Beiträge von Plamen Nikolov

    Werte Genossen und Kollegen,


    Das vorliegende Gesetz regelt die Aufgaben und Organisation der Oblaste der Volksrepublik Pelagonien. Ziel ist es, die Einheitlichkeit und Effektivität der staatlichen Verwaltung auf regionaler Ebene sicherzustellen, die Umsetzung der staatlichen Politik auf lokaler Ebene zu gewährleisten sowie die Koordination zwischen den Gemeinden und der Regierung zu fördern.


    Durch die Festlegung der Oblastverwaltung, der Befugnisse des Oblastverwalters und der Gliederung in wesentliche Abteilungen werden klare Strukturen geschaffen, die eine effiziente Verwaltung, Aufsicht und Förderung der regionalen Entwicklung ermöglichen.


    Das Gesetz schafft somit eine verbindliche Grundlage für die territorialen Verwaltungseinheiten und stärkt die Übereinstimmung zwischen lokalen und nationalen Interessen im Interesse des gesamtstaatlichen Aufbaus.

    Antrag:


    Gesetz über die Oblaste der Volksrepublik Pelagonien


    Закон за областите на Народната Република Пелагонија


    Artikel 1 – Begriffsbestimmung

    Die Oblast ist eine territoriale Verwaltungseinheit für die Durchführung der Regionalpolitik, die Umsetzung staatlicher Aufgaben auf lokaler Ebene sowie die Gewährleistung der Übereinstimmung zwischen nationalen und lokalen Interessen.


    Artikel 2 – Benennung der Oblaste

    Die Oblaste der Volksrepublik Pelagonien tragen die Namen ihrer Verwaltungssitze. Es bestehen die folgenden Oblaste:

    1. Belovo

    2. Karašova

    3. Portograd

    4. Tripolja

    5. Veligrad

    6. Višegrad


    Artikel 3 – Oblastverwalter

    (1) Jede Oblast wird von einem Oblastverwalter geleitet, der durch die Oblastverwaltung unterstützt wird.

    (2) Der Oblastverwalter übt die Aufsicht über die Gemeinden der Oblast aus und stellt die Umsetzung der staatlichen Politik, die Wahrung der nationalen Interessen sowie von Recht und öffentlicher Ordnung sicher. Er ist befugt, Beschlüsse der Gemeinden aufzuheben, wenn diese im Widerspruch zu bestehenden Rechtsvorschriften stehen.

    (3) Der Oblastverwalter handelt im Rahmen der vom Präsidenten und der Regierung der Volksrepublik Pelagonien festgelegten Weisungen.

    (4) Der Oblastverwalter wird vom Präsidenten der Volksrepublik Pelagonien ernannt.


    Artikel 4 – Oblastverwaltung

    (1) Die Oblastverwaltung ist das ausführende Organ der Oblast und unterstützt den Oblastverwalter bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben.

    (2) Die Oblastverwaltung setzt die vom Präsidenten und der Regierung der Volksrepublik Pelagonien erlassenen Weisungen um, bereitet Entscheidungen des Oblastverwalters vor und führt diese aus.

    (3) Die Oblastverwaltung gliedert sich in Abteilungen für öffentliche Ordnung, Wirtschaft, Infrastruktur, Umwelt, Bildung und soziale Angelegenheiten. Die Gliederung kann vom Oblastverwalter mit Zustimmung der Regierung der Volksrepublik Pelagonien angepasst werden.

    (4) Die Oblastverwaltung ist gegenüber dem Oblastverwalter rechenschaftspflichtig. Der Oblastverwalter bestellt die leitenden Mitarbeiter der Oblastverwaltung und ist für die Organisation und Funktionsfähigkeit der Verwaltung verantwortlich.


    Artikel 5 – Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.


    Die Produktionsgenossenschaft „Žito“ (pelagonisch: Производствена задруга „Жито“, Proizvodstvena zadruga „Žito“) ist ein genossenschaftlich geführtes Unternehmen mit Sitz in Višegrad in der Volksrepublik Pelagonien. Das Unternehmen betreibt eine Getreidemühle sowie eine Großbäckerei, die Brot und andere Backwaren herstellt und an lokale Abnehmer liefert.


    Die Produktionskette umfasst:

    1. Getreideannahme: Getreide der Mitgliedsgenossenschaften wird zentral angeliefert.
    2. Mühlenbetrieb: In der zentralen Mühle in Višegrad erfolgt die Aufbereitung des Getreides zu Mehl, Grieß und weiteren Getreideprodukten.
    3. Backwarenproduktion: Die Großbäckerei produziert verschiedene Brotsorten und Teigwaren.
    4. Vertrieb an lokale Abnehmer: Fertige Produkte werden an Geschäfte, Kantinen, Bäckereien und andere Abnehmer geliefert.

    Žito produziert eine breite Palette an Backwaren, darunter Weißbrot, Mischbrot, Vollkornbrot und Roggenbrot. Darüber hinaus werden Brötchen, Baguettes, Hörnchen, Strudel, Burek und weitere regionale Spezialitäten hergestellt. Die Produktvielfalt deckt sowohl den täglichen Bedarf der Bevölkerung als auch die Anforderungen von Gastronomie und Handel ab. Alle Produkte werden nach standardisierten Rezepturen und modernen Produktionsmethoden hergestellt, um gleichbleibende Qualität und Frische sicherzustellen.


    Der Sojuz na potrošuvačkite zadrugi (pelagonisch: Сојуз на потрошувачките задруги, Bund der Konsumgenossenschaften) ist der zentrale Dachverband der Konsumgenossenschaften (Потрошувачки задруги) in Pelagonien. Er übernimmt die Förderung, Koordination und übergeordnete Vertretung seiner Mitgliedsgenossenschaften und entstand, um die Versorgung der Bevölkerung, insbesondere in ländlichen und weniger entwickelten Regionen, zu verbessern und eine Alternative zu privatwirtschaftlichen Handelsstrukturen zu schaffen.


    Das operative Herzstück des SPZ-Netzwerks bilden die Genossenschaftsläden (Задружна продавница). Sie sind oft die einzige Versorgungsstelle in kleineren Ortschaften und ländlichen Gebieten und bieten Lebensmittel, Haushaltswaren sowie weitere notwendige Güter an. Überschüsse werden in der Regel reinvestiert oder in Form von Rückvergütungen an die Mitglieder ausgezahlt.


    Parallel dazu hat der SPZ in größeren Städten modernere Selbstbedienungsläden (Самопослуга) etabliert. Diese Läden sind größer, bieten eine breitere Produktpalette und sind vergleichbar mit Supermärkten, bewahren jedoch den genossenschaftlichen Grundgedanken der gemeinschaftlichen Teilhabe. Die Kombination aus traditionellen Genossenschaftsläden und modernen Selbstbedienungsläden ermöglicht es dem SPZ, die Bedürfnisse sowohl der städtischen als auch der ländlichen Bevölkerung abzudecken.

    Solaris (pelagonisch: Соларис) ist ein führender Hersteller von Solarpanelen mit Sitz in Veligrad in der Volksrepublik Pelagonien. Das Unternehmen wurde 2019 gegründet und hat sich auf die Entwicklung und Produktion von monokristallinen, polykristallinen sowie photovoltaisch-thermischen Modulen (PVT) spezialisiert.


    Die Bild konstruiert einen „Justiz-Skandal“ und statt dass Dürr sachlich auf den zitierten § 10 Abs. 2 SächsStVollzG hinweist, behauptet er einen „offensichtlichen Missbrauch“.


    Die Bestimmung des sozialen und rechtlichen Geschlechts liegt aber nach SBGG allein bei der betroffenen Person – eine Plausibilitätskontrolle ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Nach dem klaren Wortlaut des von Paus und Buschmann initiierten Gesetzes kommt es gerade nicht darauf an, ob sich jemand tatsächlich zu einem anderen Geschlecht zählt, und das Äußere einer Person darf schon mal gar keine Rolle spielen.


    Jetzt einen Rechtsmissbrauch zu behaupten, weil die betroffene Person eine fragwürdige politische Gesinnung hat, ist absurd.