Beiträge von Herta Markiević

    Zitat

    Original von Bojidar Ivanković
    Und Sie können nicht lesen? Im Entwurf steht doch unmissverständlich:



    Wirft die Verräterin, wird die Strafe vollstreckt.


    Das steht da eben nicht. Sinniger wäre die Wörter "der Tat" zu streichen.

    Sie hören mir nicht zu. Darum zitiere ich mich noch einmal selbst:


    Zitat

    Original von Herta Markiević
    Eine Schwangerschaft muss sich in jedem Fall vollstreckungsaufschiebend auswirken, um das ungeborene Kind zu schützen (...)

    Präsident, ich habe ein emanzipiertes und gleichberechtigtes Frauenbild, wie Sie es als ordentlicher Sozialist vermutlich auch haben sollten.


    Und ich darf Sie an dieser Stelle selbst zitieren: "wie jemand der offenkundig seinem eigenen Land, seinen Mitbürgern schadet", "Die Todesstrafe hat einen berechtigten Grund. Wenn ein Mensch, der seinem Land, seinen Mitbürgern, seiner Heimat mutwillig großen Schaden zugefügt hat" und "Unrecht aus unserem staranischen Vaterland zu verbannen und Nichtmenschen ihre gerechte Strafe zukommen zu lassen". Glauben Sie nicht, dass so ein "Nichtmensch", der ja wohl offensichtlich auch Frau sein kann, zwar dem "Land, seinen Mitbürgern, seiner Heimat mutwillig großen Schaden" zuführen will und kann nicht auch in der Lage ist, eine Schwangerschaft zur Strafmilderung in Betracht zu ziehen?


    Nein, ich glaube das ich dem jetzigen, noch unausgegorenen Entwurf nicht zustimmen kann.

    Den Namen 'Wnuck' führe ich seit der Trennung von meinem Mann nicht mehr, Herr Maоuranić. Aber das nur fürs Protokoll.


    Es ist ja schön, wenn in irgendwelchen Archive und Büros der SDR Dokumente liegen, die zur Beschlussfassung von Relevanz sind. Als vesteranische Premierministerin habe ich jedoch anderes zu tun, als mich in fremden Staaten durch Akten zu wühlen. Wenn der Bundesregierung soviel an diesem Beschluss liegt, dann erwarte ich - auch als Zeichen des Respektes und der Achtung gegenüber diesem Hohen Haus und letztendlich der staatsbildenden Teilrepubliken -, dass die Bundesregierung entsprechendes Papier beibringt und vorlegt. Dies haben Sie nun nachgeholt und nun bin ich bereit, mich auch damit auseinanderzusetzen.

    Ein schwieriges Thema. Ich tendiere zwar nicht dazu, der Argumentation des Kollegen Kovač zu folgen, sehe aber durchaus Gründe, die gegen die Einführung sprechen.


    Von meinen grundsätzlichen Bedenken in der Sache mal abgesehen, hätte ich noch eine Rückfrage zu dieser Bestimmung:

    Zitat

    (2) Gegen Jugendliche wird die Todesstrafe nicht ausgesprochen, gegen Frauen, die zur Zeit der Tat, der Verurteilung oder der Vollstreckung schwanger sind, sowie gegen Täter, die nach der Verurteilung geisteskrank geworden sind, wird die Todesstrafe nicht angewandt.


    Das ist meiner Auffassung nach inkonsequent. Entweder ist die Tat mit der Todesstrafe zu bestrafen, dann auch gegen Frauen, oder eben nicht. Eine Schwangerschaft muss sich in jedem Fall vollstreckungsaufschiebend auswirken, um das ungeborene Kind zu schützen, aber da sehe ich gewisse Lücken, die von entsprechenden Täterinnen ausgenutzt werden könnten.


    Alles in allem tendiere ich daher derzeit eher zu einem "Nein".

    Geschätzte Kollegen,


    zunächst wäre ich erfreut, wenn die Bundesregierung endlich mal einen Vertragstext diesem Hohen Haus vorlegen würde. Das gebietet nicht nur der Anstand, sondern aus meiner Sicht auch die Voraussetzung für eine Beschlussfassung. Ich werde mich sicherlich nicht an irgendwelche Presseberichte halten, sondern erwarte von der Bundesregierung, den zu beschließenden Text hier einzubringen.


    Desweiteren bitte ich um Auskunft, welche Staaten derzeit Vertragspartner sind. Soweit ich das überblicke, sind das ausser den Militaristen und Kriegstreibern in Zedarien, den Schlafmützen aus Quastaran und den Bürokraten aus der SDR. Alles samt Staaten, deren außenpolitische Relevanz ich für die Bundesrepublik anzweifeln würde.


    Auch frage ich mich, in wie weit die Bundesregierung und die JEDINSTVO hier einen stringenten Kurs fahren. So liest sich der Artikel im Борба, dem "ideologisch-theoretischen Organs" unserer Quasi-Staatspartei doch anders als das, was wir hier jetzt abnicken sollen...

    Nicht jeder Grundeigentümer ist in der Lage, den Boden selbst zu bewirtschaften. Das kann die unterschiedlichsten Gründe haben. Sei es Qualifikation, Alter, Krankheit, usw. Trotzdem, oder gerade deshalb ist es wichtig, dass diese Flächen dennoch der severanischen Landwirtschaft zur Verfügung stehen. Die Konsequenz wäre das brachfallen der Fläche, mit dem niemandem geholfen wäre.


    Die Versorgung des severanischen Volkes mit Nahrungsmitteln und der Erhalt der Kulturlandschaft sind Beiträge, die sehr wohl äußerst ehrenhaft sind. Denn essen müssen die Menschen immer. Auf Produktionsflächen kann im Zweifel verzichtet werden, denn der Mensch ist nicht zwingend auf ein Auto angewiesen, um zu überleben. Auf Nahrung sehr wohl. Hinzu kommt die Besonderheit des Bodens. Während ich eine Fabrikhalle nahezu überall hinstellen kann, muss ich bei der Produktion von landwirtschaftlichen Gütern Boden- und Geographiebeschaffenheit berücksichtigen. Damit sind die in Frage kommenden Flächen unflexibler und begrenzt, so dass man sich einen Verzicht auf bestehende Flächen nicht leisten kann.


    Die Freibetragsgrenze ist hierbei lächerlich gering. Entweder muss sie aufgestockt, oder der Steuersatz gesenkt werden.

    Mal abgesehen davon, dass es wohl niemanden geben dürfte, der 10 Mio. Ц im Jahr an Pacht einnimmt, freut es mich zu hören, dass kein Spitzensteuersatz von 100 % vorgesehen ist.


    Sollte der Vorschlag von Herrn Arnautović zur Grundlage genommen werden, so würde ich dennoch für einen ermäßigten Steuersatz für Pachteinnahmen (als Ertragseinkommen) plädieren. Es ist doch wohl ein qualitativer Unterschied, ob durch die landwirtschaftliche Bewirtschaftung von Fläche die Nahrungsversorgung unseres Volkes und der Erhalt der severanischen Kulturlandschaft gesichert wird, oder Einnahmen aus Mieten beispielsweise für Büroräume oder ähnliches erzielt werden. Der Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen kommt hier eine besondere - auch ethische - Bedeutung zu, die sich meiner Meinung nach auch in einem gerechten Steuersystem wiederfinden muss. Ich schlage daher vor, einen entsprechend reduzierten Steuersatz auf Pachteinnahmen von - sagen wir mal - 30 % festzusetzen.

    Ich möchte darauf hinweisen, dass gerade die Besteuerung von "Mieten" dann problematisch wird, wenn hierunter auch Pachteinnahmen fallen. Die Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen ist mitunter zwingend geboten, wenn diese nicht durch den Eigentümer bewirtschaftet werden können. Es wäre allerdings grob fahrlässig, diese Flächen der landwirtschaftlichen Produktion zu entziehen und damit auch den Erhalt der Kulturlandschaft zu gefährden. Beides können wir uns nicht leisten. Eine Verpachtung muss allerdings für beide Beteiligten attraktiv bleiben und nicht durch etwaige Steuern übergebührlich belastet werden. Hier sollten entsprechende Klauseln geschaffen werden.

    Ich bin mal so frei, eine Übersicht für 2013/2014 zu erstellen, dann muss man das nicht immer ausrechnen:


    Jan 13: Aresinija
    Feb 13: Kajsteran
    Mrz 13: Kajsteran
    Apr 13: Pelagonija
    Mai 13: Pelagonija
    Jun 13: Vesteran
    Jul 13: Vesteran
    Aug 13: Aresinija
    Sep 13: Aresinija
    Okt 13: Kajsteran
    Nov 13: Kajsteran
    Dez 13: Pelagonija
    Jan 14: Pelagonija
    Feb 14: Vesteran
    Mrz 14: Vesteran
    Apr 14: Aresinija
    Mai 14: Aresinija
    Jun 14: Kajsteran
    Jul 14: Kajsteran
    Aug 14: Pelagonija
    Sep 14: Pelagonija
    Okt 14: Vesteran
    Nov 14: Vesteran
    Dez 14: Aresinija