Uns blieb damals keine Wahl, wir mussten unsere Kräfte bündeln.
Beiträge von Nuraga Ahmetšpahić
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Sind wir nicht alle die Sklaven von irgendwem.
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Ich hätte theoretisch in jeder südslawischen Mikronation, außer einer bulgarischen, mitgemacht. Ich fands einfach cool dass es, wie sagt der Durchschnittsjugo, Š¡vabe, gibt die sich für unsere Kultur interessieren.
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[YOUTUBE]eAmWrbr9c_E[/YOUTUBE]
Sorry ich bin nicht aus der Zeit. -
Habe das gerade meinem alten Herren vorgespielt.
Er kannte den Text. -
Ja ja, der Kemal, liegt mittlerweile auch neben den Radieschen.
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Vielen Dank, Genossen.
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Hier verkündet der Predsjednik Aressiniens Dekrete im Rahmen der ihm von der Verfassung gegebenen Rechte.
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Könnte mal jemand Flagge und Wappen von Aressinien verlinken.
Finde im Forum und im Wiki nichts.. -
Meinungen? (Ist mit Paint gemacht worden, keine Lust auf GIMP) -
Perfekt, danke!
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Zitat
Republika Aresinija
Savjet Građana Republike Aresinije
Sluоbeni glasnik Republike AresinijeZakon o javnom prijevozu putnika
Закон о јавном пријевозу путника
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr§ 1 - Begriffsbestimmung
Öffentlicher Personennahverkehr im Sinne dieses Gesetzes ist die allgemein zugängliche Beförderung von Personen auf Schienen, Straßen und Gewässern im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr.§ 2 - Ziele und Grundsätze
(1) Republik und Gemeinden stellen in allen Teilen des Landes die ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr sicher. Sie haben darauf hinzuwirken, dass eine verkehrsgerechte Zuordnung von Wohnbereichen zu Arbeits- und Ausbildungsstätten sowie eine angemessene Anbindung dieser Bereiche an öffentliche und private, gewerbliche, soziale und kulturelle Einrichtungen sowie an Fremdenverkehrs- und Erholungsgebiete mit öffentlichen Verkehrsmitteln auf möglichst kurzen Wegen erfolgt.
(2) Der Öffentliche Personennahverkehr dient der Herstellung und Sicherung gleichwertiger Lebensbedingungen im gesamten Land sowie der Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur, des Umweltschutzes und der Verkehrssicherheit. Er ist so zu gestalten, dass er eine attraktive und umweltverträgliche Alternative zum motorisierten Individualverkehr darstellt.
(3) Bei der Planung und Gestaltung der Verkehrsinfrastruktur, der Fahrzeuge sowie des Leistungsangebotes des öffentlichen Personennahverkehrs sollen die spezifischen Bedürfnisse von in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen berücksichtigt werden.§ 3 - Aufgabenträger
(1) Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung im Schienenpersonennahverkehr sowie der landesbedeutsamen Verkehrslinien anderer Verkehrsträger des öffentlichen Personennahverkehrs ist Aufgabe der Republik.
(2) Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung im übrigen Personennahverkehr ist Aufgabe der Gemeinden und Bezirke. Sie können zur Erfüllung dieser Aufgabe gemeinsame Unternehmen errichten.
(3) Die Aufgabenträger haben im Interesse eines bedarfsgerechten und abgestimmten Leistungsangebotes zusammenzuarbeiten.§ 4 - Finanzierung
Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr sind nach Möglichkeit durch eine von Unternehmen zu zahlende Nahverkehrsabgabe sowie staatliche Zuschüsse zu decken.§ 5 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft -
Zitat
Republika Aresinija
Savjet Građana Republike Aresinije
Sluоbeni glasnik Republike AresinijeZakon o praznicima
Закон о празницима
Feiertagsgesetz§ 1 - Grundlagen
Feiertage im Sinne dieses Gesetzes sind im ganzen Land arbeitsfrei. Ausnahmen sind möglich, sofern dies für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Allgemeinwohls erforderlich ist.§ 2 - Feiertage
(1) Feiertage sind:
- 01.01. - Neujahr
- 07.01. - orthodoxes Weihnachten
- 01.05. - Tag der Arbeit
- 20.07. - Tag der Republik
- 09.09. - Tag des Bundes
- 25.12. - katholisches Weihnachten
- Ramazanski Bajram (beweglich)
- Kurban Bajram (beweglich)
(2) Das Datum der beweglichen Feiertage ergibt sich aus dem islamischen Kalender.
(3) Zusätzlich zu den gesetzlichen Feiertagen hat jeder Bürger das Recht auf zwei freie Tage im Jahr zur Ausübung seiner Religion.§ 3 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. -
Folgendes Gesetz ersetzt das Gesetz mit gleichem Titel vom 12.10.2013
Zitat
Republika Aresinija
Savjet Građana Republike Aresinije
Sluоbeni glasnik Republike AresinijeZakon o kontroli konzumacije alkohola
Закон о контроли конзумације алкохола
Gesetz zur Kontrolle des Alkoholkonsums§1 - Jugendschutz
(1) Der Verkauf und der Ausschank von alkoholhaltigen Produkten an Jugendliche unter 18 Jahren ist untersagt.§2 - Verkauf von Alkohol in Geschäften
(1) Alkohol darf nur in Geschäften verkauft werden, wenn die Eigentümer hierfür eine speziale Verkaufslizenz erworben haben.
(2) Verstösse gegen § 1 werden mit dem sofortigen Entzug der Verkaufslizenz geahndet.§3 - Verkauf von Alkohol in Gaststätten
(1) Alkohol darf nur ausgeschenkt werden, wenn die Betreiber der Gaststätte hierfür eine speziale Schankgenehmigung erworben haben.
(2) Verstösse gegen § 1 werden mit dem sofortigen Entzug der Schankgenehmigung geahndet.
(3) Gaststätten, die einen Kunden über den in § 4 (b) definierten Wert Alkohol geschonken haben, werden mit einer Geldstrafe bestraft.
(4) Der Ausschank von Alkohol auf Kredit ist untersagt.
(5) Für den Alkoholausschank unter freien Himmel (z.B. bei Musik- oder Sportveranstaltungen) ist eine besondere Schankgenehmigung erforderlich.
(6) Gaststätten dürfen grundsätzlich nur bis 2 Uhr Nachts alkoholische Produkte ausschenken. Für eine längere Schankdauer muss eine besondere Schankgenehmigung erworben werden.§4 - Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit
(1) Die Gemeinden können den Konsum alkoholhaltiger Getränke an öffentlichen Plätzen einschränken.§5 - Ausführung und Kontrolle
(1) Verkaufslizenzen werden durch den Predsjednik erteilt und können ebenfalls durch ihn eingezogen werden.
(2) Schankgenehmigungen und andere Genehmigungen zum Alkoholausschank werden durch den Predsjednik erteilt und können ebenfalls durch ihn eingezogen werden.§6 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. -
Die Hamzibeg-Moschee in Aresaraj ist eine der größten und ältesten Moscheen in Aresaraj. Benannt wurde sie nach einem Offizier des harnarischen Reiches: Hamzi-Beg Sokolović, welcher aus Aresaraj stammte. -
Achso^^
BTW: Gibt es so eine Karte von Aressinien, denn die die ich habe, hat außer dem Sever keine einzigen Flüsse und Seen.
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Ich weiß sowas ist ja auf der OIK Standard dass einfach irgendwas irgendwie heißt.
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Adri würde ich Adrina wie die Stadt benennen
Ul = Ulinja
Pi = Draоen Potok
Pinochet = Askatinski Potok
Yazekm = Borut
Nazizakam würde ich einfach in Znar umbenennen
Toknare = Stanić Rijeka
Gisz = Gisnarska Rijeka
Boreaisee = Kajsko JezeroPotok heißt übrigens Strom.
Der Typ der diese Namen gemacht hat war wirklich High over the Sky, ich meine nur weil Jugo = Cevapcici? C'mon.
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Ich gebe meine Kandidatur bekannt.