Herr Juric beweist wieder einmal, dass er keinen juristischen Sachverstand besitzt, ist aber auch nicht weiter schlimm.
Herr Juric darf keiner Partei den Parteistatus aberkennen.
Ich zitiere das Gesetz:
ZitatAlles anzeigen
§ 1
Eine Partei benötigt zur Gründung mindestens zwei Mitglieder. Gründungsanträge sind an das Innenministerium zu richten.
§ 2
Der Name und die Kurzbezeichnung der Partei müssen sich von denen bereits bestehender Parteien wesentlich unterscheiden.
§ 3
Einem Antrag auf Parteigründung darf nur dann entsprochen werden, wenn
1. sich die Partei zur Verfassung der Federativna Republika Severanija bekennt,
2. die Partei einen oder mehrere gewählte Vorsitzende benennt und
3. die Partei auf einer Website ein demokratisches Programm und ihre Satzung vorstellt, welches von der Öffentlichkeit jederzeit eingesehen werden kann.
§ 4
Die Tätigkeit einer politischen Partei, die mit ihrem Programm oder ihren Handlungen gewaltsam die demokratische Verfassungsordnung, die Unabhängigkeit, die Einheit oder territoriale Integrität der Federativna Republika Severanija gefährdet, ist nicht erlaubt.
§ 5
Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheiden die Parteien in eigener Verantwortung. Kein Staatsbürger darf Mitglied mehrerer konkurrierender Parteien sein.
§ 6
Jede genehmigte Partei hat das Recht, bei Wahlen alleine oder gemeinsam mit anderen Parteien anzutreten.
§ 7
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verabschiedung in Kraft. Für bereits bestehende Parteien gilt eine 14-tägige Frist zur Antragstellung beim Innenministerium.
Eine Verordnung muss sich auf ein Gesetz berufen. Das geht aus der Verfassung hervor.
Erst einmal ist das, was der Herr hier gemacht hat, ein Verwaltungsakt und keine Verordnung. Das ist noch einmal klarzustellen.
Aus dem Gesetz geht hervor, dass das Innenministerium hier zuständig ist und nicht der Präsident. Außerdem steht in der Verfassung, dass Verordnungen u.ä. in solchen Fällen wie diesen von der Federativna Vlada erlassen werden dürfen. Der Präsident ist jedoch nicht Teil der Vlada. Auch hier hat der Präsident wieder einmal Amtsanmaßung begangen.
Des Weiteren widerspricht die Anwendung dieses Gesetzes in diesem Fall der Verfassung. Das Gesetz sieht weder vor, dass einer Partei der Status aberkannt werden kann, noch, welche Maßstäbe hier gesetzt werden könnten.
Es dürfen durchaus in der exekutiven Staatstätigkeit Analogien hergeleitet werden, diese hier widerspricht allerdings dem Bestimmtheitsgebot - ein Verbot müsste sehr genau in dem Gesetz geregelt sein, es gibt ja nicht einmal eine Verordnung, die regelt, wie eine Parteizulassung geregelt werden soll, wie z.B. die Anträge aussehen sollent etc. -, das für Gesetze gilt und des Weiteren widerspricht es dem Gesetzesvorbehalt. Eine solche Ermächtigung für die Regierung muss in einem Gesetz festgehalten sein.
Das einfachste wäre, das Parteiengesetz zu reformieren. Ich gebe Ihnen Recht, dass man der Jedinstvo hier Nachlässigkeit attestieren muss.
Allerdings müssten vorher von der Staatsregierung Fristen eingeräumt worden sein, dies ist nicht geschehen. Außerdem müsste eine gesetzliche Ermächtigung bestehen. Auch die ist nicht zu konstatieren.
Es gibt kein Innenministerium und dies besäße im Falle der materiellen Verfassungsmäßigkeit dieses Vorgehens die alleinige Kompetenz, so zu handeln, wie es der Herr Präsident getan hat.