und Spaltpilze in die solidarische Gemeinschaft tragen. Der Weg zur Zersetzung beginnt oft mit kleinen, scheinbar harmlosen Schritten – genau wie dieser.

    Bürgerinnen und Bürger,


    wir ergreifen jetzt die Chance, unser Land gerecht und stark zu machen. Das Sozialgesetz garantiert allen Bürgern soziale Sicherheit bei Arbeitslosigkeit, Invalidität und im Alter. Niemand wird mehr alleine gelassen!


    Doch wir wissen, dass wahre Stärke auch wirtschaftliche Unabhängigkeit bedeutet. Deshalb setzen wir auf wirtschaftliche Planung und strategische Investitionen in Infrastruktur und nationale Industrie, die Arbeitsplätze schaffen und unsere Selbstgenügsamkeit stärken. Mit einer gerechten Besteuerung sichern wir diese Zukunft für alle.


    Die Regierung bittet um Ihre Zustimmung, verehrte Abgeordnete.

    Sie, Herr Abgeordneter, poltern hier und werfen unserem Staatsoberhaupt vor, Unbekannte zu ernennen. Doch unter der PROGRES-Regierung wurden reihenweise technokratische Unbekannte in wichtige Positionen berufen – ohne, dass Sie damals einen Finger gehoben haben. Nun tun Sie so, als sei es ein Verbrechen, wenn wir einen qualifizierten, aber weniger bekannten Juristen wie Herrn Blagojević vorschlagen. Stellen Sie es also bitte nicht so dar, als sei das etwas Ungewöhnliches oder gar Unzulässiges. Man kann nicht nur Prominente ernennen, wie Sie es hier fordern – es geht um die fachliche Eignung und Integrität, und die ist nach den Ausführungen des Genossen Bundespräsidenten ohne Zweifel gegeben.