Einleitung des Wahlverfahrens zur Wahl des Bundespräsidenten - Kandidaturen

  • Sehr geehrte Abgeordnete!

    Es ist ein Novum in der Geschichte Severaniens und es gilt dieses Novum möglichst sorgfältig vorzubereiten, insbesondere da außer der in der Verfassung definierten Regelung, dass die Bundesversammlung den Präsidenten zu wählen hat kein weiterer Ablauf definiert ist.


    Denn die Verfassung hat diese Regelung nicht nur falls kein Kandidat aus dem bisherigen Bewerberfeld eine absolute Mehrheit erreicht sondern auch im Falle dass ein Einzelbewerber dies nicht erreicht hätte.


    Es ist daher umso wichtiger die Auslegung dieser Regelung so nah an den bisherigen Gesetzen, Regelungen und Prinzipien zu halten. Das umfasst beispielsweise, dass Kandidatur- und Abstimmungsfristen ähnlich gehandhabt werden, wie in der Geschäftsordnung. Das heißt auch, dass eine einfache Mehrheit reicht. Das heißt aber auch, dass jegliche Kandidatur möglich ist und nicht beschränkt ist auf die Teilnahme an den bisherigen Wahlrunden, oder an ein Mandat in der BV gebunden wäre.


    Ich bitte hiermit um offizielle Kandidaturen zum Amt des Präsidenten/der Präsidentin. Die Frist setze ich auf den 11. April 12:00.

  • Die Wahlen starten heute um 15:30 Uhr. Ich gehe davon aus, dass mein zukünftiger Amtsnachfolger als Präsident der Bundesversammlung, die weiteren Amtshandlungen hier im Hause bald übernehmen kann.

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