Wenn jetzt jeder fleissig für das Schulgesetz wählt dann ist die erste Reform fertig. Was steht als nächstes an?
Beiträge von Duro Jurković
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Ja, das müssen wir etwas schneller machen. Am besten von Beginn der Debatte an. Ich habe mich bisher immer recht kooperativ dort verhalten, weil wir die Sozialisten gegebenfalls doch benötigen wenn wir den mal etwas auf Bundesebene verändern wollen.
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Gut, ich schliesse dann die Debatte und gehe zur Abstimmung über.
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Zitat
Schulgesetz (SchulG)
§1 Grundsätzliches
(1) Jeder Einwohner von Kaysteran hat das Recht auf schulische Bildung und Förderung. Mit diesem Gesetz soll dieses Recht garantiert werden.
(2) Für den Zugang zu Schularten und Bildungsgängen dürfen weder die Herkunft und das Geschlecht, die wirtschaftliche und soziale Stellung, noch Religion und Weltanschauung bestimmend sein.§2 Auftrag aller Schulen-und Bildungseinrichtungen in Kaysteran
Alle Bildungseinrichtungen haben basierend auf den Werten, die in der Verfassung der Republik festgeschrieben sind, den Auftrag die Entwicklung der Persönlichkeit des Schülers bestmöglich zu unterstützen, ihn zu einem selbständigen, frei denkenden Menschen zu erziehen, der verantwortungsvoll mit sich, seinen Mitmenschen und seiner Umwelt umzugehen weiß.§3 Schulpflicht
(1) Die Schulpflicht in der Republik Kaysteran beginnt mit dem dritten Lebenjahr und endet mit dem vollendeten fünfzehnten Lebensjahr.
(2) Stichtag im Jahr für die Einschulung ist der 31.06. Wer zu diesem Zeitpunkt bereits drei Jahre alt ist, wird in die erste Klasse eingeschult.
(3) Eine Schulzeitverlängerung kann beantragt werden, wenn nicht garantiert ist, kann, daß ein Kind eine angemessene lebensvorbereitende Bildung erworben hat.
(4) Eine Schulzeitverlängerung ist für den Zeitraum eines Schuljahres befristet. Maximal können drei Schulzeitverlängerungen beantragt werden.
(5) Falls das Kind in einer nichtstaatlichen Schule ( siehe §5 ) beschult werden soll und das Einschulungsalter höher ist als drei Jahre, so muß das Kind bis zum Erreichen des jeweiligen Einschulungsalters eine staatliche Schule besuchen.§4 Wahl der Schule
(1) Jedem Kind steht es frei, eine staatliche-oder nichtstaatliche Schule zu besuchen.
(2) Die Entscheidung über die Schulwahl liegt bei den Eltern oder dem jeweiligen Vormund.des Kindes.
(3) Falls die Wahl auf eine nichtstaatliche Schule fällt, sind die Rahmenrichtlinien der jeweiligen Schule zu akzeptieren.§5 staatliche Schularten und Beschreibung
(1) In der Republik Kaysteran gibt es folgende staatliche Schularten: integrative Grundschule, Gesamtschule, Sonder - und Förderschule und Eliteschule.(2) Die integrative Grundschule
Diese Schule besuchen alle Kinder zusammen, egal welcher körperlichen und geistigen Verfassung, vom dritten bis zum zehnten Lebensjahr. Kinder mit sonderpädagogischem Förderungsbedarf, werden von speziell ausgebildetem Personal betreut. Durch spielerisches Lernen, soll das Kind grundlegende Fertigen und Fähigkeiten für eine weitere schulische Bildung erwerben. Weiterhin soll durch den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern die Integration von Behinderten in die Gesellschaft unterstützt werden, sowie das gegenseitige Verständnis und die Hilfsbereitschaft der Menschen untereinander gefördert werden.
(2.1) Die Klassenstärke darf eine Anzahl von 22 Schülern nicht übersteigen. Pro Klasse können vier geistig oder körperlich behinderte Kinder integriert werden.
(2.2) Jede Klasse wird von mindestens zwei Lehrern und von, je nach Bedarf benötigten, Sonderpädagogen betreut.
(2.3) Die Klassenstufen werden nach Alter eingeteilt: 1te Klasse ( 3 und 4 Jahre ) ; 2te Klasse ( 5 und 6 Jahre ); 3te Klasse ( 7 und 8 Jahre ) 4te Klasse ( 9 und 10 Jahre )(3) Die Gesamtschule
Die Mittelschule besuchen Schüler ohne sonderpädagogischen Förderungsbedarf vom zehnten bis zum fünfzehnten Lebensjahr. Ausnahmen sind aber möglich, vorausgesetzt, es besteht die Möglichkeit der Beschulung eines Kindes mit sonderpädagogischem Förderungsbedarf und es entspricht dem Wunsch der Eltern oder dem jeweiligen Vormund des Kindes. Ziel ist es, daß der Schüle eine möglichst realistische Lebens-und Berufs- bzw. Studiumsvorbereitende Bildung erwirbt.
(3.1) Die Klassenstärke darf eine Anzahl von 24 Schülern nicht übersteigen.
(3.2) Jede Klasse wird von zwei Lehrern betreut.
(3.3) Die Klassenstufen werden nach Alter eingeteilt: 5te Klasse ( 11 Jahre ) ; 6te Klasse ( 12 Jahre ); 7te Klasse ( 13 Jahre ) ; 8te Klasse ( 14 Jahre ) ; 9te Klasse ( 15 Jahre )(4) Die Sonder-und Förderschulen
Diese Schulen besuchen Kinder mit sonderpädagogischem Förderungsbedarf ab dem zehnten Lebensjahr an. Ziel ist es hier ebenso, eine möglichst realistische Lebens-und Berufs- bzw. Studiumsvorbereitende Bildung, jedoch auf einem der Behinderung des Kindes angepaßten Wege, zu vermitteln.
(4.1) Die Klassenstärke darf eine Anzahl von 8 Schülern nicht übersteigen.
(4.2) Die Klassenstufen werden nach Alter: 5te Klasse ( 11 und 12 Jahre ) ; 6te Klasse ( 13 und 14 Jahre ); 7te Klasse ( 15 Jahre ) 8te Klasse ( 17 und 18 Jahre ) und nach Art der Behinderung: Sehbehinderung, Sprach-und Hörbehinderung, geistige Behinderung, Lernbehinderung eingeteilt. Die Einteilung nach Alter ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.
(4.3) Jede Klasse wird von mindestens zwei Lehrern mit sonderpädagogischen Qualifikationen betreut.(5) Die Eliteschule
Die Eliteschule besuchen Schüler aussergewöhnlichen schulischen Leistungen. Ziel ist es, diese Schüler zu fördern und in ihrer Entwicklung zu stimulieren. Der Anteil der Eliteschüler darf nicht mehr als 5 Prozent eines Jahrganges überschreiten. Die Auswahl wird auf Basis der Noten in der Grundschule getroffen. In Ausnahmefällen kann die Schulleitung auch Kinder nach anderen Kriterien annehmen.
(5.1) Die Klassenstärke darf eine Anzahl von 12 Schülern nicht übersteigen.
(5.2) Jede Klasse wird von zwei Lehrern betreut.
(5.3) Die Klassen werden nicht nach Alter eingeteilt, sondern in jedem Fach gibt es verschiedene Niveaus die das Kind erreichen kann. Hiermit können Kinder, die nur über eine aussergewöhnliche Begabung in einem Bereich verfügen sich hierauf spezialisieren, während sie in anderen Fächern einen normalen Abschluss erzielen.(6) Alle Schularten sind, wenn geographisch möglich, in einem zusammenhängendem Schulkomplex anzusiedeln, damit die Integration von Behinderten, daß gegenseitige Verständnis und die Hilfsbereitschaft der Menschen untereinander, über den Zeitraum der integrativen Grundschule hinaus gefördert werden.
(7) Die verantwortliche Schulbehörde erstellt Lernziele für die verschiedenen Fächer, die ein Schüler bis zum Ende eines Schuljahres erreicht haben muss. Zwei mal im Jahr gibt es in jedem Fach republikweite Zentralprüfungen um das Niveau der Schüler zu prüfen und die Qualität der Schulen zu vergleichen.
(8 ) In der Methodik zum Erreichen dieser Lernziele haben die Schule weitestgehende Freiheit. Dies betrifft sowohl die pädagogischen Methoden wie die Personalpolitik.
(9) Das verantwortliche Ministerium hat die Möglichkeit die Finanzierung der Schulen von ihren Resultaten in den Zentralprüfungen abhängig zu machen. In Extremfällen, in denen das Wohl und die Entwicklung der Schüler gefährdet ist, behält sich die Schulbehörde die Möglichkeit des direkten Eingreifens in die Struktur und den Lehrbetrieb vor. Auch bei fortwährenden schlechten Resultaten in den Zentralprüfungen behält sich die Schulbehörde die Option des direkten Eingriffes vor.
§6 nichtstaatliche Schularten
(1) folgende nichtstaatliche Schularten sind in der Republik Kaysteran zulässig: Privatschulen und Auslandsschulen(2) die Privatschulen
(2.1) Eine Gründungs-und Lehrerlaubnis kann nur nach einer Prüfung durch die Schulbehörde erteilt werden.
(2.2) Privatschulen haben sich an den Bildungsauftrag (§2) zu halten. Ansonsten sind für Organisation der Schule und Durchführung des Unterrichts nur eigene Rahmenrichtlinien bindend.
(2.3) Die Lehrerlaubnis der Schule kann entzogen werden, wenn gegen den Bildungsauftrag (§2) verstoßen wird.(3) die Auslandsschulen
(3.1) Eine Gründungs-und Lehrerlaubnis kann nur nach einer Prüfung durch die Schulbehörde erteilt werden.
(3.2) Privatschulen haben sich an den Bildungsauftrag (§2) zu halten. Ansonsten sind für Organisation der Schule und Durchführung des Unterrichts die Schul- oder Bildungsgesetze des Heimatlandes bindend.
(3.3) Die Lehrerlaubnis der Schule kann entzogen werden, wenn gegen den Bildungsauftrag (§2) verstoßen wird.§7 Abschließendes
(1) Dieses Schulgesetz gilt auf dem gesamten Gebiet der Republik Kaysteran.
(2) Weitere Bildungswege über das fünfzehnte Lebensjahr hinaus werden per Gesetz geregelt.
(3) Änderungen können mit einer einfachen Mehrheit im Haus der Republik beschlossen werden.Stimmen Sie diesem Gesetz zu? Bitte stimmen Sie mit Ako (Ja), Ni (Nein) oder Nanej (Enthaltung). Die Abstimmung endet in 120 Stunden.
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Klingt ganz vernünftig, was mich nur etwas skeptisch macht ist der Term "Sicherheit des Staates" der zweimal gebraucht wird. Dies ist natürlich ein sehr dehnbarer Begriff (SimOff: Stichwort Kopenhager Schule, SimOn) der auch missbraucht werden kann. Ohne jetzt den derzeitigen Verantwortlichen solche sinistren Pläne unterstellen zu wollen, plädiere ich darum für eine genauere Definition diese Terms. Nicht nur für dieses Gesetz sondern auch für andere Fälle wo dieser Term gebraucht wird.
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Nun, den Informationen zufolge die ich habe würde eine Befragung der Journalisten kaum weiterhelfen. Herr Cilv ist natürlich auch kein Amateur und hat schon dafür gesorgt, das dieses Interview nicht zu seiner Aufspürung beitragen kann. Nur unter diesen Bedingungen war es den Journalisten von RTV Zabava überhaupt möglich dieses Gespräch zu führen.
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Erst einmal möchte ich Ihnen komplimentieren mit dem sehr interessanten Interview an anderer Stelle. Besonders das Lob an Kaysteran gefällt mir natürlich.
Vielleicht ist es auch ein guter Anlass um auch eine innenpolitische öffentliche Diskussion über dieses Thema zu beginnen. Der von Ihnen vorgeschlagene Modus um die Mitglieder des Sicherheitsrates zu bestimmen macht, unter den gegebenen Bedingungen, für mich Sinn.
Was mich jedoch ein wenig beunruhigt ist, das ich in den verschiedenen Entwürfen keine Regelung gefunden haben wie gegebenfalls diese Eingreiftruppen zusammen gestellt werden. Das scheint mir doch eigentlich ein recht zentraler Punkt: es kann natürlich Fälle geben in denen wir uns moralisch verplichtet fühlen zu einer solchen Friedensmission beizutragen, aber mit graut es bei der Vorstellung das im Extremfall ein Sicherheitsrat ohne die Meinung Severaniens nötig zu haben unsere Jungs durch die ganze Welt schicken kann.
Gibt es diesbezüglich bisher noch keinen Punkt, oder ist mehr der nur entgangen? Den Entwurf dieses Ausschusses fand ich nämlich sehr undeutlich hierüber.
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Der Vorschlag macht, zumindest auf den ersten Blick, Sinn. Ich bleibe jedoch reserviert gegenüber dieser ganzen Idee von irgendwelchen Interventionstruppen.
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Oder, die sind gerade besonders schlau und erzählen Japanern und Amerikanern auf Europa-Tour das man in Deutschland und Italien eigene Euros hat, und man darum noch immer Geld umwechseln muss.
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Na, da bin ich mal gespannt.
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In diesem Thread möchte ich immer kurz durchsprechen wie ich im Bundesrat stimmen soll. Das erste Gesetz ist das Aussenhandelsgesetz. Was sind Eure Meinungen?
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Ich melde mich von Donnerstag bis Mitte Juli ab. Bin dann im RL-Severanien (Über Ljubljana via Zagreb nach Sarajevo, aber wie die Route genau aussieht weiss ich noch nicht)
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Was für schräge Vogel es nicht alles gibt am Nordpol...
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Ich habe die Werte mal an die neue Karte angepasst. Im grossen und ganzen konnten die Werte von Josip beibehalten werden, nur in Einzelfällen habe ich noch was geändert. So sähe die Verteilung dann aus:
Zitat
Kaja (Lozka) (gleich geblieben)
Centarkayisch 79
Severokayisch 14
Beide 4
Andere 3Gornje Poseverlje (Bizkek)
Severokayisch 64 (+10)
Centarkayisch 28 (-10)
Beide 5
Andere 3Centar (Kjartan) (gleich geblieben)
Centarkayisch 73
Severokayisch 18
Beide 7
Andere 2Askatinska Obala (Adrina) (gleich geblieben)
Severokayisch 76
Centarkayisch 10
Beide 10
Andere 4Grad Duranje (Duranje)
Severokayisch 47 (-20)
Centarkayisch 35 (+20)
Beide 13
Andere 5Kravnice (Vranja) (gleich geblieben)
Severokayisch 65
Severostaranisch 30
Centarkayisch 3
Beide (Kayisch) 1
Andere 1Skenal (Moltar) (gleich geblieben)
Severokayisch 86
Severostaranisch 10
Centarkayisch 2
Beide (Kayisch) 1
Andere 1 -
Gute Idee.
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Was ist der Grund für diese Änderung?
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Ha, auf den sozialistischen Hintern! 4:2 gegen FK Jedinstvo!
Selbstverständlich haben wir auch in dieser schwierigen Phase hundertprozentig hinter dem Trainer gestanden und keine Sekunde an seinen Fähigkeiten gezweifelt. Gerüchte das sein Nachfolger schon die Maße des Büros genommen hatte sind infam und völlig aus der Luft gegriffen. Wir werden mit diesem Trainer durch dick und dünn gehen, auch wenn wir diese Woche eine Auflösungsklausel mit festgeschriebener Ablöse in seinen Vertrag haben setzen lassen. Dies ist nur ein Vertrauensbeweis denn bei dieser festgeschriebener Ablösesumme handelt es sich um einen hohen Betrag, wobei er natürlich auch nicht völlig unstemmbar ist.
Aber im Moment bleiben wir völlig loyal zu unserem Mann, nicht zuletzt da die drei anderen Kandidaten die wir diese Woche zu Vorstellungsgesprächen hatten in keinster Weise das Profil so erfüllten wie er. Dies hat uns nur in unserem Vertrauen bestärkt, das auch nicht erschüttert werden würde wenn er in den nächsten drei Spielen weniger als sieben Punkte holen würde. Eine Enttäuschung wäre das auf der anderen Seite natürlich schon die uns sehr weh tuen würde. Doch selbst konzentrierte Aktionen der Fans, wie zum Beispiel Demonstrationen vor dem Stadion am Mittwoch um 13:00 Uhr, würden uns nicht von unserem Weg abbringen. Höchstens zum Nachdenken bringen. Wie sie hören stehen wir also völlig hinter unserem Mann und wer was anderes behauptet ist ein Lügner oder gut informiert!
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Es kommt nicht häufig vor aber da muss ich der Regierung mal zustimmen. Da haben sich ein paar Staaten RL inspirieren lassen und probieren dies nun auch hier umzusetzen. Dieses Vetorecht für einige Mitglieder ist natürlich völlig absurd und solange es diese Regel gibt bin ich auch gegen diesen ganzen Entwurf. Mit der Ausrede "Friedensmissionen" wird da eine Institution geschaffen mit der die selbsternannten Veto-Staaten die ganze Welt steuern könnten.