In Übereinstimmung mit Artikel 2, Absatz 2, Satz 1 der Verfassung der Republik Vesteran, zuletzt geändert am 20.Januar 2025, schreibe ich hiermit Wahlen zum Premijer aus.
Artikel 2 – Der Premijer.
(2) Der Premijer wird auf der Grundlage des allgemeinen und gleichen Wahlrechtes direkt und geheim für die Dauer von vier sechs Monaten vom Volk gewählt.
Kandidaturen können an dieser Stelle bis zum 11.3. eingereicht werden.