Beiträge von Marko Boban

    My Life as a leichte Delle in der Statistik.

    Wir hatten zumindest 2023 das dritterfolgreichste Jahr dieses Forum. 2008 weiter ungeschlagen und danach 2009. Dieses Jahr etwas schwächer bislang, aber auch 2023 war eher der Sommer die aktivste Zeit.

    Dies, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist keine leichte Entscheidung, aber sie ist notwendig, um die Sezessionisten zu bekämpfen.

    Im Bewusstsein, dass die Bundesversammlung eben für die Außenpolitik verantwortlich ist, muss ich persönlich ihrem Antrag massivst widersprechen. Eine Intervention zur Sicherung ist für sie ein Deckmantel einer Besetzung um einen bzw. zwei Landesteile gleichzuschalten. Die PROGRES möchte vor allem eine Lösung fördern, dass diese Landesteile Frieden und Mitbestimmung erhalten.

    Gospodin Mehmedbasić, es steht Ihnen frei einen Antrag zur Abstimmung hier zu stellen. Nach den Regeln des Hauses kann die Debatte natürlich zunächst weiter hier stattfinden.

    Der Bundesinnenminister beantragt eine Debatte über folgendes Gesetz


    Änderungsgesetz zur Einführung des Mehrstimmenwahlrechts für die Wahl des Rates der Bürger


    §1

    Der §8 (2) des Wahlgesetz wird wie folgt geändert:

    Jeder Wahlberechtigte hat drei Stimmen zu vergeben. Ein Panaschieren ist möglich: Die Vergabe der Stimmen kann auf mehr als einer Parteiliste erfolgen. Dem Wahlberechtigten ist es jedoch nur möglich eine Stimme einem Kandidaten zu geben.


    §2

    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.



    Der Innenminister hat das Wort, Gospodin Novak!

    Gospodin Rajić,

    Feuer und Flamme scheinen Sie vor allem dann immer zu sein, wenn es darum geht, dass für bislang unreglementierte Bereiche plötzlich Regeln gelten sollen. Das severanische Rundfunkgesetz sieht vor, dass die Republiken sich darum zu kümmern haben wem eine Lizenz zu geben ist, und wem nicht.

    Unser Vorschlag baut dabei auf den gleichen Prinzipien wie unser Staat: Exekutive und Legislative. Wenn also die Medienanstalt Dinge tut die problematisch sind sollte der parlamentarische Medienrat dies kassieren dürfen.


    Die Finanzierung des ÖR über Rundfunkgebühren zu finanzieren, statt aus Steuermitteln, hat zumindest den Vorteil, dass Haushalte und Firmen direkt und nicht indirekt belastet werden, der Objektivitätsansatz soll eben verhindern, dass es sich um einen tatsächlichen Staatssender handelt, welcher regierungsseitig zu stark beeinflusst werden könnte, sondern eben um eine Anstalt des öffentlichen Rechts deren Unabhängigkeit gewahrt werden soll.


    Ich kann Sie nur eindringlich Bitten mit der nötigen Räson daranzugehen. Wir werden den Menschen sicher kein Vermögen dafür abverlangen unabhängige Berichterstattung zu ermöglichen. Sollte das jedoch weiter ein Problem darstellen, wäre es aus unserer Sicht möglich die Mittel aus dem Haushalt bereitzustellen. Unserer Fraktion ist es wichtiger hier allgemein eine grundlegende Gesetzgebung zu etablieren.

    Eventuell sollten Sie sich zuallererst um Ihre eigene interne Zerrissenheit zwischen Kommunisten und Neokapitalisten kümmern.

    In erster Hinsicht bedauere ich nur, dass die Jedinstvo nun endgültig ihren einstigen Pluralismus verloren zu haben scheint - von Zerrissenheit kann bei Ihnen auch gar nicht mehr die Rede sein in dem monotonen Ton der leitenden Akteure ihrer Partei in den vergangenen Jahren.
    Die PROGRES war von Anfang an als Sammelbecken vieler liberalen und bürgerlichen Meinungen. Wir stellen uns dieser Herausforderung weiter, auch wenn es manchmal eben nach außen nicht reibungslos ist und eben nicht perfekt wirkt.

    Gibt es noch weitere Fragen seitens der Abgeordneten und Vertretern der Republiken? Es ist uns hier hoffentlich allen bewusst hoffe ich, dass es sich hier um eine prekäre Situation handelt.

    Auch ich bedanke mich für das Teilen der Informationen und frage mich entsprechend auch: ab wann wird die Unterstützung Zedariens in militärischer Form eingestellt?

    Gesetz über Rundfunk und Fernsehen in Kaysteran (RuFuG)


    Artikel 1: Zweck und Anwendungsbereich

    (1) Dieses Gesetz regelt die Gründung, den Betrieb und die Aufsicht über Rundfunk- und Fernsehanbieter in Kaysterna.

    (2) Es dient der Gewährleistung einer pluralistischen, unabhängigen und qualitativ hochwertigen Medienlandschaft.


    Artikel 2: Definitionen

    (1) Rundfunkanbieter: Jede juristische oder natürliche Person, die Rundfunk- oder Fernsehdienste anbietet.

    (2) Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Rundfunkdienste, die durch die kaysteranische Radio- und Fernsehanstalt (RT) bereitgestellt werden.


    Artikel 3: Regulierungsbehörden

    (1) Der kaysteranische Rat für Medien überwacht die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes. Sie ist dem Innenministerium unterstellt.

    (2) Die kaysteranische Agentur für Medien unterstützt und überwacht den Rat bei der Durchführung seiner Aufgaben. Sie ist dem Dom Republike unterstellt.


    Artikel 4: Lizenzierung

    (1) Jeder Rundfunkanbieter muss eine Lizenz vom kaysteranischen Rat für Medien erhalten.

    (2) Lizenzen werden unter Berücksichtigung der Programmvielfalt und des öffentlichen Interesses vergeben.

    (3) Ein Lizenzentzug kann im Falle des Verstoßes gegen gesetzliche Richtlinien erfolgen und ist durch den Rat als auch die Agentur zu bestätigen.


    Artikel 5: Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

    (1) Die kaysteranische Radio- und Fernsehanstalt (RT) wird durch Rundfunkgebühren und kommerzielle Aktivitäten finanziert.

    (2) RT muss objektiv und unabhängig berichten und einen Bildungs-, Informations- und Unterhaltungsauftrag erfüllen.


    Artikel 6: Inhalte und Werbung

    (1) Inhalte müssen die Menschenwürde respektieren und dürfen nicht diskriminierend oder schädlich sein.

    (2) Werbung ist zeitlich zu begrenzen und darf nicht die Programmqualität beeinträchtigen.

    (3) Jugendschutzbestimmungen sind strikt einzuhalten.


    Artikel 7: Beschwerdeverfahren

    (1) Zuschauer und Hörer können Beschwerden über Verstöße gegen dieses Gesetz beim kaysteranische Rat für Medien einreichen.

    (2) Der Rat hat die Befugnis, Sanktionen gegen Anbieter zu verhängen, die gegen die Vorschriften verstoßen.


    Artikel 8: Schlussbestimmungen

    (1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

    (2) Alle vorherigen Bestimmungen, die im Widerspruch zu diesem Gesetz stehen, werden hiermit aufgehoben.


    Die Debatte ist eröffnet. Minister Grgić sie haben das Wort.

    Vielleicht wäre es sinnvoll das etwas breiter zu formulieren, etwa eine Plattform zu betreiben die sowohl audio-visuell berichtet, Audioinhalte und schriftliche Dokumente bereitstellt.

    Im Unterschied zu ÖR und privaten Sendern/Plattformen ist jedoch die Informationsbereitstellung Ziel: die Direktübertragungen sind daher nicht unbedingt als Rundfunk zulassungsbedürftig, da ja keine journalistisch-redaktionelle Gestaltung der übertragenen Inhalte vorgenommen wird.