Polizeigesetz

  • Ich eröffne hiermit die Debatte auf Antrag. Frau Jović irgendwelche Erläuterungen zum Beginn?


  • Zusammen mit der laufenden Verfassungsänderung ermöglicht dieses Gesetz, dass die Republiken im Bereich Polizei Teilkompetenzen übernehmen können. Der Antrag sieht eine nachvollziehbare Trennung der Polizeiaufgaben vor.

  • Eine Frage zu


    §3 (3) Der Bund und die Republiken können die Struktur und die Ausrüstung ihrer Polizeibehörden durch Verordnungen regeln.


    Warum schreibt das Gesetz vor, dass die Regelungen durch Verordnungen zu erfolgen haben?

  • Zitat

    Original von Nikola Mihajlov
    Eine Frage zu


    §3 (3) Der Bund und die Republiken können die Struktur und die Ausrüstung ihrer Polizeibehörden durch Verordnungen regeln.


    Warum schreibt das Gesetz vor, dass die Regelungen durch Verordnungen zu erfolgen haben?


    Die Betonung liegt auf "können" - das heißt, dass nicht unbedingt ein Gesetz die Ausrüstung, Stärke etc. regeln muss, sondern dass die Republiken diesbezüglich freie Hand haben, wie sie das regeln.

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