Beiträge von Marko Boban

    Verehrte Kolleginnen und Kollegen,

    hohes Haus,


    Mit dem vorliegenden Entwurf verabschieden wir uns vom bisherigen Geschäftsordnungsgesetz – einem Gesetz, das über Jahre hinweg unsere Abläufe geregelt hat, das aber stets eines blieb: ein Gesetz, erlassen außerhalb des Hauses, in gesetzestechnischer Sprache, fern von unserer gewachsenen parlamentarischen Kultur.


    Was wir heute vorschlagen, ist ein Schritt zur Stärkung unserer Eigenständigkeit. Der Dom, das Herz unserer republikanischen Ordnung, solll sich von nun an seine Geschäftsordnung selbst geben. Nicht mehr als formelles Gesetz – sondern als Ausdruck unserer inneren Ordnungskraft. Das ist kein Formalismus, das ist gelebte Autonomie.


    Wir nehmen damit die Verantwortung für unsere Verfahrensregeln in unsere eigenen Hände – so, wie es einem souveränen Parlament zusteht. Was in anderen Demokratien selbstverständlich ist – dass ein Parlament selbst über seine Arbeitsweise bestimmt –, wird nun auch in Kaysteran verwirklicht.


    Wir verzichten in der neuen Ordnung bewusst auf die präsidiale Titulatur des „Hauspräsidenten“. Stattdessen sprechen wir vom Vorsitz – denn darum geht es: um die Leitung unserer Sitzungen, um Verfahrensordnung, um Vermittlung, nicht um Repräsentation.


    Und, Kolleginnen und Kollegen, es ist mir eine besondere Freude zu sagen: Mit dieser Geschäftsordnung führen wir auch einen Titel wieder ein, der tief in der Geschichte des Südens unserer Republik verwurzelt ist:


    Govornik Doma – Sprecher des Hauses.

    Dieser Titel, über Jahre hinweg verdrängt oder marginalisiert, kehrt nun zurück in den offiziellen Sprachgebrauch.


    Mit der Wiedereinführung des centar-kayischen Titels würdigen wir unsere sprachliche Vielfalt und setzen ein Zeichen für den gleichberechtigten Charakter unserer Republik. Diese Geschäftsordnung ist nicht nur ein Instrument – sie ist ein Bekenntnis.

    Ein Bekenntnis zur Selbstachtung unseres Parlaments.

    Ein Bekenntnis zur Vielfalt unserer politischen und sprachlichen Traditionen.

    Und ein Bekenntnis zur republikanischen Idee, dass ein Haus wie das unsere sich selbst zu führen weiß.


    Ich lade Sie ein, gemeinsam mit mir diesem Vorschlag Ihre Zustimmung zu geben.

    Nicht, weil er perfekt ist – sondern weil er der richtige Schritt ist.


    Vielen Dank.

    Soweit ich weiß gibt es noch keine Intesa-weiten Rechtsformen. Daher wird alles nur mit einzelnen Ländergesellschaften funktionieren, wobei hier in Severanien rechtlich du mit 100 Mitarbeitern spätestens eine Genossenschaftspflicht entsteht.

    Gesucht wird ein Präsident für die Bundesversammlung - bitte stimmen Sie für einen der zwei folgenden Bewerber.


    Marko Boban (PROGRES)

    Petya Radeva (NAPRED)


    Die Wahl dauert fünf Tage (oder wenn ein Mitglied eine absolute Mehrheit erreichen sollte) – gewählt ist laut aktueller Geschäftsordnung der Bewerber mit einer Mehrheit der Stimmen.


    Die Abstimmung dauert 5 Tage und endet am 25. Mai um 21:45.

    Ich bitte um eine kombinierte Debatte von


    Gesetz zur Aufhebung des Geschäftsordnungsgesetzes (GoG)


    Artikel 1 – Aufhebung

    Das Geschäftsordnungsgesetz (GoG) wird aufgehoben.


    Artikel 2 – Übergangsregelung

    Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes verliert das Geschäftsordnungsgesetz seine Gültigkeit. Die Geschäftsordnung des Hauses der Republik wird fortan als eigenständiges Regelwerk durch das Haus selbst beschlossen und angepasst.


    Artikel 3 – Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.



    und

    Geschäftsordnung des Hauses der Republik


    Beschlossen durch das Haus der Republik Kaysteran

    I. Allgemeines


    I.1 Diese Geschäftsordnung regelt die Arbeitsweise, Abläufe und Verfahrensregeln des Hauses der Republik.


    I.2 Mitglied des Hauses ist jede Person mit severanischer Staatsbürgerschaft und gemeldetem Wohnsitz in der Republik Kaysteran.


    I.3 Abstimmungsberechtigt ist, wer seit mindestens 14 Tagen dort gemeldet ist.

    II. Vorsitz


    II.1 Der oder die Vorsitzende des Hauses der Republik trägt den Titel Vorsitzende(-r) des Hauses


    In den Amtssprachen lauten die Bezeichnungen:

    – severo-kayisch: Predsjedavajući Doma / Predsjedavajuća Doma

    – centar-kayisch: Govornik Doma / Govornica Doma


    II.2 Der Vorsitz leitet die Sitzungen, übt das Hausrecht aus und vertritt das Haus nach außen. Ist das Amt vakant, übernimmt der oder die Präsident(in) Kaysterans vorübergehend die Aufgaben.


    II.3 Die Wahl des Vorsitzes erfolgt immer nach dem Abschluss der Wahlen zum Amt des kaysteranischen Präsidenten und wird von diesem als erste Amtshandlung geleitet. Sollte das Amt des Präsidenten vakant sein, kann auch sein(e) Vertreter(in) diese Wahlen einleiten, sollte der Vorsitz mehr als sechs Monate nicht mehr neu gewählt worden sein.


    II.4 Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Wählbar sind alle Mitglieder.


    II.5 Der Vorsitz bleibt bis zur Neuwahl im Amt.


    II.6 Bei Rücktritt, Fernbleiben über 21 Tage oder Verlust der Mitgliedschaft übernimmt der oder die Präsident(in) Kaysterans bis zur Neuwahl.

    III. Anträge, Debatten und Abstimmungen


    III.1 Anträge können von jedem Mitglied schriftlich eingebracht und an einem vorgesehenen Ort veröffentlicht werden. Sie sind zeitnah zu behandeln.


    III.2 Über Anträge wird nach vorangehender Debatte abgestimmt. Wahlen erfolgen ohne Aussprache. Debatten und Abstimmungen sind im Verfahren entsprechend zu kennzeichnen.


    III.3 Debatten dauern regulär fünf Tage. Auf Antrag eines Mitglieds oder der Regierung kann die Dauer auf bis zu 14 Tage verlängert werden.


    III.4 Abstimmungen und Wahlen dauern fünf Tage. Sie können vorzeitig beendet werden, wenn eine unumstößliche Mehrheit erreicht ist.


    III.5 Zulässige Abstimmungsoptionen sind:

    Za (Dafür), Protiv (Dagegen), Suzdržano (Enthaltung)

    – alternativ: Da, Ne, Uzdržavanje


    III.6 Ein Antrag gilt als angenommen, wenn mehr Mitglieder zustimmen als ablehnen. Enthaltungen werden nicht mitgezählt. Es muss mindestens eine Ja-Stimme abgegeben worden sein.


    III.7 Angenommene Gesetzesvorschläge sind dem Präsidenten oder der Präsidentin der Republik zur Ausfertigung zu übermitteln.

    IV. Hausordnung und Sanktionen


    IV.1 Der Vorsitz führt das Hausrecht.


    IV.2 Mitglieder und Besucher haben sich respektvoll zu verhalten. Untersagt sind insbesondere:

    – Beleidigungen oder Herabwürdigungen,

    – Sachbeschädigungen,

    – Störungen der Sitzungen,

    – unbefugte Äußerungen im Sitzungssaal.


    IV.3 Rederecht haben die Mitglieder sowie Personen, die vom Vorsitz zugelassen wurden.


    IV.4 Verstößt ein Besucher gegen die Ordnung, kann der Vorsitz Hausverbot erteilen.


    IV.5 Verstößt ein Mitglied trotz Ermahnung gegen die Ordnung, kann es sanktioniert werden.


    IV.6 Zulässige Sanktionen sind:

    – Verhängung eines Strafgeldes,

    – zeitweiliger Entzug des Rederechts (maximal 14 Tage).


    IV.7 Ein Entzug des Stimmrechts ist nicht zulässig.

    V. Schlussbestimmungen


    V.1 Diese Geschäftsordnung tritt mit ihrer Annahme durch das Haus der Republik in Kraft.


    V.2 Sie ersetzt alle bisherigen Regelungen zur inneren Ordnung des Hauses.

    Građanke i građani Kajsterana,

    ich danke euch. Für euer Vertrauen. Für eure Stimme. Und für den Weg, den wir gemeinsam weitergehen werden.


    Es war ein harter Wahlkampf – und das ist gut so. Denn Demokratie lebt vom Streit der Ideen, vom Ringen um den besten Weg. Ich danke auch meiner Gegenkandidatin Karla Anđelić für eine faire Auseinandersetzung. Sie hat gezeigt, dass unsere Republik lebendig ist. Jetzt beginnt die Zeit der Arbeit.


    Wir haben viel erreicht – aber noch mehr liegt vor uns. Wir haben begonnen, unsere Verwaltung zu reformieren, die Polizei neu aufzustellen, unsere Wirtschaft sozial zu organisieren. Wir haben Medienfreiheit gestärkt, unsere Sprache und unsere Kultur geschützt. Und wir haben gezeigt: Fortschritt ist möglich, wenn man ihn klug gestaltet.


    Jetzt geht es darum, diese Arbeit zu vertiefen. Mit Mut. Mit Ehrlichkeit. Und mit dem festen Willen, Kaysteran im Sinne der Menschen zu modernisieren – nicht für die Schlagzeilen, sondern für das tägliche Leben. Wir werden niemanden vergessen. Wir werden weiter zuhören. Und wir werden weiter gestalten – für ein gerechtes, starkes und solidarisches Kaysteran in der Sozialistischen Bundesrepublik.


    Hvala vam. Idemo dalje – zajedno!

    Kurzer Gedanke: Ist es eigentlich gewünscht oder erwartet, dass die severanische Armee noch ganz offiziell und größer aus Freistein abzieht oder sind wir durch? Nur, dass nicht irgendwer auf irgendwas wartet?

    Ja, am 20. oder 21. Mai spätestens. Aber per se reicht ein wohl die Anordnung oder eine kleine News.

    (Allerdings ist der Friedensvertrag noch nicht abgesegnet durch die Bundesversammlung… wegen der Wahlen - halt die typischen zeitlichen Verschiebungen in den MNs)