Beiträge von Aleksandar Mažuranić

    Sehr gut geschrieben in Kavran!


    Wieso kann sich jeder Hans und Franz das neue Burning Board leisten, während ich recherchiere, wie man im Jahr 2023 das WBBLite zum Laufen bekommt?

    3) Es gibt ja kein Land Harnar mehr, der Kontinent bzw. sein Süden als Ursprung ist aber noch weiter valide denke ich wie wir in verwenden oder? Hilft mir mal auf die Sprünge, wer hat denn das Harnar-Projekt übernommen und wie lange "lief" das noch? Ich bin ja das letzte mal 2009 im MN-Kosmos gewesen.

    Assakhien verschwand zwischen April und Juni 2010 von der Karte. Der letztverantwortliche sympathische Mann besuchte uns dann 2011 nochmal für einen netten Plausch.


    2012 hatte ich nochmal nachgefragt, aber keine Antwort bekommen. Zur Zeit zwischen 2014 und 2022 kann ich nichts sagen, da war ich auf Kur. ;)

    Dragi sugrađani,


    ich begrüße euch alle heute am Tag der Arbeit, an dem wir die Errungenschaften und Kämpfe unserer Arbeiterinnen und Arbeiter feiern. Dieser Tag erinnert uns an den Kampf für gerechte Arbeitsbedingungen, an den Kampf für faire Löhne und an den Kampf für die Würde der Arbeitnehmer!


    Die Sozialistische Bundesrepublik hat stets die Würde der Arbeit in den Mittelpunkt ihrer Politik gestellt. Wir haben uns verpflichtet, eine Gesellschaft aufzubauen, in der jede Arbeit wertgeschätzt und respektiert wird. Wir haben uns verpflichtet, eine Gesellschaft aufzubauen, in der jeder Mensch die Möglichkeit hat, sich frei zu entfalten und an der Gestaltung der Gesellschaft teilzunehmen.


    Wir haben in den letzten Jahren bedeutende Fortschritte erzielt. Wir haben erfolgreiche Maßnahmen ergriffen, die zu einem besseren Arbeitsumfeld für die Arbeitnehmer in Severanien geführt haben. Doch wir wissen, dass wir noch viel mehr tun müssen. Wir müssen uns weiterhin für eine faire Bezahlung und gerechte Arbeitsbedingungen einsetzen. Wir müssen uns für eine Welt einsetzen, in der alle Menschen unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, Herkunft oder sozialem Status die gleichen Chancen haben.


    Ich möchte die Arbeitnehmer Severaniens ermutigen, sich weiterhin für ihre Rechte und Interessen stark zu machen. Ich möchte die Gewerkschaften und Arbeitnehmerorganisationen in unserem Land dazu ermutigen, ihre wichtige Arbeit fortzusetzen und für eine gerechtere Welt zu kämpfen. Wir sollten uns niemals damit zufrieden geben, dass wir erreicht haben, was wir erreicht haben. Wir sollten immer danach streben, besser zu werden und uns für eine bessere Zukunft zu engagieren.


    Ich danke allen severanischen Arbeitnehmern für ihre harte Arbeit und ihren Einsatz für unsere Gesellschaft. Ich wünsche euch allen einen glücklichen Tag der Arbeit!

    Intesa Cordiale

    Vertragswerk zwischen den Gefilden von al Targa, dem Regno Santo di Gran Novara und der Socijalistička Savezna Republika Severanija


    Präambel

    Die hohen, vertragsschließenden Parteien, die Regierungen des Königreiches Gross-Novarien, den Gefilden von al-Targa und der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien im Bewusstsein vergangener Konflikte auf unserem Kontinente, haben sich zur Sicherung von Frieden, Freiheit, wirtschaftlicher Wohlfahrt und kultureller Blüte in Gegenwart und Zukunft, dieses Vertragswerk gegeben!


    Vertragsinhalt

    Artikel 1

    Die hohen vertragsschließenden Parteien schließen sich zu einem Bündnis namens „Intesa Cordiale“ zusammen, welche mit dem Inkrafttreten dieses Vertrages als eigenes Subjekt des Völkerrechtes gegründet ist und besteht. Dieser Staat ist der Rechtsnachfolger des Medianischen Imperiums und übernimmt die volle Verantwortung für den ehemaligen Bruderstaat Meltania, der so geteilt wird, dass die Gebiete Tordera und Xeruskadi bei Gran Novara verbleiben und die übrigen Gebiete mit einer Ausnahme bei Targa verbleiben. Dieser Vertrag geschieht im Geiste der Jahre des Imperiums in denen Gran Novara und Targa bereits einmal den Geschwistern von Meltania die Bürde der Verwaltung abgenommen haben.


    Artikel 2

    Die Vertragspartner verpflichten sich, ihre Bemühungen und Handlungen der Außen- und Sicherheitspolitik durch gegenseitige Informationen, Absprachen und Konsultationen zu koordinieren und gemeinschaftlich durchzuführen und Handlungen zu unterlassen, welche den Interessen eines oder mehrerer der anderen Mitglieder des Bundes oder diesem als Gesamtes unter der Berücksichtigung ihrer Ziele zuwiderliefen.


    Artikel 3

    Die Staaten erachten die Hoheitsgebiete der jeweils anderen Vertragspartner als ebenso unverletzlich wie ihre eigenen Territorien.


    Artikel 4

    Alle Zollschranken zwischen oben genannten Staaten, jegliche Behinderung eines freien Devisen-, Waren- und Dienstleistungsverkehrs entfallen.


    Artikel 5

    Die genannten Vertragspartner bilden einen gemeinsamen Wirtschaftsraum.


    Artikel 6

    Die Visum-Pflicht für die Bürger der Vertragspartner bei Einreise sowie Reisen innerhalb des Geltungsbereiches der Intesa Cordiale entfällt.


    Artikel 7

    Der kulturelle Austausch, die Förderung von Bildungswerken, Schüler- und Studentenaustausch, sowie die Arbeit an gemeinsamen Forschungsprojekten, ist von den Vertragspartnern ausdrücklich erwünscht und wird von diesen gefördert.


    Artikel 8

    Die Vertragspartner erklären, dass sie sich nicht gegenseitig angreifen werden.


    Artikel 9

    Im Falle eines Angriffes seitens Staaten, die der Intesa Cordiale nicht angehören auf einen oder mehrere Mitgliedsstaaten, tritt der Bündnisfall für die Vertragspartner ein.


    Artikel 10

    Sofern nicht die nationale Gesetzgebung dem widerspricht, ist der Handel von Rüstungsgütern zwischen den einzelnen Unterzeichnerstaaten ausdrücklich erlaubt.


    Artikel 11

    Die Vertragspartner verpflichten sich, einander humanitäre Hilfe bei Katastrophen zu leisten, falls ein Vertragspartner diese anfordert.


    Artikel 12

    Zur Wahrung ihrer Interessen gegenüber der Weltgemeinschaft wird eine gemeinsame Militärtruppe mit einer Mannstärke von 6000 aus Teilstreitkräften der beteiligten Staaten gebildet.


    Artikel 13

    Die teilnehmenden Staaten stimmen einem Botschafteraustausch und dem Einrichten von Botschaften zu. Die Botschafter erhalten diplomatische Immunität, sofern der Botschafter nicht auch Bürger des jeweiligen Landes ist. Die Diplomaten werden nicht in ihrer Arbeit behindert und genießen besonderen Schutz der gastgebenden Nation. Das Botschaftsgelände ist Territorium desjenigen Staates, der die Botschaft eingerichtet hat.


    Artikel 14

    Bürger aus den teilnehmenden Nationen haben das Recht, vor einem Strafverfahren gegen sie mindestens 2 Tage vorher einen Vertreter der Heimat-Nation (deren Staatsbürgerschaft sie haben) zu kontaktieren, wenn sie sich auf fremden Territorium des Gegenübers aufhalten. Dieser Vertreter erhält diplomatische Immunität.


    Artikel 15

    Die Intesa Cordiale ist jederzeit bereit, neue Mitgliedsstaaten, die sich dem Geist von Freiheit und Frieden verschworen haben, in ihre Reihen und damit in das Vertragswerk, aufzunehmen. Dazu ist die uneingeschränkte Zustimmung aller Mitgliedsländer erforderlich.


    Artikel 16

    Änderungen an diesem Vertrag können nur durch Zustimmung aller unterzeichnenden Nationen durchgeführt werden.


    Artikel 17

    Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald der Vertrag von allen Vertragspartnern unterzeichnet wurde. Er ist unbefristet für die teilnehmenden Nationen gültig.



    Asetio, der 1. Juli 2020



    Fezzan, der 1. Juli 2020




    Vinasy, der 10. April 2023


    Intesa Cordiale

    Vertragswerk zwischen den Gefilden von al Targa, dem Regno Santo di Gran Novara und der Socijalistička Savezna Republika Severanija


    Präambel

    Die hohen, vertragsschließenden Parteien, die Regierungen des Königreiches Gross-Novarien, den Gefilden von al-Targa und der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien im Bewusstsein vergangener Konflikte auf unserem Kontinente, haben sich zur Sicherung von Frieden, Freiheit, wirtschaftlicher Wohlfahrt und kultureller Blüte in Gegenwart und Zukunft, dieses Vertragswerk gegeben!


    Vertragsinhalt

    Artikel 1

    Die hohen vertragsschließenden Parteien schließen sich zu einem Bündnis namens „Intesa Cordiale“ zusammen, welche mit dem Inkrafttreten dieses Vertrages als eigenes Subjekt des Völkerrechtes gegründet ist und besteht. Dieser Staat ist der Rechtsnachfolger des Medianischen Imperiums und übernimmt die volle Verantwortung für den ehemaligen Bruderstaat Meltania, der so geteilt wird, dass die Gebiete Tordera und Xeruskadi bei Gran Novara verbleiben und die übrigen Gebiete mit einer Ausnahme bei Targa verbleiben. Dieser Vertrag geschieht im Geiste der Jahre des Imperiums in denen Gran Novara und Targa bereits einmal den Geschwistern von Meltania die Bürde der Verwaltung abgenommen haben.


    Artikel 2

    Die Vertragspartner verpflichten sich, ihre Bemühungen und Handlungen der Außen- und Sicherheitspolitik durch gegenseitige Informationen, Absprachen und Konsultationen zu koordinieren und gemeinschaftlich durchzuführen und Handlungen zu unterlassen, welche den Interessen eines oder mehrerer der anderen Mitglieder des Bundes oder diesem als Gesamtes unter der Berücksichtigung ihrer Ziele zuwiderliefen.


    Artikel 3

    Die Staaten erachten die Hoheitsgebiete der jeweils anderen Vertragspartner als ebenso unverletzlich wie ihre eigenen Territorien.


    Artikel 4

    Alle Zollschranken zwischen oben genannten Staaten, jegliche Behinderung eines freien Devisen-, Waren- und Dienstleistungsverkehrs entfallen.


    Artikel 5

    Die genannten Vertragspartner bilden einen gemeinsamen Wirtschaftsraum.


    Artikel 6

    Die Visum-Pflicht für die Bürger der Vertragspartner bei Einreise sowie Reisen innerhalb des Geltungsbereiches der Intesa Cordiale entfällt.


    Artikel 7

    Der kulturelle Austausch, die Förderung von Bildungswerken, Schüler- und Studentenaustausch, sowie die Arbeit an gemeinsamen Forschungsprojekten, ist von den Vertragspartnern ausdrücklich erwünscht und wird von diesen gefördert.


    Artikel 8

    Die Vertragspartner erklären, dass sie sich nicht gegenseitig angreifen werden.


    Artikel 9

    Im Falle eines Angriffes seitens Staaten, die der Intesa Cordiale nicht angehören auf einen oder mehrere Mitgliedsstaaten, tritt der Bündnisfall für die Vertragspartner ein.


    Artikel 10

    Sofern nicht die nationale Gesetzgebung dem widerspricht, ist der Handel von Rüstungsgütern zwischen den einzelnen Unterzeichnerstaaten ausdrücklich erlaubt.


    Artikel 11

    Die Vertragspartner verpflichten sich, einander humanitäre Hilfe bei Katastrophen zu leisten, falls ein Vertragspartner diese anfordert.


    Artikel 12

    Zur Wahrung ihrer Interessen gegenüber der Weltgemeinschaft wird eine gemeinsame Militärtruppe mit einer Mannstärke von 6000 aus Teilstreitkräften der beteiligten Staaten gebildet.


    Artikel 13

    Die teilnehmenden Staaten stimmen einem Botschafteraustausch und dem Einrichten von Botschaften zu. Die Botschafter erhalten diplomatische Immunität, sofern der Botschafter nicht auch Bürger des jeweiligen Landes ist. Die Diplomaten werden nicht in ihrer Arbeit behindert und genießen besonderen Schutz der gastgebenden Nation. Das Botschaftsgelände ist Territorium desjenigen Staates, der die Botschaft eingerichtet hat.


    Artikel 14

    Bürger aus den teilnehmenden Nationen haben das Recht, vor einem Strafverfahren gegen sie mindestens 2 Tage vorher einen Vertreter der Heimat-Nation (deren Staatsbürgerschaft sie haben) zu kontaktieren, wenn sie sich auf fremden Territorium des Gegenübers aufhalten. Dieser Vertreter erhält diplomatische Immunität.


    Artikel 15

    Die Intesa Cordiale ist jederzeit bereit, neue Mitgliedsstaaten, die sich dem Geist von Freiheit und Frieden verschworen haben, in ihre Reihen und damit in das Vertragswerk, aufzunehmen. Dazu ist die uneingeschränkte Zustimmung aller Mitgliedsländer erforderlich.


    Artikel 16

    Änderungen an diesem Vertrag können nur durch Zustimmung aller unterzeichnenden Nationen durchgeführt werden.


    Artikel 17

    Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald der Vertrag von allen Vertragspartnern unterzeichnet wurde. Er ist unbefristet für die teilnehmenden Nationen gültig.



    Asetio, der 1. Juli 2020



    Fezzan, der 1. Juli 2020




    Vinasy, der 10. April 2023