Verfassungsentwurf


  • Habe den Antrag etwas verändert. Zum Beispiel werden die Bundesratsmitglieder pro Republik direkt gewählt.

  • Zitat

    Original von Petro Juric

    Verfassung
    der
    Bundesrepublik Severanien


    Dass Sie das "Sozialistisch" streichen wollen, habe ich mir gedacht. Die Jedinstvo hält es jedoch für wichtig, hier ein Zeichen zu setzen.


    Zitat

    Artikel 3 – Ökonomische Grundlagen
    Sie hat jedermann einen seiner Leistung entsprechenden Anteil an der wirtschaftlichen Leistung zu sichern.


    Was ist bitte "wirtschaftliche Leistung"? Wollen Sie das BIP in Kilowatt umrechnen oder was?
    Wenn Sie es so formulieren wollen, können Sie den Passus in Ihrem Vorschlag gleich rauslassen, das ist viel zu unkonkret.


    Zitat

    (4) Das Recht auf Eigentum wird jedem Einwohner der Bundesrepublik Severanien gewährleistet.


    Ihr Fokus liegt hier wohl auf dem Privateigentum, jedenfalls wird das wohl Ihre Begründung für diese Änderung sein. Meiner Ansicht nach geht diese Privilegierung in die falsche Richtung. Unsere Formulierung ist allgemeiner und steht auch stellvertretend z.B. für genossenschaftliches Gemeinschaftseigentum.


    Zitat

    (7) Die Bundesrepublik Severanien erhebt Steuern und Abgaben mit dem Ziel einer egalitären Vermögens- und Einkommensverteilung, der Finanzierung der sozialen Absicherungen sowie der Befriedigung des staatlichen Finanzbedarfs.


    Okay.


    Zitat

    Artikel 4 – Demokratische Beteiligung
    ...
    (6) Kein Bürger darf auf Grund seiner politischen Betätigung unter Repressionen des Staates leiden.
    (7) Keinem Bürger dürfen die in Artikel 4 (1)-(5) garantierten Rechte verwehrt werden.[7b]


    Über Abs. 6 kann man reden, bei Abs. 7 möchte ich jedoch zu bedenken geben, dass es Gründe geben kann, Personen von eben dieser Betätigung durch ein Gerichtsurteil auszuschließen.


    Im übrigen wäre es wirklich nett gewesen, wenn Sie den Art. 6 nicht komplett fett markiert hätten. Es hat keinen Spaß gemacht, das alles Wort für Wort zu vergleichen, um dann festzustellen, dass nichts geändert wurde.


    Zitat

    Artikel 6 – Der Bundesrat


    (1) S. 2: [B]Der Präsident ist geborenes Mitglied des Bundesrates.

    Zitat


    Ganz bestimmt nicht. Hier geht es um Checks and Balances. Der Präsident hat weitreichende Befugnisse und wird hier vom Bundesrat kontrolliert. Eine Mitgliedschaft des Präsidenten im Bundesrat führt das ad absurdum.


    Zitat

    (2) Der Bundesrat setzt sich aus Abgeordneten der Teilrepubliken zusammen. Jede Teilrepublik hat einen Abgeordneten, dieser wird von den jeweiligen Bürgern in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.


    Das übersteigt unsere personellen Ressourcen. Wir wollen keine Republiken, die brach liegen, während im Parlament reges Treiben herrscht.


    Zitat

    (8) Den Republiken wird das Recht zugestanden, eine eigene Verfassung zu verabschieden, welche die Einrichtung eines Parlamentes erlaubt.


    Unnötig. Wir reden von autonomen Republiken, die dieses Recht auch ohne diesen Passus haben. Die Verfassung gibt hier nur den Rahmen vor. Und der macht keine großen Vorschriften in Bezug auf Legislative oder Judikative.


    Zitat

    eine Einflußnahme von anderen Verfassungsorganen ist verboten


    Unkonkret, unbrauchbar.


    Zitat

    Kein Gericht darf Rechtsnormen anwenden, die zu dem Zeitpunkt des Klagegrundes nicht existierten.


    Okay.


    Zitat

    (4) Der vorsitzende Richter des Vrhovni sud wird vom Volk direkt auf Vorschlag des Präsidenten in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Das Weitere wird durch Gesetz geregelt.


    Um das Gleichgewicht Präsident/Bundesrat zu wahren, halte ich eine Wahl durch zweiteren durchaus für besser.[/quote]


    Fazit: Ihr Entwurf besteht größtenteils aus unkonkreten Absichtserklärungen und soll eher in Richtung Neoliberalismus gehen als unser. Das kann ich nicht gut heißen. Ihre Vorschläge in Bezug auf die Verfassungsorgane sind leider nicht ganz zu Ende gedacht. Ein paar Sachen sind aber brauchbar und können durchaus übernommen werden.

  • Ah, neoliberal ist für also alles, was eine Festlegung des Sozialismus als Staatsideologie ablehnt und auf basisdemokratische Wahlmodelle abzielt.




    Achja, bevor ich es vergesse, beantworte ich Ihre Fragen:

    Zitat

    Was ist bitte "wirtschaftliche Leistung"? Wollen Sie das BIP in Kilowatt umrechnen oder was?


    Produktion war mir zu einfach, da die Wirtschaft nicht nur aus dem Primär- und dem Sekundärsektor besteht, in welchen man von einer Produktion sprechen kann. In der heutigen Welt gibt es ja den Tertiärsektor, welcher nichts produziert, sondern Dienstleistungen erbringt. Insgesamt bilden Produktion und Dienstleistungen die wirtschaftliche Leistung.


    Zitat

    Ihr Fokus liegt hier wohl auf dem Privateigentum, jedenfalls wird das wohl Ihre Begründung für diese Änderung sein. Meiner Ansicht nach geht diese Privilegierung in die falsche Richtung. Unsere Formulierung ist allgemeiner und steht auch stellvertretend z.B. für genossenschaftliches Gemeinschaftseigentum.


    Privateigentum ist auch der Besitz von einer Urkunde die die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft bescheinigt.


    Zitat

    Über Abs. 6 kann man reden, bei Abs. 7 möchte ich jedoch zu bedenken geben, dass es Gründe geben kann, Personen von eben dieser Betätigung durch ein Gerichtsurteil auszuschließen.


    Im übrigen wäre es wirklich nett gewesen, wenn Sie den Art. 6 nicht komplett fett markiert hätten. Es hat keinen Spaß gemacht, das alles Wort für Wort zu vergleichen, um dann festzustellen, dass nichts geändert wurde..


    Warum so eingeschränkt?


    Wegen der Markierung, da war ich etwas unachtsam.


    Zitat

    Ganz bestimmt nicht. Hier geht es um Checks and Balances. Der Präsident hat weitreichende Befugnisse und wird hier vom Bundesrat kontrolliert. Eine Mitgliedschaft des Präsidenten im Bundesrat führt das ad absurdum.


    Dann ist eigentlich auch die entscheidende Stimme des Präsidenten bei Stimmengleichheit eine Sache die das Check and Balances ad absurdum führt, besonders in sehr strittigen Fällen.


    Zitat

    Das übersteigt unsere personellen Ressourcen. Wir wollen keine Republiken, die brach liegen, während im Parlament reges Treiben herrscht.


    Momentan ist die personelle Situation doch so gut, wie lange nicht mehr.
    Sie wollen doch nicht ernsthaft behaupten, dass die ganzen Jedinstvoleute und andere diesen Personalbedarf nicht decken können? Oder kann ich annehmen, dass die personelle Situation der Jedinstvo bald wieder so aussieht wie zum Zeitpunkt der letzten Volkszählung und die ganzen Leute nur auftauchen um den Sozialismus als Staatsideologie durchzudrücken?


    Zitat

    Um das Gleichgewicht Präsident/Bundesrat zu wahren, halte ich eine Wahl durch zweiteren durchaus für besser.


    Wir haben bei beiden Modellen ein Check and Balances Problem. Wobei ich die Volkswahl für besser halte, denn dann haben wir einen Richter der das Vertrauen des Volkes hat. Damit würde man ein Höchstmaß an demokratischer Legitimation erhalten.


    Fazit:
    Ihre Bedenken richten sich weitgehend gegen Ideologiefreiheit und Basisdemokratie. Ich empfinde das Verankern einer Staatsideologie in der Verfassung, egal ob Sozialismus, oder was manche darunter verstehen zu meinen, Faschismus, Liberalismus etc. als Ansatz von totalitären Gedankengut. Übrigens ist mir da zu viel -mus, man muss machen müssen, man muss sich an was halten müssen. Das ist mir zu unfrei. Zu viel Staat, zu viel ideologische Fixierung und zu wenig direkte Demokratie ist nicht gut für die freie Entfaltung des menschlichen Individeums und die individuelle Freiheit.


    Eine Frage habe ich noch: Was bitte ist neoliberal, nach Ihrer Definition?

  • Zunächst: Mir gefallen einige Formulierungen nicht, Herr Juric. Ich fände einen Passus, der folgendes aussagt, besser: "Jeder kann sich nur strafbar verhalten haben, wenn das Gesetz, das die Strafbarkeit regelt, schon vor dem Zeitpunkt der Tat rechtskräftig wurde.


    Zitat

    Original von Petro Juric
    Ah, neoliberal ist für also alles, was eine Festlegung des Sozialismus als Staatsideologie ablehnt und auf basisdemokratische Wahlmodelle abzielt.


    Sie sind ja doch nicht so dumm, wie das Volk denkt.


    Zitat


    Produktion war mir zu einfach, da die Wirtschaft nicht nur aus dem Primär- und dem Sekundärsektor besteht, in welchen man von einer Produktion sprechen kann. In der heutigen Welt gibt es ja den Tertiärsektor, welcher nichts produziert, sondern Dienstleistungen erbringt. Insgesamt bilden Produktion und Dienstleistungen die wirtschaftliche Leistung.


    Und woher haben Sie diese Binsenweisheit? Was sind denn hier unsere Leistungen? Wo werden sie erbracht? Ich wäre mit diesen Behauptungen vorsichtig, Sie können hier nämlich nichts beweisen.


    Zitat

    Privateigentum ist auch der Besitz von einer Urkunde die die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft bescheinigt.


    Nein, eine Bescheinigung über eine Mitgliedschaft in einer Genossenschaft oder in einem Verein ist Eigentum der jeweiligen Genossenschaft bzw. des jeweiligen Vereins. Sie reden hier schon zurecht von "Besitz".



    Zitat

    Dann ist eigentlich auch die entscheidende Stimme des Präsidenten bei Stimmengleichheit eine Sache die das Check and Balances ad absurdum führt, besonders in sehr strittigen Fällen.


    Genau hier geht es aber um ein funktionierendes System. Wenn es hier kein Vetorecht gäbe, wäre die Gesetzgebung in bestimmten Konstellationen unmöglich. Hat der Präsident jedoch immer Stimmrecht, wird das orginäre legislative Organ de facto entmachtet, was einer Schwächung der Gewaltenteilung gleichkommt.


    Zitat


    Momentan ist die personelle Situation doch so gut, wie lange nicht mehr.
    Sie wollen doch nicht ernsthaft behaupten, dass die ganzen Jedinstvoleute und andere diesen Personalbedarf nicht decken können? Oder kann ich annehmen, dass die personelle Situation der Jedinstvo bald wieder so aussieht wie zum Zeitpunkt der letzten Volkszählung und die ganzen Leute nur auftauchen um den Sozialismus als Staatsideologie durchzudrücken?


    Die Jedinstvo ist ewig, die Ewigkeit ist Jedinstvo. Aber schauen Sie sich die Situation in den einzelnen Republiken an - ich sehe ja selbst, dass Sie nicht einmal in der Lage sind, in Ihrer Republik Pelagonien aktiv mitzuwirken. Wenn wir alle keine Personalprobleme hätten, wo sind dann die Minister, die Sie ernennen könnten, wo ist der Oberste Richter des vrhovni sud? Die Republiken kriegen mehr Gestaltungsmacht und dort brauchen wir politische Köpfe.


    Zitat


    Wir haben bei beiden Modellen ein Check and Balances Problem. Wobei ich die Volkswahl für besser halte, denn dann haben wir einen Richter der das Vertrauen des Volkes hat. Damit würde man ein Höchstmaß an demokratischer Legitimation erhalten.


    Fazit:
    Ihre Bedenken richten sich weitgehend gegen Ideologiefreiheit und Basisdemokratie. Ich empfinde das Verankern einer Staatsideologie in der Verfassung, egal ob Sozialismus, oder was manche darunter verstehen zu meinen, Faschismus, Liberalismus etc. als Ansatz von totalitären Gedankengut. Übrigens ist mir da zu viel -mus, man muss machen müssen, man muss sich an was halten müssen. Das ist mir zu unfrei. Zu viel Staat, zu viel ideologische Fixierung und zu wenig direkte Demokratie ist nicht gut für die freie Entfaltung des menschlichen Individeums und die individuelle Freiheit.


    Eine Frage habe ich noch: Was bitte ist neoliberal, nach Ihrer Definition?


    1.: Was, Sie haben zu viel Apfelmus? Oder meinten Sie "ismus"?


    2.: Sie sind neoliberal, weil Sie die Produktivität des Volkes zu Ungunsten der Solidargemeinschaft an Privateigentümer verkaufen wollen.


    3.: Sozialismus ist keine Ideologie, Sozialismus ist Leben. Hinter Ihren Vorschlägen steckt doch auch eine Ideologie, nur weil man Dummheit nicht als Ideologie im eigentlichen Sinne bezeichnet, heißt das doch nicht, dass Sie keine besäßen. Sie wollen, um hier eine Marktradikalität einzuführen, euphemisierend von "Ideologiefreiheit" reden, wahrscheinlich behaupten Sie auch noch, der Sozialismus würde den Menschen determinieren. Nein, das stimmt nicht. Eine geschriebene Norm ist schlimm. Es gibt nur eine schlimmere: Die, die nicht geschrieben ist. Sie können noch so viel da nicht hinschreiben wollen, am Ende würde sich der marktradikale Weg durchsetzen.


    4.: Basisdemokratie ist doch für die Katz, genau deswegen haben alle fortschrittlichen Demokratien zwar plebiszitäre Elemente vorgesehen, jedoch keine Vollbasisdemokratie. Eine gute Demokratie muss die Balance zwischen Mitbestimmung und Staatsfunktionalität wahren.


    5.: Letzten Endes können Sie wollen, was Sie wollen: Wir haben eine Mehrheit und so ist das nun einmal im Leben. Packen Sie schon einmal Ihre Koffer.

  • Herr Ristic, Sie mögen vielleicht ein guter Jurist sein, aber in Sachen Wirtschaftswissenschaften und Realitätssinn sind Sie ein idealistischer, weltfremder Träumer mit totalitären Zügen. Es ist einfach die Tatsache, das Ihr Sozialismus an der Machtgier Ihrer Genossinnen und Genossen und dem Egoismus jedes einzelnen Menschen scheitert. Ihre Partei besteht zu großen Teilen aus Karrieristen, da kann dieses Experiment Sozialismus nicht gut gehen. Wenn Sie ein echter Sozialist wären, dann würden Sie das imperative Mandat fordern.


    Was ich erreichen will, ist das jeder Mensch, frei und selbstbestimmt leben kann, solange er nicht die Freiheit und Selbstbestimmung anderer Menschen beschränkt. Es soll natürlich soziale Sicherungssysteme geben und der Staat soll in einer gewissen Weise die Starken in der Gesellschaft im Zaum halten, damit die Schwachen nicht untergehen. Aber dies darf nicht zu Lasten der individuellen Freiheit sein und ohne Einschränkung der Mitspracherechte.


    Achja, wenn Sie Marktradikalität mal wirklich erleben wollen, dann gehen Sie nach Astor oder Albernia, so was wie dort will ich nicht.


    In der Quintessenz kann ich nur festhalten, das der Sozialismus eine Ideologie ist, die von Leuten wie Ihnen missbraucht wird um Heilsversprechen vom Himmel runter zu lügen und starre Machtstrukturen aufzubauen. Dadurch das Sie dann auch noch einen Absolutheitsanspruch haben, nehme ich mir das Recht herraus Sie als totalitär und wirtschaftspolitischen Selbstmörder zu titulieren.

  • Was Sie wollen, ist Raubtierkapitalismus und freie Marktwirtschaft. Die von Ihnen geforderten "Sicherungssysteme" sind ein Alibi, verlangsamen das auseinanderdriften der sozialen Schichten zwar, halten es aber nicht auf und kehren es schon gar nicht um.


    Und genau das wollen wir. Frei, Präsident Juric, frei ist nur der, der frei von Armut ist. Wir wollen niemandem etwas wegnehmen. Wir wollen aber auch nicht, dass sich Menschen auf Kosten anderer Bereichern. Das, was Sie mit Ihrer Forderung der Privilegierung des Privateigentums wollen, ist doch weitergedacht eine Besitzstandssicherung für die oberen 2.000 der Gesellschaft. Das, was wir wollen, ist eine für die restlichen 15 Millionen.

  • Zitat

    Original von Slobodan Tesla
    Was Sie wollen, ist Raubtierkapitalismus und freie Marktwirtschaft. Die von Ihnen geforderten "Sicherungssysteme" sind ein Alibi, verlangsamen das auseinanderdriften der sozialen Schichten zwar, halten es aber nicht auf und kehren es schon gar nicht um.


    Und genau das wollen wir. Frei, Präsident Juric, frei ist nur der, der frei von Armut ist. Wir wollen niemandem etwas wegnehmen. Wir wollen aber auch nicht, dass sich Menschen auf Kosten anderer Bereichern. Das, was Sie mit Ihrer Forderung der Privilegierung des Privateigentums wollen, ist doch weitergedacht eine Besitzstandssicherung für die oberen 2.000 der Gesellschaft. Das, was wir wollen, ist eine für die restlichen 15 Millionen.


    Das ist doch Blödsinn, Sie und Ristic sind Demagogen, erzählen dem Volk von einem Friede-Freude-Eierkuchen-Land, was Severanien werden könnte, wenn man den Sozialismus einführt. Und das mit dem Hintergedanken, die verblendeten Menschen in Ihre Partei zu treiben um so Ihre Macht zu sichern und totalitäre Strukturen aufzubauen.


    Ihnen geht es nicht um das Wohl des Volkes, Ihnen geht es nur um Macht und das eigene Wohl und Ihrer Lakaien, welche sich Parteikader schimpfen. Sie werden das Land wirtschaftlich zu Grunde richten. Ich sehe schon bald das Militär die Grenzen dicht machen und Grenzbefestigungen aufbauen, damit die desillusionierte Bevölkerung nicht abwandern kann. Als nächstes nennen Sie auswandern Republikflucht und illegalisieren dies.


    Ich dagegen will Freiheit und Demokratie. Die Überwindung des Obrigkeitsstaates und die Schaffung einer Gesellschaft, in der jeder das Recht und Möglichkeit hat Bildung zu erlangen und Vermögen zu bilden. Aber es soll niemand unter dem Existensminimum leben, da die die Vermögen haben sich solidarisch mit den Schwachen zeigen.


    Die Frage ist jetzt Freiheit oder Staatssozialismus, Demokratie oder Oligarchie. Ich will Freiheit und Demokratie. Ich hoffe das die Menschen erkennen, was für Lügner, Lumpen und Demagogen Sie sind.

  • Zitat

    Original von Petro Juric
    heiße Luft


    Blödsinn ist es, den Markt zum Nonplusultra zu verklären. Der Markt führt jedoch keine wirtschaftliche Leistung herbei; er verhindert keine Fehler, sondern bestraft sie, nachdem sie passiert sind; er korrigiert sie auch nicht in einem gebräuchlichen Sinne des Wortes, sondern er mobilisiert die Leichenbestatter, wenn der Patient tot ist.


    Es ist immer offensichtlicher geworden, dass das kapitalistische Wirtschaftssystem abgewirtschaft hat. Der Kapitalismus kann auch gar nicht funktionieren, denn er basiert auf der merkwürdigen Überzeugung, dass widerwärtige Menschen aus widerwärtigen Motiven irgendwie für das allgemeine Wohl sorgen werden.


    Wir wollen eine menschliche Gesellschaft, und das ist nichts anderes als die sozialistische Gesellschaft.


    Was der Sozialismus will, ist nicht Eigentum aufheben, sondern im Gegenteil individuelles Eigentum, auf die Arbeit gegründetes Eigentum erst einzuführen.

  • Zitat

    Der Kapitalismus kann auch gar nicht funktionieren, denn er basiert auf der merkwürdigen Überzeugung, dass widerwärtige Menschen aus widerwärtigen Motiven irgendwie für das allgemeine Wohl sorgen werden.



    Muss seltsamerweise an Maynard Keynes denken, obwohl er gar nicht weiß wer das ist.

  • Überarbeitet, inkl. der bislang besprochenenden Änderungen (fett)

  • Ein paar Detailänderungen:

    • Caskar habe ich rausgenommen, da unser Präsident es wohl nicht schaffen wird, zügig eine Lösung zu finden.
    • »Vrhovni sud« habe ich durch »Oberstes Gericht« ersetzt, weil sonst auch nur imperianischsprachige Begriffe verwendet werden.
    • einen Flüchtigkeitsfehler korrigiert.
      [/list=1]


      [list]

      Verfassung
      der
      Sozialistischen Bundesrepublik Severanien


      Präambel


      Die Völker Vesterans, Pelagoniens und Aressiniens, entschlossen, die nationale Unabhängigkeit zu verteidigen, die Grundrechte der Staatsbürger zu garantieren, die wesentlichen Grundsätze der Demokratie festzulegen, den Vorrang der Rechtsstaatlichkeit zu sichern und den Weg für ein sozialistisches Gesellschaftssystem unter Beachtung des Willens der Bürger zu eröffnen, errichten auf der Grundlage ihrer über tausendjährigen kulturellen Verbundenheit die Sozialistische Bundesrepublik Severanien als gemeinsamen Staat.



      Artikel 1 – Grundbestimmungen


      (1) Severanien ist eine demokratische, soziale, freiheitliche, rechtsstaatliche und souveräne Republik im Rahmen der internationalen Staatengemeinschaft.
      (2) Die Staatsgewalt geht vom Volke aus und steht dem Volk als Gemeinschaft freier und gleichberechtigter Staatsbürger zu. Das Volk übt die Gewalt mittels freier, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl seiner Vertreter sowie in direkter Abstimmung aus.
      (3) Die Freiheit, Gleichheit, nationale Gleichberechtigung, Friedfertigkeit, soziale Gerechtigkeit, die Achtung der Menschenrechte, die Erhaltung der Natur und der Umwelt sowie die Herrschaft des Rechts sind die höchsten Werte der Verfassungsordnung der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien.
      (4) Die Hauptstadt der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien ist VinaСi; Amtssprache ist Severostaranisch. Die Nationalfarben, die Nationalflagge, die Nationalhymne und das Wappen der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien werden durch Gesetz bestimmt.
      (5) In der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien wird den Angehörigen aller nationaler Minderheiten Gleichberechtigung gewährt. Den Angehörigen aller Völker und Minderheiten wird die Freiheit der Äußerung ihrer nationalen Zugehörigkeit, der freie Gebrauch ihrer Sprache und Schrift sowie kulturelle Autonomie zugesichert.
      (6) Die Sozialistische Bundesrepublik Severanien schützt die Rechte und Interessen ihrer Staatsbürger, die im Ausland leben oder sich dort aufhalten, und unterstützt ihre Verbindung zur Heimat.
      (7) Das Meer, die Meeresküste und die Inseln, die Gewässer, der Luftraum, Bodenschätze und andere Naturschätze, aber auch Grundstücke, Wälder, die Pflanzen- und Tierwelt, andere Teile der Natur, Liegenschaften und Sachen von besonderer kultureller, historischer, wirtschaftlicher und ökologischer Bedeutung, deren Interesse für die Sozialistische Bundesrepublik Severanien durch Gesetz bestimmt wird, genießen ihren besonderen Schutz.



      Artikel 2 – Freiheiten der Bürger


      (1) Die Bürger der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien haben alle durch diese Verfassung garantieren Rechte und Freiheiten, unabhängig von ihrer Nationalität, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Glauben, politischer oder anderer Überzeugung, sozialer Herkunft, Vermögen, Abstammung, Bildung, gesellschaftlichen Stellung oder anderen persönlichen Eigenschaften.
      (2) Jeder Bürger hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Niemand darf irgendeiner Form von Misshandlung oder, ohne seine Einwilligung, ärztlichen oder wissenschaftlichen Experimenten unterzogen werden. Zwangsarbeit und Arbeitspflicht sind, außer auf gesetzlicher Grundlage in Kriegs- oder Notstandszeiten oder im Rahmen des Wehr- oder Zivildienstes, verboten.
      (3) Jeder Bürger hat das Recht auf Schutz vor Einmischungen in sein Privatleben und auf die Unverletzlichkeit seiner Wohnung.
      (4) Jeder Bürger hat das Recht, seine Ansichten in Wort, Schrift, Druck, Bild oder auf andere Weise auszudrücken, ebenso wie frei Ideen und Informationen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten, ohne Rücksicht auf die Staatsgrenzen. Jedem wird das Recht auf friedliche Versammlung und öffentlichen Protest zuerkannt.
      (5) Den Bürgern wird das Recht garantiert, sich frei zum Schutz ihres Vorteils oder zur Verfolgung sozialer, wirtschaftlicher, politischer, nationaler, kultureller oder anderer Überzeugungen und Ziele zu vereinigen. Dazu können Bürger frei politische Parteien, Gewerkschaften und andere Vereinigungen gründen, sich diesen anschließen oder aus ihnen austreten. Die Gewerkschaften und andere Interessenvertretungen schützen und vertreten die Interessen der Arbeitnehmer, Genossenschaftsmitglieder und Unternehmer.
      (6) Die Freiheit wissenschaftlichen, kulturellen und künstlerischen Schaffens wird garantiert. Die Sozialistischen Bundesrepublik Severanien fördert und unterstützt die Entwicklung der Wissenschaft, Kultur und Kunst.
      (7) Die Sozialistische Bundesrepublik Severanien sichert den Staatsbürgern das Recht auf Bildung zu. Realisiert wird dieses Recht durch die Verbreitung und allgemeine Zugänglichmachung der Bildung, durch eine kostenlose und obligatorische Grundschule, durch eine Mittel- und Hochschulausbildung, die für jeden seinen Fähigkeiten entsprechend erreichbar ist, sowie durch die materielle Unterstützung derjenigen, die am Unterricht teilnehmen.



      Artikel 3 – Ökonomische Grundlagen


      (1) Die Ordnung des Wirtschaftslebens muss den Grundsätzen sozialer Gerechtigkeit entsprechen. Sie muss allen ein menschenwürdiges Dasein sichern. Die Wirtschaft hat dem Wohle des ganzen Volkes und der Deckung seines Bedarfs zu dienen. Sie hat jedermann einen seiner Leistung entsprechenden Anteil an dem Ergebnis der Produktion zu sichern. Im Rahmen dieser Aufgaben und Ziele ist die wirtschaftliche Freiheit des einzelnen gewährleistet.
      (2) Die natürlichen Ressourcen einschließlich der Bodenschätze, die Bergwerke, Kraftwerke und Leitungsnetze, Talsperren, Wasserversorgung, das Gesundheitswesen, Schulen und Universitäten, Banken und Versicherungseinrichtungen, die Verkehrswege, die Transportmittel der Eisenbahn, der Seeschifffahrt sowie der Luftfahrt, die Post- und Fernmeldeanlagen sind Volkseigentum. Privateigentum daran ist unzulässig.
      (3) Die Koexistenz der verschiedenen, staatlichen, privaten und genossenschaftlich-sozialen Eigentumsbereiche, wird gewährleistet. Die Sozialistische Bundesrepublik Severanien kann zur Sicherstellung des Allgemeininteresses und der Rechte der Arbeiter in die Unternehmensführung eingreifen.
      (4) Das Recht auf Eigentum wird gewährleistet. Einschränkungen ergeben sich aus den Gesetzen und den sozialen Pflichten gegenüber der Gemeinschaft. Beschränkungen des Eigentums und Enteignungen können nur zum Wohle der Allgemeinheit und auf gesetzlicher Grundlage, welche auch Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, vorgenommen werden. Der Gebrauch des Eigentums sowie von Urheber- und Erfinderrechten darf den Interessen der Gesellschaft nicht zuwiderlaufen.
      (5) Jeder Bürger besitzt das Recht auf Arbeit und auf die freie Wahl der Arbeit und der Beschäftigung. Jeder hat das Recht auf Erholung, Freizeit und geregelten, bezahlten Urlaub.
      (6) Die Bürger der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien besitzen ein Recht auf soziale Sicherheit. Sie sind im Alter, im Krankheits- und Invaliditätsfall, im Witwen- und Waisenstand und bei einer ohne eigenes Verschulden eingetretenen Notlage zum Empfang einer staatlichen Versorgung berechtigt, die ihr Auskommen sichert.
      (7) Die Sozialistische Bundesrepublik Severanien erhebt Steuern mit dem Ziel einer egalitären Vermögens- und Einkommensverteilung sowie der Befriedigung des staatlichen Finanzbedarfs



      Artikel 4 – Demokratische Beteiligung


      (1) Alle Bürger haben das Recht, direkt oder über gewählte Vertreter am politischen Leben und an der Wahrnehmung der öffentlichen Angelegenheiten des Landes teilzunehmen.
      (2) Alle Bürger haben das Recht, über Handlungen des Staates und der übrigen öffentlichen Körperschaften in objektiver Weise aufgeklärt zu werden sowie von der Regierung und den Behörden über die Leitung öffentlicher Angelegenheiten unterrichtet zu werden.
      (3) Alle Bürger haben auf der Grundlage der Gleichheit und Freiheit das Recht auf Zugang zu öffentlichen Ämtern.
      (4) Alle Bürger können an die Hoheitsorgane sowie an irgendwelche Behörden, einzeln oder gemeinsam mit anderen, zum Zwecke der Verteidigung ihrer Rechte, der Verfassung und der Gesetze oder des Allgemeininteresses, Petitionen, Erklärungen, Klagen oder Beschwerden richten.
      (5) Alle Bürger haben das Recht, politische Vereinigungen und Parteien zu gründen oder in ihnen mitzuwirken, und über diese Vereinigungen und Parteien auf demokratische Weise an der Bildung des Volkswillens und an der Gestaltung der politischen Macht teilzunehmen. Die politischen Parteien müssen von den Grundsätzen der Transparenz und der demokratischen Organisation bestimmt sein und dürfen sich nicht gegen die Ziele und Werte dieser Verfassung richten.



      Artikel 5 – Der Präsident


      (1) Der Präsident ist das Staatsoberhaupt der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien. Er ist ihr höchster Repräsentant im In- und Ausland, sorgt für die Achtung der Verfassung, sichert das Bestehen und die Einheit des Staates und das ordnungsgemäße Wirken der Staatsgewalt. Das Amt des Präsidenten ist mit weiteren Staatsämtern außer auf kommunaler Ebene unvereinbar.
      (2) Der Präsident wird auf der Grundlage des allgemeinen und gleichen Wahlrechtes direkt und geheim für die Dauer von vier Monaten vom Volk gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Wenn kein Kandidat eine solche Mehrheit erhält, findet spätestens nach zehn Tagen eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten statt, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt haben. Erreicht auch in der Stichwahl kein Kandidat die erforderliche Mehrheit oder tritt im ersten oder zweiten Wahlgang nur ein einziger Kandidat an, der die Mehrheit verfehlt, wählt der Bundesrat nach spätestens zehn Tagen den Präsidenten mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
      (3) Der Präsident genießt Indemnität und Immunität, welche nur durch einstimmigen Beschluss Mitglieder des Bundesrates aufgehoben werden kann. Er kann wegen einer Meinungsäußerung strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen, inhaftiert oder bestraft werden. Er ist nur seinem Gewissen verpflichtet.
      (4) Der Präsident übt die vollziehende Gewalt in Einklang mit der Verfassung und dem Gesetz aus. Er
      - schlägt dem Bundesrat Gesetze und andere Beschlüsse vor;
      - erarbeitet den Haushaltsentwurf;
      - führt die Gesetze und andere Entscheidungen des Bundesrates aus;
      - erlässt Verordnungen zur Ausführung der Gesetze, soweit die Gesetze dies vorsehen;
      - führt die auswärtigen und inneren Angelegenheiten;
      - leitete und kontrolliert die Tätigkeit der Staatsverwaltung;
      - sorgt für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes;
      - leitet die Durchführung und Entwicklung der öffentlichen Aufgaben;
      - führt den Oberbefehl über die Streitkräfte;
      - spricht Begnadigungen aus;
      - verleiht Auszeichnungen, Anerkennungen, Rang und Titel auf durch Gesetz bestimmte Weise;
      - führt andere Pflichten in Übereinstimmung mit der Verfassung und dem Gesetz aus.
      (5) Der Präsident ist berechtigt, zur Erfüllung der in seiner Zuständigkeit liegenden Aufgaben vorübergehend oder dauerhaft Behörden einzurichten und nach eigenem Ermessen hierfür Beamte und Angestellte einzustellen.
      (6) Der Präsident kann nur bei grober Pflichtverletzung und auf Grund eines Urteils des Obersten Gerichts durch den Bundesrat mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen seines Amtes enthoben werden. Bei mehr als 30 Tagen andauernder Abwesenheit kann auf einen Entscheid des Obersten Gerichts verzichtet werden.
      (7) Bei Amtsenthebung oder Amtsverzicht übernimmt bis zum Amtsantritt eines neuen Präsidenten, höchstens aber für die Dauer von 30 Tagen, der Bundesrat kollektiv dessen Aufgaben.



      Artikel 6 – Der Bundesrat


      (1) Der Bundesrat ist der gewählte Vertretungskörper der Bürger und Träger der gesetzgebenden Gewalt auf gesamtstaatlicher Ebene. Er tagt öffentlich, sofern die Verfassung oder das Gesetz nichts anderes bestimmt. Der Präsident hat Rederecht auf all seinen Sitzungen.
      (2) Mitglieder des Bundesrates sind die demokratisch bestimmten Regierungsoberhäupter der Republiken. Sie wechseln sich monatlich in der Sitzungsleitung ab.
      (3) Die Mitglieder des Bundesrates können wegen einer Meinungsäußerung oder Abstimmung strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen, inhaftiert oder bestraft werden. Sie sind nur ihrem Gewissen verpflichtet.
      (4) Der Bundesrat:
      - entscheidet über die Änderung der Verfassung;
      - ratifiziert internationale Verträge;
      - verabschiedet im Rahmen seiner Zuständigkeit Gesetze;
      - verabschiedet den Haushalt der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien;
      - verhängt und beendet auf Antrag des Präsidenten den Notstand;
      - entscheidet über Krieg und Frieden;
      - entscheidet über Änderung der Grenzen der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien;
      - beaufsichtigt in Einklang mit der Verfassung und dem Gesetz die Tätigkeit des Präsidenten und anderer dem Bundesrat verantwortliche Träger öffentlicher Pflichten;
      - übt andere, durch die Verfassung und das Gesetz festgelegte Zuständigkeiten aus.
      (5) Zur ausschließlichen Kompetenz des Bundesrates gehören:
      - die Außenpolitik, die Vertretung der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien im Rahmen der internationalen Beziehungen und die Entscheidung in Fragen von Krieg und Frieden;
      - die Landesverteidigung und der Grenzschutz;
      - Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, der Rechtspflege und des Strafvollzugs;
      - die Währungs- und Finanzpolitik einschließlich der Erhebung von Steuern und Zöllen;
      - Handel und Gewerbe sowie republiküberschreitender Verkehr;
      - die Post und das Fernmeldewesen;
      - die Angelegenheiten der Presse und der anderen Informationsmedien;
      - ihr von den Republiken übertragende Zuständigkeiten.
      (6) Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich dem Zuständigkeitsbereich des Bundesrates zugewiesen sind, gehören zum ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der Republiken der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien. Der Bundesrat ist befugt, in den Kompetenzen der Republiken eigene Rahmengesetze zu beschließen, um Rechtssicherheit in den Republiken zu schaffen und Republiksgesetzen vorzugreifen. Republiksrecht bricht hierbei Bundesrecht.
      (7) Soweit die Verfassung nichts anderes bestimmt, erfolgt die Beschlussfassung des Bundesrates mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident.



      Artikel 7 – Die Republiken


      (1) Die Sozialistische Bundesrepublik Severanien besteht aus den gleichberechtigten und im Rahmen dieser Verfassung autonomen Republiken Vesteran, Pelagonien und Aressinien.
      (2) Die Republiken besitzen die eigenverantwortliche Zuständigkeit über
      - Umwelt- und Naturschutz;
      - Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei;
      - Städtebau und Raumplanung;
      - Verkehrs- und Beförderungswesen;
      - Wasser- und Energieversorgung;
      - Bildungs- und Kultureinrichtungen;
      - Gesundheit und soziale Dienste.
      Außerhalb dieser Zuständigkeiten erfüllen sie die gesamtstaatlichen Vorgaben.
      (3) An der Spitze jeder Republik steht ein auf der Grundlage des allgemeinen und gleichen Wahlrechtes direkt und geheim für die Dauer von höchstens sechs Monaten vom Volk gewählter Regierungschef, der eine offizielle Amtsbezeichnung in der Amtssprache der Teilrepublik führt.
      Zum Präsidenten einer Republik gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Wenn kein Kandidat eine solche Mehrheit erhält, findet spätestens nach zehn Tagen eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten statt, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt haben. Falls einer dieser Kandidaten verzichtet, nimmt der nach der Zahl der erhaltenen Stimmen nachfolgende Kandidat am zweiten Wahlgang teil.
      (4) Sollte eine Republik nicht in der Lage sein, die ihr zustehende staatliche Gewalt auszuüben, übernimmt bis zur Wiederherstellung einer rechtmäßigen staatlichen Ordnung der Bundesrat kollektiv die Aufgaben der lokalen Verfassungsorgane.
      (5) Das Recht, ein Verfahren zur Abspaltung einer Republik von der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien einzuleiten, haben der jeweilige Präsident der Republik sowie mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Bevölkerung der jeweiligen Republik. Ein Austritt aus dem Staatsverband ist dann rechtswirksam, wenn er vom Bundesrat mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschlossen und in einem gesamtstaatlichen Referendum mit mehr als der Hälfte der Stimmen der teilnehmenden Wahlberechtigten sowie in der betroffenen Republik mit mindestens drei Vierteln der Stimmen der teilnehmenden Wahlberechtigten bestätigt wird.
      (6) Das Recht, ein Verfahren zur Vereinigung von Republiken einzuleiten, haben der jeweilige Präsident der Republik sowie mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Bevölkerung der jeweiligen Republik. Die Vereinigung ist rechtwirksam, wenn sie vom Bundesrat mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschlossen und in einem in den betroffenen Republiken stattfindenden Referendum mit mehr als der Hälfte der Stimmen der teilnehmenden Wahlberechtigten bestätigt wird.
      (7) Der Beitritt einer nicht zum Staatsgebiet der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien gehörenden Republik unterliegt den Bestimmungen zur Änderung der Verfassung.



      Artikel 8 – Gerichtsbarkeit


      (1) Die rechtsprechende Gewalt wird von den Gerichten ausgeübt. Die Gerichtsbarkeit ist selbständig und unabhängig. Die Gerichte entscheiden auf der Grundlage der Verfassung und des Gesetzes. Die Verwaltungstätigkeit der Gerichte wird von ihnen selbst ausgeübt.
      (2) Als Höchst- und Verfassungsgericht der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien existiert das Oberste Gericht. Die Einrichtung, der Wirkungsbereich, die Zusammensetzung und der Aufbau der übrigen Gerichte und das Verfahren vor den Gerichten werden durch Gesetz geregelt.
      (3) Die Einrichtung, der Wirkungsbereich und der Aufbau der Staatsanwaltschaft werden durch Gesetz geregelt.
      (4) Der vorsitzende Richter des Obersten Gerichtswird vom Präsidenten mit Zustimmung des Bundesrats für vier Monate ernannt. Das weitere wird durch Gesetz geregelt.
      (5) Der vorsitzende Richter kann bei grober Pflichtverletzung auf Antrag des Präsidenten durch den Bundesrat mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen seines Amtes enthoben werden.
      (6) Das Oberste Gericht
      - entscheidet über die Übereinstimmung eines Gesetzes mit der Verfassung;
      - entscheidet über die Übereinstimmung anderer Vorschriften mit der Verfassung und dem Gesetz;
      - schützt die verfassungsmäßigen Freiheiten und Rechte der Bürger;
      - entscheidet bei Kompetenzkonflikten zwischen Organen der gesetzgebenden, vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt;
      - beaufsichtigt die Verfassungsmäßigkeit von Programmen und Tätigkeiten politischer Parteien und kann ihre Tätigkeiten in Einklang mit der Verfassung verbieten;
      - beaufsichtigt die Verfassungs- und Gesetzmäßigkeit von Wahlen und Referenden und entscheidet in Wahlstreitigkeiten, die nicht in die Zuständigkeit der übrigen Gerichte fallen;
      - besorgt andere durch die Verfassung und die Gesetze festgelegte Aufgaben.
      - ist das zuständige Gericht, wenn das Richteramt am ursprünglich zuständigen Gericht nicht besetzt ist.
      (7) Das Oberste Gericht hebt ein Gesetz ganz oder teilweise auf, wenn es seine Verfassungswidrigkeit feststellt. Es erklärt eine andere Vorschrift ganz oder teilweise für nichtig oder hebt sie auf, wenn es ihre Verfassungs- oder Gesetzeswidrigkeit feststellt. Entscheidungen des Obersten Gerichts haben grundsätzlich Gesetzesrang.



      Artikel 9 – Schlussbestimmungen


      (1) Diese Verfassung tritt mit dem Tag in Kraft, an dem sie von den Bürgern der Republiken Vesteran, Pelagonien und Aressinien in einem gesamtstaatlichen Referendum in freier Abstimmung mit mehr als der Hälfte der abgegebenen Stimmen der Wahlberechtigten beschlossen wurde.
      (2) Spätestens 21 Tage nach dem Inkrafttreten der Verfassung ist die Wahl des Präsidenten und die Konstituierung des Bundesrates durchzuführen. Mit der Beginn der ersten Sitzung des Bundesrates ist die Federativna Skupstina aufgelöst. Bis dahin bleiben die bisherigen Verfassungsorgane kommissarisch im Amt.
      (3) Sofern sie den Bestimmungen dieser Verfassung nicht entgegenstehen, gelten bestehende Gesetze und Verordnungen fort.
      (4) Der Präsident, die Mitglieder der übrigen Verfassungsorgane und der staatlichen Verwaltung leisten bei ihrem Amtsantritt folgenden Eid:
      „Ich gelobe bei meiner Ehre und meinem Gewissen der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien Treue. Meine Pflichten werde ich zum Nutzen der Bürger erfüllen. Ich werde die Verfassung und die übrigen Gesetze wahren und so arbeiten, dass sie verwirklicht werden.“
      (5) Zur Änderung dieser Verfassung oder Verabschiedung einer neuen Verfassung ist die Zustimmung des Bundesrates mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen und mehr als die Hälfte der Stimmen der teilnehmenden Wahlberechtigten eines gesamtstaatlichen Referendums erforderlich. Änderungen, die darauf abzielen, den Status Severaniens als demokratische und sozialistische Bundesrepublik zu beseitigen, sind unzulässig.


    Sind Sie alle einverstanden?


    Edit: Auflösung der Skupstina

  • Zitat

    Original von Petro Juric
    Warum wird nicht direkt die Auflösung der Skupstina festgeschrieben und die Neuwahl des Bundesrates?


    Ja, das ist eine gute Idee.
    Jedoch muss der Bundesrat nicht neu gewählt werden, da er sich aus den Republikschefs zusammensetzt.

  • Ich meinte ja, dass die die Oberhäupter/Regierungschefs der Republiken gewählt werden müssen. Schauen Sie sich doch die Teilrepubliken an, allenfalls Vesteran stellt ein Oberhaupt und damit einen Abgeordneten im Bundesrat. Ich glaube nicht, dass die Arressinier und Pelagonier da vor Freude in die Luft springen und klatschen.

  • Zitat

    Original von Petro Juric
    Ich meinte ja, dass die die Oberhäupter/Regierungschefs der Republiken gewählt werden müssen. Schauen Sie sich doch die Teilrepubliken an, allenfalls Vesteran stellt ein Oberhaupt und damit einen Abgeordneten im Bundesrat. Ich glaube nicht, dass die Arressinier und Pelagonier da vor Freude in die Luft springen und klatschen.


    Nun, an sich haben Sie recht, aber die Republiken sind hier laut Verfassung souverän und können und müssen selbst einen Präsidenten wählen. Dazu braucht es keine Aufforderung in den Schlussbestimmungen, immerhin ist die Notwendigkeit der Präsidenten bereits im neuen Verfassungsentwurf selbst geregelt, wie auch in der bisher gültigen Verfassung.


    Natürlich ist es blöde, wenn ich alleine im Bundesrat sitze. In den Augen meiner Fraktion wird sich dieses Missverhältnis jedoch selbst neutralisieren, sobald die Abgeordneten der Skupstina arbeitslos sind und in ihrer jeweiligen Republik der Sitz des Präsidenten leer ist.


  • Wäre das die aktuelle Fassung?
    Können wir dann über diese abstimmen oder besteht noch Aussprachebedarf?

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