Folgender Antrag steht zur Abstimmung. Bitte stimmen Sie mit Da oder Ne oder enthalten Sie sich. Die Abstimmung dauert 5 Tage.
ZitatAlles anzeigenGesetz zum Schutze der aressinischen Kinder und Jugendlichen vor schädlichen Einflüssen in den Medien (MSG)
§ 1 – Kinder- und Jugendschutz
Dieses Gesetz dient dem Schutze der Kinder und Jugendlichen in Aressinien vor schädlichen Einflüssen in den Medien und im Internet.
§ 2 – Schädliche Einflüsse
Schädliche Einflüsse sind Inhalte, die eine oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen
1) Die Abbildung von Gewalt oder sexuellen Handlungen;
2) Derber Wortgebrauch;
3) Die Animierung zum Rauchen oder Trinken von Alkohol;
4) Der Aufruf zur Gewalt;
5) Die Beleidigung von Volksgruppen oder Religionen;
6) Die Gefährdung der sittlichen oder ästethischen Entwicklung der aressinischen Jugend.
§ 3 – Verantwortlichkeit
Der Anbieter eines Medien- oder Internetangebotes muss gewährleisten, dass Minderjährige keinen Zugang zu obengenannte Inhalte haben. Betreiber von Internetforen sind für die veröffentlichen Inhalte verantwortlich.
§ 4 – Strafbarkeit
Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe geahndet. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen kann die Lizenz des Anbieters mit unmittelbarer Wirkung eingezogen werden.
§ 5 – Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.