PoСtovani Kolege,
Zur Debatte steht folgendes Gesetz.
Ich lege die Frist zur Äußerung auf 4 Tage, bis zum Freitag den 7. Oktober 2016, fest. Sie kann bei Bedarf verlängert werden.
ZitatAlles anzeigenZakon o upotrebi aresinjske Zastave
Gesetz zur Verwendung der aressinischen Flagge
§1 - Die aressinische Flagge
Die aressinische Flagge ist ein Nationalsymbol. Sie stellt neben den Siegeln, den Standarten und Wappen der Republika Aresinija auch ein Hoheitssymbol dar.
§2 - Beflaggung von Gebäuden
(1) Alle öffentlichen Gebäuden der Republika Aresinija sind mit der aressinischen Flagge zu beflaggen:
a) an allen Nationalfeiertagen
b) an Wahltagen
(2) Einzelne öffentliche Gebäuden sind zu besonderen Anlässen mit der aressinischen Flagge zu beflaggen, wie etwa Staatsbesuchen oder Besuchen einzelner Mitglieder der Regierung, sowie von Mitgliedern des Savjet Građana.
(3) Eine Beflaggung nichtöffentlicher Gebäude mit der aressinischen Flagge ist gestattet.
(4) Bei Trauerfällen, die durch Verordnungen als solche gekennzeichnet werden, ist eine Beflaggung auf Halbmast an allen öffentlichen Gebäuden im In- und Ausland untersagt.
§3 - Gleichzeitige Verwendung mit anderen Flaggen
(1) Die Beflaggung öffentlicher Gebäude mit der aressinischen Flagge ist gleichzeitig und ungeachtet zur möglichen Beflaggung mit anderen Flaggen vorgeschrieben.
(2) Bei der gleichzeitigen Beflaggung darf keine Flagge größer sein oder höher wehen als die aressinische Flagge.
(3) Die alleinige Beflaggung mit der aressinischen Flagge ist am Tag der Republik (20.07.) vorgeschrieben.
§4 - Zerstörung der Flagge
Die Zerstörung und Diffamierung der aressinischen Flagge ist strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 9 Monaten geahndet werden.
§5 - Schlussbestimmungen
(1) Das Gesetz tritt durch Annahme durch den Rat der Bürger in Kraft.
(2) §4 Abs. 5 und 7 des severanischen Staatssymbolgesetzes finden in der Republik Aressinien keine Anwendung mehr.