Beiträge von Nuraga Ahmetšpahić
-
-
Den Eid darf ich natürlich nicht vergessen.
Hebt die rechte Hand
Ich gelobe bei meiner Ehre, der Nation Aressiniens zu dienen, die Verfassung und die Gesetze der Republik Aressinien zu schützen, die Prinzipien des Staates und die Rechte und Freiheiten des Volkes zu achten. -
Hvala druоe! Ich hoffe Severanien wird dies auch tun.
-
In mehreren Plakaten sind Fehler wie ich grad sehe.
-
*so*Auf Kaysteran bezogen würde ich anmerken dass es pobJeđuje heißt.*so*
-
-
Stimmt. Ich werde zeitnah einen Entwurf erarbeiten und ihn in den Bundesrat einbringen.
-
Keine Einwände meinerseits, Genosse.
Jedoch würde ich mir wünschen wenn Sie die Aufhebung von Absatz 5 des 4. Paragraphen beibehalten. Wieso sollen die Bürger wie Soldaten ihre Kappen runternehmen wenn jemand die Flagge hisst? -
Das ist aber nicht Sinn und Zweck von Gleichberechtigung, Genosse.
In Kajsteran wurde dieses Gesetz, welches hier zur Debatte steht, in einer etwas anderen Form kompromisslos angenommen. -
Gemäß severanischem Gesetz ist es auch verboten dass irgendeine Flagge höher als die severanische gehisst wird wenn sie zusammen mit einer anderen gehisst wird, deshalb sehe ich das Problem in der Passage nicht.
-
PoСtovani Kolege,
Zur Debatte steht folgendes Gesetz.
Ich lege die Frist zur Äußerung auf 4 Tage, bis zum Freitag den 7. Oktober 2016, fest. Sie kann bei Bedarf verlängert werden.ZitatZakon o upotrebi aresinjske Zastave
Gesetz zur Verwendung der aressinischen Flagge§1 - Die aressinische Flagge
Die aressinische Flagge ist ein Nationalsymbol. Sie stellt neben den Siegeln, den Standarten und Wappen der Republika Aresinija auch ein Hoheitssymbol dar.§2 - Beflaggung von Gebäuden
(1) Alle öffentlichen Gebäuden der Republika Aresinija sind mit der aressinischen Flagge zu beflaggen:
a) an allen Nationalfeiertagen
b) an Wahltagen
(2) Einzelne öffentliche Gebäuden sind zu besonderen Anlässen mit der aressinischen Flagge zu beflaggen, wie etwa Staatsbesuchen oder Besuchen einzelner Mitglieder der Regierung, sowie von Mitgliedern des Savjet Građana.
(3) Eine Beflaggung nichtöffentlicher Gebäude mit der aressinischen Flagge ist gestattet.
(4) Bei Trauerfällen, die durch Verordnungen als solche gekennzeichnet werden, ist eine Beflaggung auf Halbmast an allen öffentlichen Gebäuden im In- und Ausland untersagt.§3 - Gleichzeitige Verwendung mit anderen Flaggen
(1) Die Beflaggung öffentlicher Gebäude mit der aressinischen Flagge ist gleichzeitig und ungeachtet zur möglichen Beflaggung mit anderen Flaggen vorgeschrieben.
(2) Bei der gleichzeitigen Beflaggung darf keine Flagge größer sein oder höher wehen als die aressinische Flagge.
(3) Die alleinige Beflaggung mit der aressinischen Flagge ist am Tag der Republik (20.07.) vorgeschrieben.§4 - Zerstörung der Flagge
Die Zerstörung und Diffamierung der aressinischen Flagge ist strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 9 Monaten geahndet werden.§5 - Schlussbestimmungen
(1) Das Gesetz tritt durch Annahme durch den Rat der Bürger in Kraft.
(2) §4 Abs. 5 und 7 des severanischen Staatssymbolgesetzes finden in der Republik Aressinien keine Anwendung mehr. -
Das bedeutet nichts gutes wenn die Nationalisten im Anmarsch sind...
-
Isst mit seiner Familie zu Abend
-
Schade dass jetzt keiner dieses Projekt weiterverfolgt.
-
Das stimmt aber soweit ich weiß.
Das ging auf die Kappe von Karadоić und der hat 40 Jahre dafür bekommen. -
Es freut mich dass Sie meine Kandidatur begrüßen Genosse Handanović.
-
Ich wäre dafür dass wir erstmal mit der Beschilderung und etwaigen Plakaten (Werbung, Kampagne etc.) beginnen.
-
Ich kandidiere.
-
Zitat
Original von Edin Handanović
Oder Inzko fragen.
Ich meinte zu ihm dass wir ein Referendum darüber abhalten sollten, aber davon riet er mir ab. -
Ich hab keine Ahnung von wann bis wann die Wahlen in Aressinien sind.^^