Änderungsgesetz zum Schulgesetz

  • ANTRAG:



    Dieses vorliegende Änderungsgesetz weicht folgendermassen von der derzeitigen Version ab:


    Die Stundenanzahl wurde in § 3 - Dauer des Unterrichts von 36 auf 40 Stunden angehoben, sowie der Besuch des Schulgottesdienstes verpflichtend festgeschrieben.


    Diese zusätzlichen Stunden werden für den künftig stattfindenen Religionsunterricht genutzt werden, welcher an allen Schulen in Vesteran künftig verpflichtend sein wird.


    Als erste Fremdsprache in Vesteran wird das Novarische eingeführt und das Imperianische ganz aus dem Schulunterricht entfernt.


    Angepasst wurde Latein als Altnovarisch und Altgriechisch als Altdionisch.

  • Es wäre wirklich einfacher und übersichtlicher, nur die Änderungen in einen Antrag zu schreiben. :)


    Zitat

    Original von Radovan Radenković
    Dieses vorliegende Änderungsgesetz weicht folgendermassen von der derzeitigen Version ab:


    Die Stundenanzahl wurde in § 3 - Dauer des Unterrichts von 36 auf 40 Stunden angehoben, sowie der Besuch des Schulgottesdienstes verpflichtend festgeschrieben.


    Eine Pflicht zum Besuch eines Gottesdienstes lehne ich entschieden ab. Die Schulen könnten aber verpflichtet werden, einen Gottesdienst anzubieten.


    Zitat

    Diese zusätzlichen Stunden werden für den künftig stattfindenen Religionsunterricht genutzt werden, welcher an allen Schulen in Vesteran künftig verpflichtend sein wird.


    Der Religionsunterricht sollte aber nicht nur eine Religion zum Thema haben. Das der vesteranisch-orthodoxe Glaube den Schwerpunkt bildet, ist völlig ok, aber es sollte sachlich-objektiv auch auf andere bedeutende Religionen eingegangen werden.


    Zitat

    Als erste Fremdsprache in Vesteran wird das Novarische eingeführt und das Imperianische ganz aus dem Schulunterricht entfernt.


    Die Imperianer können doch nichts für die ratelonische Annexion. ;)


    Ich bin dafür, novarisch, imperianisch und albernisch verpflichtend anzubieten. Oder vielleicht "novarisch und imperianisch oder albernisch".


    Zitat

    Angepasst wurde Latein als Altnovarisch und Altgriechisch als Altdionisch.


    Sehr gut. Bei der Gelegenheit könnte man noch ESP in "Wirtschaft" ändern, da alle anderen Fächer auch kurze Namen ohne Abkürzung haben. Sieht harmonischer aus. ;)

  • Vorschlag in Kürze:


  • Zitat

    Die Stundenanzahl wurde in § 3 - Dauer des Unterrichts von 36 auf 40 Stunden angehoben, sowie der Besuch des Schulgottesdienstes verpflichtend festgeschrieben.


    Zitat

    Original von NataŠ¡a Jović
    Eine Pflicht zum Besuch eines Gottesdienstes lehne ich entschieden ab. Die Schulen könnten aber verpflichtet werden, einen Gottesdienst anzubieten.


    Ich muss sagen, dass ich eine Anwesenheitspflicht aller Schüler bei Schulgottesdiensten für angemessen und auch erforderlich halte. Das sorgt für mehr Verwurzelung in der christlich-orthodoxen Kultur und gegebenenfalls die Rückbesinnung auf christliche Tugenden wie beispielsweise Höflichkeit und Respekt.


    "Wer alle besticht, kann selber nicht käuflich sein; weil er ja das Geld hat." (Dr. Helmut Kohl)

    3 Mal editiert, zuletzt von Tomac ()

  • In Severanien herrscht Religionsfreiheit. Das beinhaltet nicht nur die freie Ausübung einer Religion, sondern auch die Freiheit, keine Religion ausüben zu dürfen. Dies ist nicht gewährleistet, wenn der Besuch eines Gottesdienstes verpflichtend ist. Daher würde diese Pflicht gegen die Grundrechte verstoßen.

  • Da haben Sie recht.
    Vielleicht sollte man stattdessen dann lieber einen Weg finden, Schüler und Schülerinnen zum Gottesdienstbesuch zu ermuntern. Das müsste man dann gezielt mit der vesteranisch-orthodoxen Kirche besprechen.


    "Wer alle besticht, kann selber nicht käuflich sein; weil er ja das Geld hat." (Dr. Helmut Kohl)

  • Zitat

    Original von Tomac
    Da haben Sie recht.
    Vielleicht sollte man stattdessen dann lieber einen Weg finden, Schüler und Schülerinnen zum Gottesdienstbesuch zu ermuntern. Das müsste man dann gezielt mit der vesteranisch-orthodoxen Kirche besprechen.


    Ich finde, dass der Vorschlag "Die Schulen sind verpflichtet, während der Unterrichtszeit wöchentliche Gottesdienste anzubieten" einer Ermunterung sehr Nahe kommt. Mehr kann und sollte ein Staat nicht machen.

  • Man kennt das ja aus seiner eigenen Kindheit/Jugendzeit; man interessierte sich nicht für den Glauben und die Kirche. Deshalb interessieren sich die meisten Schülerinnen und Schüler vermutlich auch nicht sonderlich für schulinterne Gottesdienste. Es fängt schon bei der Erziehung an.


    Grundsätzlich haben Sie recht, dass ein Staat mehr wohl nicht machen kann, als es anzubieten. Pflichten schrecken ab und der Gottesdienst wird dann eher als Zwang und Last empfunden.


    Man sollte an die Lehrerschaft appellieren, die Gottesdienste den Schülerinnen und Schülern wenigstens zu empfehlen. Desinteresse beim Lehrer oder der Lehrerin färbt natürlich auf die Schüler ab.


    "Wer alle besticht, kann selber nicht käuflich sein; weil er ja das Geld hat." (Dr. Helmut Kohl)

  • Zitat

    Original von Tomac
    Man sollte an die Lehrerschaft appellieren, die Gottesdienste den Schülerinnen und Schülern wenigstens zu empfehlen. Desinteresse beim Lehrer oder der Lehrerin färbt natürlich auf die Schüler ab.


    Durch das Änderungsgesetz würde Religionsunterricht verbindlich eingeführt und der Gottesdienst wäre während der regulären Unterrichtszeit. Insofern sind mehr als ausreichende Grundlagen geschaffen worden.


    Wenn es dann keinen Diskussionsbedarf mehr gibt, stelle ich den Antrag heute abend zur Abstimmung.

  • Da es offensichtlich keinen Diskussionsbedarf mehr gibt, stelle ich den folgenden Antrag zur Abstimmung:


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