Ratharia lebt!
Beiträge von Josip Olić
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Der Abgeordnete Boban möchte über eine neue Geschäftsordnung debattieren.
ZitatAlles anzeigenGeschäftsordnungsgesetz (GoG)
§1 - Geltungsbereich
(1) Dieses Gesetz regelt die Arbeit des Hauses der Republik.
(2) Mitglied des Hauses der Republik ist jede/r severanische StaatsbürgerIn mit gemeldetem Wohnort im Gebiet der Republik Kaysteran.
(3) Abstimmungsberechtigt ist jedes Mitglied nach §1(2) bei 14-tägig gemeldetem Wohnort in der Republik Kaysteran.
(4) Dieses Gesetz ersetzt das bisherige Geschäftsordnungsgesetz.
§2 - Präsidium
(1) Der/die Vorsitzende des Hauses der Republik ist der/die Hauspräsident/Hauspräsidentin (severo-kay.: Predsjednik Doma/Predsjednica Doma; centar-kay.: Dom Prezidentij/Doma Prezidentija). Er/Sie leitet die Sitzungen des Hauses der Republik und repräsentiert es nach außen. Ist das Amt vakant, so tritt der/die Präsident/-in Kaysterans an seine/ihre Stelle.
(2) Die Wahl eines/einer Vorsitzenden erfolgt alle vier Monate. Der/die Präsident/-in Kaysterans oder sein/ihr legitimierter Vertreter obliegt die Leitung und Durchführung der Wahl zum/zur Vorsitzenden.
(3) Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Wählbar sind alle Mitglieder des Hauses der Republik.
(4) Der/die Vorsitzende bleibt solange gewählt, bis eine Neuwahl durchgeführt wurde.
(5) Sollte der/die Vorsitzende mehr als 14 Tage den Amtsgeschäften fernbleiben, zurücktreten oder die Mitgliedschaft im Haus der Republik verlieren, so übernimmt der/die Präsident/-in Kaysterans die Amtsgeschäfte bis zur Ansetzung einer vorzeitigen Neuwahl.
§3 - Geschäftsgang und Gesetzgebung
(1) Der/die Vorsitzende eröffnet, leitet und beendet die Debatten, Abstimmungen und Wahlen des Hauses gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung.
(2) Berechtigt zur Stellung von Anträgen an das Haus der Republik sind dessen Mitglieder. Anträge sind in schriftlicher Form an einem vom Vorsitzenden dafür vorgesehenen Ort zu veröffentlichen. Sie sind vom Haus der Republik zeitnah und in jedem Fall zu behandeln. Jedes Mitglied ist berechtigt, Anträge an den/die Vorsitzende/-n zu richten.
(3) Über jeden Antrag hat eine Abstimmung mit vorangehender Debatte zu erfolgen. Wahlen sind ohne Aussprache durchzuführen. Im Geschäftsgang werden Debatten vom/von der Vorsitzenden eindeutig als "[Debatte]", Abstimmungen als "[Abstimmung]" gekennzeichnet.
(4) Zu Beginn einer Debatte legt der Vorsitzende deren Länge auf fünf Tage fest. Auf Antrag einer Mehrheit der Mitglieder des Hauses kann ihre Dauer verlängert werden auf insgesamt 14 Tage.
(5) Zu Beginn einer Abstimmung oder Wahl legt der Vorsitzende deren Länge auf fünf Tage fest. Sie kann vorzeitig beendet werden, sobald eine unumstößliche Mehrheit erreicht ist. Zulässige Abstimmungsoptionen sind "Za" (Dafür), "Protiv" (Dagegen) oder "Suzdržano" (Enthaltend). Es kann alternativ auch mit "Da" (Ja), "Ne" (Nein) oder "Uzdržavanje" (Enthaltung) abgestimmt werden.
(6) Schreiben Verfassung und Gesetze nichts anderes vor, so gilt ein Antrag als angenommen, wenn mehr Mitglieder dem Antrag zustimmen, als ihn ablehnen. Enthaltungen sind dabei nicht zu berücksichtigen. Zur Annahme eines Antrages muss mindestens eine Stimme für ihn abgegeben worden sein.
(7) Nach der Annahme eines Gesetzes ist dieses vom Vorsitzenden dem Präsidenten zur Ausfertigung zu übermitteln.
§4 - Hausordnung
(1) Der/die Vorsitzende übt das Hausrecht aus.
(2) In den Räumlichkeiten des Hauses der Republik haben sich Mitglieder und Besucher den Geboten der Höflichkeit und guten Sitten gemäß zu verhalten. Zu unterlassen sind insbesondere Beleidigungen, Herabwürdigungen, Sachbeschädigungen aller Art, Störungen der Geschäftstätigkeit sowie unbefugte Äußerungen im Sitzungssaal.
(3) Redeberechtigt sind neben den Mitgliedern des Hauses der Republik auch vom/von der Vorsitzenden zuvor zugelassene Personen.
(4) Verstößt ein Besucher des Hauses der Republik gegen die Hausordnung, so ist der/die Vorsitzende ermächtigt, diesem Hausverbot zu erteilen.
(5) Verstößt ein Mitglied des Hauses der Republik bei einer Debatte oder Abstimmung nach einer ersten Ermahnung durch den/die Vorsitzende/-n weiterhin gegen die Hausordnung, so kann der/die Vorsitzende weitere Sanktionen gegen dieses Mitglied verhängen.
(6) Als Sanktionen gegen Mitglieder sind zulässig:
a) Die Verhängung eines Strafgeldes.
b) Der vorübergehende Entzug des Rederechts in bestimmten Debatten, jedoch für nicht mehr als 14 Tage.
(7) Als Sanktion unzulässig gegen Mitglieder ist der vorübergehende Entzug des Stimmrechts.
Ich erteile dem Abgeordneten Boban das Wort.
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Das Gesetz wurde ohne Gegenstimme angenommen.
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Ich stelle hiermit fest, dass der neuen Verfassung ohne Gegenstimme zugestimmt wurde.
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/sim off
Leider ist der Platz nicht sehr groß auf der CartA...
@Josip
Scheint ja auch im Nachhinein editierbar zu sein
Die CartA-Karte ist halt etwas gröber als unsere, was aber für ihren Zweck auch reicht. -
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Es gibt diesen alten medianischen Spruch, dass man über Tote nichts sagen soll, es sei denn Gutes.
Wenngleich wir viele Differenzen hatten, gerade vor dem Beitritt Kaysterans zu Severanien und seine Freundschaft und Nähe zum Putschisten Ljubomir Koretic ein entscheidender Faktor waren – war er zumindest Jahre später treuer Unterstützer der Republik und der severanisch-novarischen Befreiung.
Dass er einer der Mitverantwortlichen ist, der den Weg für Vukan ebneten… lassen sie es mich kurz machen… ich bete für ihn, dass trotz dieser Schuld seine Seele Frieden finden wird. -
Es steht folgender Änderungsantrag zur Abstimmung:
ZitatAlles anzeigenÄnderung des PWahlG
§1 - Wahlberechtigung
(1) Wahlberechtigt ist, wer zu Beginn der Wahl seit mindestens 14 Tagen severanischer Staatsbürger, in Kaysteran wohnhaft ist und aktives Wahlrecht besitzt.
§3 - Organisation der Wahl
(1) Die Durchführung der Wahl obliegt dem kaysteranischen Wahlamt.
§4 - Abstimmungsverlauf
(1) Der Abstimmungszeitraum für Wahlen beträgt
in der Regel120 Stunden. Abstimmungszeiträumevon weniger als 72 Stundendarunter sind unzulässig.§5 - Ergebnis
(4) Kommt auch im zweiten Wahlgang keine Mehrheit für eine der Kandidaturen zustande, ist unmittelbar Absatz 2 erneut anzuwenden
, allerdings in einem Schnellwahlverfahren mit einem Abstimmungszeitraum von 48 Stunden.Bitte stimmen Sie mit Da, Ne, Lišavanje – die Abstimmung endet in 5 Tagen
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Es steht folgender Antrag zur Abstimmung:
ZitatAlles anzeigenFolgende Änderungen der Verfassung werden beschlossen:
Artikel 4
(1) Das höchste Organ der gesetzgebenden Gewalt ist das Haus der Republik (Dom Republike/(Dom Republikske).
(2) Mitglied des Hauses der Republik ist, wer das aktive Wahlrecht der Republik Kaysteran besitzt und seit mindestens 14 Tagen in Kaysteran wohnhaft ist.
(3) Im Rahmen der Zuständigkeit verabschiedet das Haus der Republik Gesetze. Zur Gültigkeit eines Beschlusses ist die Zustimmung der einfachen Mehrheit der Anwesenden erforderlich.
(4) Das Recht der Gesetzesinitiative steht allen Mitgliedern des Hauses der Republik zu. Näheres regelt eine Geschäftsordnung.
(5) Ein Beschluss, durch den die Verfassung geändert wird, bedarf zu seiner Gültigkeit der Zustimmung von mindestens drei Fünfteln aller Stimmen.
Artikel 5
(1) An der Spitze des Staates steht der kaysteranische Präsident (Predsjednik/Prezidentij), der vom Volk auf die Dauer von sechs Monaten gewählt wird.
(2) Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt.
(3) Wenn kein Kandidat eine solche Mehrheit erhält, findet spätestens nach zehn Tagen eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten statt, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt haben. Falls einer dieser Kandidaten verzichtet, nimmt der nach der Zahl der erhaltenen Stimmen nachfolgende Kandidat am zweiten Wahlgang teil.
(4) Der Präsident der Republik legt vor der Volksvertretung folgenden Eid ab:
„Ich schwöre bei meiner Ehre und meinem Gewissen, dass ich meine Pflichten nach dem Willen und im Interesse des Volkes erfüllen, für das Wohl der Republik sorgen und die Verfassung sowie die anderen Gesetze einhalten werde.“
Artikel 6
(1) Das höchste Organ der Regierungs- und Exekutivgewalt ist die Regierung. Sie ist dem Haus der Republik verantwortlich. Sie wird vom Präsidenten der Republik ernannt und abberufen.
Bitte stimmen Sie mit Da, Ne, Lišavanje – die Abstimmung endet in 5 Tagen
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Auch hier die Frage: Besteht noch weiterer Gesprächsbedarf?
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Da es keinen weiteren Gesprächsbedarf gibt werde ich die Verfassungsnovelle zur Abstimmung bringen.
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Grundsätzlich einverstanden. Jedoch können nur drei Republiks-IDs angelegt werden, denn die Bundes-ID ist ja bereits in einer Republik ansässig. Den Fall, dass jemand keine Bundes-ID hat und vier Republiks-IDs und damit freiwillig auf bundesweites aktives Wahlrecht verzichtet, haben wir doch nicht.
Ja, verstehe ich, wir müssen ergänzend überlegen wie wir klar machen, dass eine Bundes-ID auch gleichzeitig Wahlrecht in einer Republik hat, und dies auch nur in der Republik, in der keine Republik-ID vorhanden ist.
Die Tabelle beschreibt das ja genauso wie der Text oben schon – der Perspektivwechsel, du kannst vier Republik-IDs haben, und eine dieser ID bekommt "Bundesstatus" ist textlich einfacher zu vermitteln. Vielleicht müsste man das dann auch so nennen.
Mit dem 1+3 Ding müssten wir den Text auch anders schreiben. Und uns aber auch überlegen, wie wir das beim Registrieren im Nutzerflow auch unterstützen.
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Staatsbürgerschaftsregelung in Severanien
Die Mitspieler Severaniens haben sich auf folgende Staatsbürgerschaftsregelung geeinigt:
Jede reale Person kann in Severanien pro Teilrepublik eine Identität mit aktivem Wahlrecht auf Republiksebene registrieren (Republik-ID). Das aktive Wahlrecht auf Bundesebene ist jedoch nur einer dieser Identitäten vorbehalten (Bundes-ID). Die Anmeldung der jeweiligen Identität kann entweder direkt im Einwohnermeldeamt erfolgen oder alternativ über eine Bewerbung für die entsprechende Benutzergruppe initiiert werden.
Zusätzlich können beliebig viele weitere Identitäten angelegt werden, um das Spielerlebnis zu bereichern und verschiedene Rollen in Severanien auszuleben (Neben-IDs). Diese Identitäten haben ausschließlich passives Wahlrecht. Sie können an Diskussionen teilnehmen, haben jedoch kein aktives Stimmrecht bei Abstimmungen oder Wahlen.
Staatsbürgerschaftsregelung in Severanien
Die Mitspieler Severaniens haben sich auf folgende Staatsbürgerschaftsregelung geeinigt:
Jede reale Person kann in Severanien pro Teilrepublik eine Identität mit aktivem Wahlrecht auf Republiksebene registrieren (Republik-ID). Das aktive Wahlrecht auf Bundesebene ist jedoch nur einer dieser Identitäten vorbehalten (Bundes-ID). Die Anmeldung der jeweiligen Identität kann entweder direkt im Einwohnermeldeamt erfolgen oder alternativ über eine Bewerbung für die entsprechende Benutzergruppe initiiert werden.
Zusätzlich können beliebig viele weitere Identitäten angelegt werden, um das Spielerlebnis zu bereichern und verschiedene Rollen in Severanien auszuleben (Neben-IDs). Diese Identitäten haben ausschließlich passives Wahlrecht. Sie können an Diskussionen teilnehmen, haben jedoch kein aktives Stimmrecht bei Wahlen oder Volksabstimmungen
ID-Typen Erlaubte Anzahl Wahlrecht Bund
aktivWahlrecht Republik
aktivWahlrecht
passivRepublik-ID 4x pro Spieler aber nur 1x pro Republik Nein Ja Ja Bundes-ID Eine Republik-ID eines Spielers kann diesen Status haben Ja Ja Ja Neben-ID nicht limitiert Nein Nein Ja Noch mal als Vorschlag, was meint ihr?
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Parlamentarische Sommerpause wegen Hitzeschutz.
Als Gouverneuer Kaysterans würde ich mich kurz einmischen und vorschlagen, dass entweder Gospodin Handanović oder Gospodin Stanković als erfahrene Mitglieder sich zur Wahl des Predsednik Savezne skupštine aufstellen lassen oder entsprechend die Sitzung beginnen zur Findung eines Predsednik.
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Alternativ könnte natürlich auch am Stankovićev Trg sowohl der Premier sitzen als auch das vesteranische Parlament… an so einem historischen Platz ja nicht unwahrscheinlich…
Vesteran Narodna Skupština https://de.wikipedia.org/wiki/Nationaltheater_Belgrad Vesteran Amtssitz des Premiers https://de.wikipedia.org/wiki/Serbisches_Nationalmuseum -
Gibt es noch weiteren Gesprächsbedarf?
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Bisheriger Bevölkerungsanteil
1.Kaysteraner 92,54%
2.Vesteraner 5,31%
3.Harnarer 0,45%
4.Novaren 0,42%
5.Aressinier 0,28%
6.Aztheraner 0,25%
7.Harbothenser 0,22%
8.Pelagonen 0,18%
9.Imperianer 0,12%
10.Medjanen 0,09%
Um einen starken Impact auf die Gesellschaft zu haben, hätte ich behauptet, dass die "Armenier" mindest 2% Anteil bräuchten. Das wären am Ende auch nur 200 - 250 000, aber zählt man Harnarer, Aztheraner und Ethnie X zusammen käme man auf ca 3% was ungefähr der türkischstämmigen Bevölkerung in DE entsprechen würde. Ich finde das plausibel, wenn man zum einen sagt die Harnarer waren im Mittelalter oder Anfang der Neuzeit in Teilen Kaysterans ansässig gewesen, die Ethnie X/Armenier wäre Mitte des 20. Jhdt verstärkt nach Kaysteran ausgewandert aus politischen und wirtschaftlichen Gründen. Zudem würde ich bei Vesteranern, Harnarern, Aztheranern und Aressinier noch etwas die Zahl erhöhen und den Anteil der Kaysteraner als Ethnie um 3%-Punkte reduzieren.
- Kaysteraner 89,54%
- Vesteraner 5,81%
- X 2,06%
- Harnarer 0,7%
- Novaren 0,42%
- Aressinier 0,37%
- Aztheraner 0,35%
- Harbothenser 0,27%
- Pelagonen 0,18%
- Medjanen 0,09%
- Imperianer 0,08%
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Also ich habe eben mal ausprobiert, eine Registrierung abzuschließen im Forum. Nachdem ich zuletzt über einen meiner Server auch keine eMail bekam, habe ich es mal über meinen zweiten versucht. Da kam die Nachricht an. Ich tippe darauf, dass wir bei GMail und bestimmten Filtern von anderen Email-Spamfiltern gerade hart als Spam eingestuft werden, weil die Nachrichten gar nicht durchkommen, auch nicht in einen Spam-Ordner.
Wir müssen vllt. überlegen, ob wir evtl die Email umbauen können und zusätzlich Registrierende darauf hinweisen und eine barrierearme Kontaktmöglichkeit ermöglichen, sonst sehe ich Probleme für Neulinge sich hier bei uns zu registrieren. Gmail ist jetzt nicht so irrelevant

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Wir haben die askatinische Küste mit den drei großen, historischen Städten.