Da ich das gerade für den Bundestag regel, hier eine Angepasste Version als Vorschlag, um ein wenig Ordnung zu schaffen:
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Geschäftsordnung der Narodna SkupŠ¡tina
§1 Die Präsidentschaft
(1) Der Präsident der Narodna SkupŠ¡tina wird von den Mitgliedern mit einfacher Mehrheit für aufgerundet 3 Monate gewählt und Endet am Monatsletzten des dritten Monats.
(2) Der Präsident führt die Geschäfte der Narodna SkupŠ¡tina und verübt das Hausrecht.
(3) Scheidet der Präsident vorzeitig aus, ist länger als 10 Tage der Amtsgeschäfte abwesend oder findet kein Kandidat eine Mehrheit, so übernimmt der Premijer die Amtsgeschäfte und leitet eine Neuwahl ein.
§3 Abstimmungen
(1) Abstimmungen laufen 5 Tage.
(2) Eine Abstimmung kann vorzeitig beendet werden, wenn eine Mehrheit unausweichlich ist oder alle Stimmen abgegeben wurden.
(3) Stimmrecht haben alle wahlberechtigten Bürger der Republika Vesteran.
§4 Anträge und Debatten
(1) Ein Gesetzesantrag muss mindestens 5 Tage zur Debatte verfügbar sein.
(2) Wird nach 5 Tagen keine Debatte erwünscht, so ist eine Abstimmung einzuleiten.
(3) Eine Debatte kann auf Antrag beendet werden, wenn 5 Tage keine Wortmeldung kam oder wenn die Fragesteller bekannt geben, dass keine weiteren Fragen offen sind. Nach Beendigung der Debatte wird eine Abstimmung eingeleitet.
§5 Schlußbestimmungen
(1) Abweichende Handhabungen werden durch einfache Mehrheit in einer Abstimmung beschlossen.
(2) Die Geschäftsordnung tritt mit der Verabschiedung in Kraft.