Gleichberechtigung

  • Ich schlage folgende Ergänzung des Gewerbegesetzes vor:


    Zitat

    Gewerbegesetz (GewerbeG)


    § 4c – Gleichberechtigung
    In den Verwaltungsorganen von Handelsgesellschaften und Genossenschaften müssen Frauen zu mindestens 40 Prozent vertreten sein. Bei Zuwiderhandlung sind Bußgelder bis zur Höhe des Unternehmensgewinns zu verhängen.

  • Ich glaube das kann man nicht so einfach in Aressinien einführen. Und auch ich als Pelagonier sage: eine Frau gehört hinter den Herd oder an die Waffen für das Vaterland!

  • Zitat

    Original von Nikola Mihajlov
    Ich glaube das kann man nicht so einfach in Aressinien einführen. Und auch ich als Pelagonier sage: eine Frau gehört hinter den Herd oder an die Waffen für das Vaterland!


    Wer dich erziehen kann, kann auch ein Unternehmen führen. :)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!