Bedankt sich namens seines Vaters für die Mitteilung der Ratifizierung und teilt mit, dass man den Vertrag damit mit dem 12. Juni 2025 als gültig ansieht. Außerdem erteilt er Auftrags das Agrément zur Ernennung des severanischen Botschafters im Eulenthal. Anschließen tut sich die Frage, ob der Botschafter in Creutzburg (als faktischer Hauptstadt des Fürstentums) oder in Eulenfurt (aufgrund des Sitzes der Konferenz der Nationen und der damit verbundenen Synergiemöglichkeiten für den severanischen diplomatischen Dienst) residieren wird.
Beiträge von Vigor von Creutzburg
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Man bedankt sich für die zeitnahe Rückmeldung und harrt der Dinge.
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Teilt mit, dass der Grundlagenvertrag aus eulenthalerischer Sicht als ratifiziert gilt und freut sich auf die Rückmeldung über eine erfolgte Ratifizierung durch die severanischen Verfassungsorgane.
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Das freut mich, dann sind wir uns einig.
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Das klingt sehr gut.
Der erarbeitete Grundlagenvertrag wird nun im nächsten Schritt den Parlamenten beider Länder zur Beratung und Ratifizierung vorgelegt.
Unsere Juristen müssten für uns allerdings noch im Detail prüfen, ob unser Parlament zu diesem Vertrag zustimmen muss. Hierzu bedarf es besonderer Kriterien, andernfalls reicht die Unterfertigung durch meinen Vater. Wie wäre es, wenn wir diesen Satz entsprechend allgemeiner halten?
"Der erarbeitete Grundlagenvertrag wird nun in beiden Ländern gemäß den vorgesehenen Verfahren beraten und zur Ratifizierung gelangen."
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Natürlich, gerne. Wir haben das in der Vergangenheit auch schon über diplomatischen Notentausch geregelt. Das ist ja, wo nun bald die Kanäle bestehen, alles möglich.
Von meiner Seite gibt es dann keine weiteren Themen.
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Es freut mich, dass meine Ausführungen für Sie von Nutzen sind.
In Gesprächen mit anderen Nationen haben wir stets noch Vergleichstabellen bezüglich der Anerkennung der Bildungsabschlüsse vereinbart. Das erleichtert das Verwaltungshandeln in den Fällen des Art. 3, würde ich meinen.
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Wie bewerten Sie die vorgeschlagenen Formulierungen?
Diese Formulierungen kann ich so mittragen.
Gleichzeitig ergeben sich aus severanischer Sicht einige weiterführende Fragen, insbesondere im Hinblick auf die praktischen und rechtlichen Konsequenzen einer Mehrheitsentscheidung über die Souveränität eines Staates. Wie genau wird sichergestellt, dass eine Enthaltung oder Ablehnung nicht zu einer faktischen Delegitimierung eines Staates innerhalb der Konferenz führt? Gibt es Mechanismen, die verhindern, dass eine Nation trotz fehlender Zustimmung der Mehrheit als politisch gleichberechtigtes Mitglied agieren kann?
Die gibt es nicht, da eben ja die Anerkennung durch die Mehrheit der Mitglieder Voraussetzung für die Aufnahme ist. Eine Beteiligung von Nationen, die dieses Quorum verfehlen, ist in dem Sinne also nach der Charta gar nicht vorgesehen. Wer aber das Quorum erreicht, der ist vollwertiges Mitglied, ungeachtet der Einzelheiten der Abstimmung.
Falls beispielsweise eine Nation gegen die Aufnahme Severaniens stimmt, hätte dies unmittelbare Auswirkungen auf die bilateralen Beziehungen zwischen Severanien und diesem Staat?
Wie bereits ausgeführt, würde ich das verneinen. Das wäre aber sicherlich von der Rechtsauffassung der beiden beteiligten Staaten abhängig. Aus Rosenschwenks Sicht müsste ein Staat noch zusätzlich und unabhängig von der Abstimmung formell bekannt geben, dass er den anderen Staat nicht anerkennt. Das wäre aber, wie gesagt, eine bilaterale Angelegenheit, die auf bilateraler Ebene zu klären wäre und damit nicht auf der Ebene der Konferenz der Nationen behandelt wird.
Wäre die severanische Delegation in der Konferenz dann mit Einschränkungen konfrontiert, beispielsweise im Zugang zu bestimmten Gremien oder Entscheidungsmechanismen?
Wie bereits dargelegt: Es gibt keine Abstufungen der Mitgliedschaft. Wer einmal aufgenommen ist, hat die vollen Rechte in jeder Hinsicht, bis zu seinem Austritt oder Ausschluss.
In Severanien gibt es, wie gesagt, innenpolitisch erhebliche Vorbehalte gegenüber einem Mechanismus, der einer Mehrheitsentscheidung Einfluss auf die Souveränität eines Staates einräumt. Das severanische Rechtsverständnis basiert auf der Prämisse, dass Souveränität ein inhärentes und unveräußerliches Recht eines Staates ist, das weder durch Zustimmung noch durch Ablehnung eines internationalen Gremiums verändert werden kann. Die Möglichkeit, dass eine bestehende Nation durch ein Ausschlussverfahren aus der Konferenz herausgewählt wird und dies als Zeichen ihrer mangelnden Souveränität gedeutet werden könnte, wird daher in unserer innenpolitischen Debatte kritisch betrachtet.
Gleichwohl erkennen Sie aber doch an, dass Souveränität auch davon abhängt, ob andere Nationen diese Souveränität anerkennen, oder nicht? Allein darum geht es. Der gesamte Mechanismus ist vor allem geschaffen worden, um solchen "Nationen" Aufnahme zu verhindern, die nur von sehr wenigen anderen Nationen anerkannt werden, wie etwa separatistische Bestrebungen oder dergleichen.
Ich hoffe, Ihnen damit ein wenig weitergeholfen haben zu können.
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Wir denken an konkrete, pragmatische Maßnahmen, die zur gegenseitigen Sicherheit und Stabilität beitragen. Beispielsweise könnten regelmäßige bilaterale Treffen auf technischer Ebene zur Verbesserung des Informationsaustauschs in sicherheitsrelevanten Fragen von beiderseitigem Nutzen sein. Auch eine koordinierte Zusammenarbeit im Bereich der zivilen Verteidigung und Katastrophenhilfe würde dazu beitragen, die Widerstandsfähigkeit beider Staaten gegenüber äußeren Bedrohungen zu erhöhen. Zudem könnten wir uns eine Vereinbarung zur Unterstützung in internationalen Friedensmissionen vorstellen, ohne jedoch eine militärische Verpflichtung oder eine einseitige Schutzverpflichtung zu implizieren. Diese Zusammenarbeit sollte vielmehr auf gemeinsamer Verantwortung für die regionale und globale Stabilität basieren.
Das klingt sinnvoll. Anhand eines konkreten Textvorschlages kann ich die Implikationen sicherlich weitergehend einschätzen.
Wir schätzen Targas und Eulenthals Fokus auf praktische Unterstützung und Infrastrukturmaßnahmen und würden gerne in Erwägung ziehen, wie wir dieses Projekt gemeinsam weiter voranbringen können.
In Bezug auf die Konferenz der Nationen möchten wir anmerken, dass Severanien gegenwärtig in einer eingehenden Beratung darüber steht, ob wir dieser Organisation beitreten sollten. Ihre Vision einer langfristigen Angliederung an die Konferenz ist durchaus von Interesse.Die Angliederung der Hilfsinfrastruktur hat aus meiner Sicht vor allem praktische Gründe - eine Handvoll Nationen hat nicht unbedingt ständig den Bedarf, an den Materialien, die für diesen Pool beschafft wurden. Sparsamkeit und verantwortungsbewusster Umgang mit unseren Mitteln ist für mich eine Tugend, und daher eine Verfügbarmachung dieses Infrastrukturpools für einen möglichst großen Nutzerkreis nur folgerichtig. Ich möchte aber betonen, dass es sich hierbei bisher nur um meine eigene Ansicht zu diesem Thema handelt, die mit den targischen Partnern bisher noch nicht bis in die letzten Details abgestimmt wurde. Ein Beschreiten dieses Weges ist daher zurzeit noch offen.
Dennoch gibt es bei uns einige Vorbehalte, insbesondere hinsichtlich der in der Charta verankerten Regelungen zur Souveränität der Mitglieder und den Mehrheitsentscheidungen über staatliche Souveränität. Wir würden es sehr schätzen, wenn Sie uns die konkreten Vorteile und Mechanismen der Konferenz darlegen könnten, die sicherstellen, dass die Souveränität der Mitgliedsstaaten gewahrt bleibt und nicht durch Mehrheitsentscheidungen infrage gestellt wird.
Wir sehen in der Konferenz ein Potenzial für einen Dialog zwischen Nationen, insbesondere in Krisenzeiten, und hoffen, dass sich ein Rahmen finden lässt, der die Interessen aller Mitgliedsstaaten respektiert. Ihre Perspektive könnte uns helfen, unsere Entscheidungsfindung weiter zu konkretisieren.Aus Sicht der nationalen Rechtsgelehrten im Eulenthal, allen voran von Prof. Abdulian von Rosenschwenk, Professor für Staatsrecht an der Freien Universität Eulenfurt, hat man für die Konferenz der Nationen eine sogenannte "Konferenzsouveränität" geschaffen, die vergleichbar, aber nicht immer deckungsgleich, mit der althergebrachten staatlichen oder nationalen Souveränität ist.
Für die Funktionsweise dieses multilateralen Organes ist es demnach entscheidend, dass der Teilnehmerkreis ausreichend groß wird, zugleich aber auch vorwiegend aus Nationen besteht, die sich auch gegenseitig anerkennen.
Die "Konferenzsouveränität" regelt das, indem innert einer, nennen wir es "Abstimmung", die Nationen Kenntnis darüber geben, ob sie eine Nation, die Beitritt ersucht, anerkennen. Nach vorherrschender Lehrmeinung begründet sich durch eine zustimmende Äußerung die zumindest einseitige Anerkennung der Beitritt ersuchenden Nation durch den "Abstimmenden", die wiederum in den Bereich der klassischen Souveränität hereinstrahlt. Eine Enthaltung oder Ablehnung hingegen spricht dem Beitrittssuchenden nicht automatisch die staatliche Souveränität ab. Dies, so Rosenschwenk, sei ein abweichender Tatbestand, der bi- oder unilateral abzuhandeln sei und im Rahmen der Konferenz der Nationen grundsätzlich keinen Platz findet. Die Frage, wie es sich bei einem Ausschlussverfahren verhält, gilt bisher als strittig. Zumindest jene Nationen, die für einen Ausschluss votieren, erkennen die auszuschließende Nation dann wohl nicht mehr als souveräne Nation an, den übrigen kann dies natürlich nicht vorgeschrieben werden, diese müssten eine Anerkennung dann schon separat aktiv widerrufen.
Die Zustimmung nur durch eine Mehrheit, statt durch alle Mitglieder, führt zu einer niedrigeren Wachstumshürde für die Organisation als Ganzes, was ihre Handlungsfähigkeit durch schneller steigende Mitgliederzahlen erleichtert. Gerne gehe ich aber auf ihre konkreten Fragen dazu ein.
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In Anbetracht der bewaffneten Konflikte der jüngsten Vergangenheit stellt sich für uns die Frage, inwiefern eine engere verteidigungspolitische Kooperation im beiderseitigen Interesse sein könnte. Dabei geht es nicht um eine Militarisierung unserer Beziehungen, sondern vielmehr um Fragen der Stabilität, des Informationsaustauschs und möglicher Sicherheitsgarantien, die zum Schutz unserer Staaten und unserer Bevölkerung beitragen können.
Gerade als Gastgeberstaat der neuen Konferenz der Nationen kommt uns in dieser Frage natürlich eine starke Verpflichtung zur allseitigen Neutralität zu. Unser Milizsystem eignet sich zu engeren Militärbündnissen ohnehin nur bedingt, aber wenn Sie Ihre Vorstellungen noch etwas konkretisieren könnten, kann ich das gerne einschätzen.
Darüber hinaus bewegt uns die humanitäre Lage nach dem Ratelonkrieg, insbesondere die Flüchtlingssituation. Severanien ist bereit, konstruktiv zu prüfen, wie wir im Einklang mit unseren Kapazitäten einen Beitrag zur Linderung der Not leisten können – sei es durch humanitäre Hilfe, Aufnahmeprogramme oder infrastrukturelle Unterstützung. In diesem Zusammenhang stehen wir auch offen für einen Austausch über Initiativen, die sich an den Ansätzen unseres Verbündeten Targa orientieren.
Sie haben also Kenntnis über unsere Vereinbarung mit Targa vom 9. Oktober, einen Infrastrukturpool zur Bewältigung humanitärer Krisen zu begründen. Ich würde mich sicherlich freuen, wenn sich mehr Nationen finden, die sich an diesem Projekt beteiligen, gerade auch, um auch zukünftige, internationale Krisen sinnvoll zu lindern. Meine persönliche Vorstellung ist die langfristige Angliederung an die Konferenz der Nationen.
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Der Entwurf findet so meine Zustimmung.
Wären aus Ihrer Sicht darüber hinausgehende Vereinbarungen von Interesse?
Haben Sie da konkrete Vorstellungen?
Tut mir leid für die Verzögerung, ab Mittwoch wird es hoffentlich etwas ruhiger.
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Vielen Dank. Sehr gerne. Als Nachbar ist eine gute Beziehung zu Severanien für uns von einige Bedeutung. Unser erstes Ziel ist die Festlegung dieser Beziehung in vertragliche Rahmen.
Die bisherigen Gespräche mit einem ihrer Vorgänger hatten durchaus auch wirtschaftspolitische Dimensionen, wie den Abbau von Zollschranken und die Erleichterung des Bildungs- und Arbeitskräftetransfers, auch saisonal.
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Erreicht die Kanzlei gemeinsam mit seiner Gastgeberin.
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Sehr gerne!
Lauscht den Hymnen und steigt dann in den bereitstehenden Wagen.
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Zeigt sich sichtlich erfreut über den freundlichen Empfang.
Vielen Dank Exzellenz! Ich freue mich, hier sein zu dürfen. Mein Vater hat nur Gutes von der severanischen Beteiligung und Mitarbeit an den Friedensverhandlungen zu berichten gewusst.
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Der Fürstliche Generalagent erreicht wie vereinbart den geeigneten Bahnhof der Hauptstadt in Vertretung seines noch immer angeschlagenen Vaters.
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Wir feuen uns sehr, dass unsere Bemühungen Erwähnung finden. Allerdings müssen wir höflichst darauf hinweisen, dass die Organisation sowie ihre Gründungsversammlung nicht in Creutzburg, der faktischen Hauptstadt des Fürstentums als Residenzstadt des Fürsten, sondern in Eulenfurt, der größten Stadt des Fürstentums tagen. Wir danken Ihnen vielmals für Ihre Kenntnisnahme.
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Erneut weise ich gerne auf die anstehenden Klubwettbewerbe hin.
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Keine Sorge, bin ich selber auch!
Die entscheidenden "Ergebnisse" sind ja ohnehin bereits festgelegt. Es geht ja nun vor allem darum, Details zu klären und das ganze Geschehen vor allem SimOn zu einem Abschluss zu bringen. Gran Novara hat aber jemanden geschickt, der sich als Sondergesandter der Intesa vorgestellt hat. -
Und da habe ich vorhin gerade noch im "alten" Tiszâna-Forum gestöbert...