Ah dat meenste. Ja kann man so lassen. ![]()
Beiträge von Nuraga Ahmetšpahić
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Änderung des Gesetzes zum Schutze der aressinischen Kinder und Jugendlichen vor schädlichen Einflüssen in den Medien (MSG)§ 1 Kinder und Jugendschutz
§1 des Gesetzes wird in "§1 - Zweck" umbenannt§ 2 Schädliche Einflüsse
Die Absätze 1, 2 und 3 in §2 werden ausnahmslos gestrichen.§ 3 Verantwortlichkeit
§3 des Gesetzes wird umbenannt und wie folgt neu gefasst:
§ 3 – Kinder- und Jugendschutz
Der Anbieter eines Medien- oder Internetangebotes muss gewährleisten, dass Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren keinen Zugang zu den genannten Inhalten haben.§ 4 Strafbarkeit
Der § 4 des Gesetzes wird wie folgt geändert:
"Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe geahndet."§ 5 Inkrafttreten
Diese Änderung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.
Der angepasste Entwurf. -
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Änderung des Gesetzes zur Kontrolle des Alkoholkosums§ 1 Verkauf von Alkohol in Geschäften
Die Absätze 3, 4 und 5 in § 2 werden ausnahmslos gestrichen.§ 2 Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit
§ 4 des Gesetzes zur Kontrolle des Alkoholkosums wird wie folgt neu gefasst:
"Die Gemeinden können den Konsum alkoholhaltiger Getränke an öffentlichen Plätzen einschränken."§ 3 Ausführung und Kontrolle
Der Absatz 1 in § 5 wird wie folgt geändert:
"Verkaufslizenzen werden durch den Predsjednik erteilt und können ebenfalls durch ihn eingezogen werden."Der Absatz 2 in § 5 wird wie folgt geändert:
"Schankgenehmigungen und andere Genehmigungen zum Alkoholausschank werden durch den Predsjednik erteilt und können ebenfalls durch ihn eingezogen werden."§ 4 Inkrafttreten
Diese Änderung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.
Hier der angepasste Entwurf. -
Der Änderungsvorschlage ergibt Sinn.
Von meiner Seite gibt es keine Einwände.
Wollen wir warten bis sich noch jemand äußert oder die Abstimmung einleiten? -
Ich kann gemäß Verfassung eine zentrale Aufsichtsbehörde erschaffen - "Inspektorat javnog saobraćaja" (Aufsichtsbehörde für öffentlichen Verkehr).
Dieser steht ein Inspektor vor - der "Inspektor za javni saobraćaj" (Inspektor für öffentlichen Verkehr).Die im Gesetz genannten Sub-Unternehmen wären dann jeweils eigene Unternehmen.
Sie würden aber der Aufsichtsbehörde unterstehen, versteht sich.
Die Oblaste können aber mit den Unternehmen machen was sie möchten, umstrukturieren, vergrößern usw. etc. -
PoСtovani Kolege,
Hier mein versprochener Anstoß zur Verstaatlichung des öffentlichen Nahverkehrs.
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Gesetz für den ÖPNV Aressiniens§1 - Zuständigkeit
(1) Um den öffentlichen Personennahverkehr in Aressinien zu regeln wird ein staatlich kontrolliertes Unternehmen geschaffen.
Das Unternehmen trägt den Namen "JKP* Aresinija Transport".
(2) Aresinija Transport fungiert als staatlich kontrolliertes Dachunternehmen einzelner staatlich kontrollierter Sub-Unternehmen.
(3) In jeder Oblast befindet sich ein lokales Sub-Unternehmen von Aresinija Transport über welches der jeweilige Upravnik die Kontrolle hat.
(4) Die Sub-Unternehmen sind folgende:
- JKP GIPS* Aresaraj
- JKP GIPS Aresinje
- JKP GIPS Zvonik
- JKP GIPS Skenderevo
- JKP GIPS Muratovac
(5) Die Kontrolle über das Unternehmen üben der Predsjednik und die Narodna skupŠ¡tina aus. Beide können jeweils unabhängig voneinander einen Monatsbericht verlangen.§2 - Aufgabe
(1) Die Aufgabe von Aresinija Transport und ihrer Sub-Unternehmen ist die sichere, kostenfreie und schnelle Beförderung der Bürger Aressiniens innerhalb der Oblaste und der Republik.
(2) Des weiteren ist die Aufgabe von Aresinija Transport und ihrer Sub-Unternehmen die sichere, kostenfreie und schnelle Beförderung der Bürger Aressiniens in die restlichen Teilrepubliken Severaniens.
(3) Eine weitere wichtige Aufgabe von Aresinija Transport und ihrer Sub-Unternehmen ist die Instandhaltung und Wartung aller Fahrzeuge und Schienenwege.§3 - Finanzierung
(1) Die Finanzierung des Unternehmens erfolgt durch die Republik Aressinien.
(2) Die Finanzierung beträgt 5 Mrd. Talir jährlich.
(3) Bei Bedarf kann unabhängig von der Finanzierung ein Zuschuss vom Unternehmen beantragt werden. Über diesen Zuschuss entscheidet die Narodna SkupŠ¡tina§4 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft[SIZE=7]*JKP = Javno komunalno preduzeće = Öffentliches Kommunalunternehmen
*GIPS = Gradski i prigradski saobraćaj = Städtischer und Überlandverkehr[/SIZE] -
PoСtovani Kolege,
Ich bringe folgende Gesetzesänderung zur Debatte da ich das jetzige Gesetz als zu restriktiv für ein demokratisches Land erachte.
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Änderung des Gesetzes zur Kontrolle des Alkoholkosums§ 1 Verkauf von Alkohol in Geschäften
Die Absätze 3, 4 und 5 in § 2 werden ausnahmslos gestrichen.§ 2 Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit
Der Absatz 2b in § 4 wird ausnahmlos gestrichen.§ 3 Ausführung und Kontrolle
Der Absatz 1 in § 5 wird wie folgt geändert:
"Verkaufslizenzen werden durch den Predsjednik erteilt und können ebenfalls durch ihn eingezogen werden."Der Absatz 2 in § 5 wird wie folgt geändert:
"Schankgenehmigungen und andere Genehmigungen zum Alkoholausschank werden durch den Predsjednik erteilt und können ebenfalls durch ihn eingezogen werden."§ 4 Inkrafttreten
Diese Änderung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. -
PoСtovani Kolege,
Im Sinne der Gleichberechtigung aller in Severanien und Aressinien lebenden Völker und eines fehlenden Feiertagsgesetzes bringe ich folgenden Vorschlag des Herren Selimović erneut zur Debatte ein.
Berücksichtigt wurden die wichtigsten religiösen Feiertage aller Volksgruppen und die wichtigsten Staatsfeiertage.
Ich denke alles in allem ist dieses Gesetz in dieser Form passend.ZitatAlles anzeigenFeiertagsgesetz
§ 1 - Grundlagen
Feiertage im Sinne dieses Gesetzes sind im ganzen Land arbeitsfrei. Ausnahmen sind möglich, sofern dies für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Allgemeinwohls erforderlich ist.§ 2 - Feiertage
Feiertage sind:
- 01.01. - Neujahr
- 07.01. - orthodoxes Weihnachten
- 01.05. - Tag der Arbeit
- 20.07. - Tag der Republik
- 09.09. - Tag des Bundes
- 24.12. - katholisches Weihnachten
- Ramazanski Bajram* (beweglich)
- Kurban Bajram* (beweglich)(*) Das Datum dieser Feiertage ergibt sich aus dem islamischen Kalender.
§ 3 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. -
PoСtovani Kolege,
Beim MSG gibt es meiner Meinung nach auch viel zu restriktive Absätze welche ich mit meinem Demokratieverständnis nicht vereinbaren kann, deshalb bringe ich folgende Änderung zur Debatte
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Änderung des Gesetzes zum Schutze der aressinischen Kinder und Jugendlichen vor schädlichen Einflüssen in den Medien (MSG)§ 1 Schädliche Einflüsse
Die Absätze 1, 2 und 3 in §2 werden ausnahmslos gestrichen.§ 2 Strafbarkeit
Der § 4 des Gesetzes wird wie folgt geändert:
"Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe geahndet."§ 3 Inkrafttreten
Diese Änderung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. -
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Republika Aresinija
Savjet Građana Republike Aresinije
Sluоbeni glasnik Republike AresinijeZakon o zaСtiti aresinjske djece i omladine od Сtetnih utjecaja u medijima (ZZM)
Закон о заштити ареÑињÑке дјеце и омладине од штетних утјецаја у медијима (ЗЗМ)
Gesetz zum Schutze der aressinischen Kinder und Jugendlichen vor schädlichen Einflüssen in den Medien (MSG)§1 - Kinder- und Jugendschutz
Dieses Gesetz dient dem Schutze der Kinder und Jugendlichen in Aressinien vor schädlichen Einflüssen in den Medien und im Internet.§2 - Schädliche Einflüsse
Schädliche Einflüsse sind Inhalte, die eine oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen
1) Die Abbildung von Gewalt oder sexuellen Handlungen;
2) Derber Wortgebrauch;
3) Die Animierung zum Rauchen oder Trinken von Alkohol;
4) Der Aufruf zur Gewalt;
5) Die Beleidigung von Volksgruppen oder Religionen;
6) Die Gefährdung der sittlichen oder ästethischen Entwicklung der aressinischen Jugend.§3 - Verantwortlichkeit
Der Anbieter eines Medien- oder Internetangebotes muss gewährleisten, dass Minderjährige keinen Zugang zu obengenannte Inhalte haben. Betreiber von Internetforen sind für die veröffentlichen Inhalte verantwortlich.§4 - Strafbarkeit
Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe geahndet. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen kann die Lizenz des Anbieters mit unmittelbarer Wirkung eingezogen werden.§5 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. -
Kein Zugriff auf das MOD-CP

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[YOUTUBE]E5tAOgfPmnU[/YOUTUBE]
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Auf dieser Karte sind so einige Fiktionen wie mir scheint.
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Zitat
Original von Boris Stanković
Die Osterreicher behaupten jedenfalls nicht, dass sie eine eigene Sprache hätten. Dort ist die Amtssprache offiziell "deutsch".
Stimmt. Aber Bosnisch, Kroatisch und Serbisch sind trotzdem eigene Sprachen.

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Willkommen, Gospodin Lukić, Sie und Ihr Glied haben die richtige Wahl getroffen!
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[YOUTUBE]G0EWi7ZqRAk[/YOUTUBE]
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Und er ist nicht zufällig Serbe?
