Es ist bei völkerrechtlichen Vertragen normalerweise so, dass die Ratifikationsurkunden alle an einem Ort gesammelt werden. Ein Vertrag ist ja keine einseitige Willenserklärung. Ein Vertrag bedarf immer mehrerer Unterzeichner, sonst ist er nutzlos, denn der Sinn eines Vertrages ist ja, eine rechtliche Bindung der Unterzeichner zu entfalten.
Leider begreift das in den MNs niemand.
Beispiele aus dem RL:
Bei der Europäischen Menschenrechtskonvention wurde das zum Beispiel so gemacht. Die Urkunden liegen beim Generalsekretär des Europarats.
Anders gelagert ist die Sache bei der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die VN. Die wurde durch die Generalversammlung beschlossen. Das funktioniert ja leider im Rat der Nationen nicht, da die Deppenstaaten blockieren.