Hochschulrahmengesetz

  • Da das Thema länger dauert hier eine seperate Debatte.


    Bisher:

    Zitat

    Original von NataŠ¡a Jović


    Korrekt. Ich hatte zunächst auch vor, das HSG als ein vesteranisches Gesetz zu belassen, allerdings ist ein Bundes-HSG als Rahmengesetz besser, um auch Aressinien und Pelagonien einzubinden. Falls eine Republik ein abweichendes Hochschulgesetz beschließt, so geht dieses vor, da bei Rahmengesetzen zu Kompetenzen der Republiken Republiksrecht Bundesrecht bricht. Aber ich denke, dass dieses Gesetz keine Vorgaben macht, die für eine Republik nicht tragbar sind.


    Zitat

    Original von NataŠ¡a Jović
    Nachtrag zum HSG: Sinnvoll wäre es, wenn die Miroslav-Kurać-Universität und ihre Fakultäten durch einen Staatsvertrag der Republiken rechtlich untermauert wird.


    Zitat

    Original von Dr. Bogdan Savic
    Ich schlage vor mit dem Staatsvertrag warten wir bis die anderen Republiken wieder voll Handlungsfähig sind.


    Ist es erwünscht, das HSG ebenfalls aufzuschieben?


    Zitat

    Original von Dr. Bogdan Savic
    Nachtrag, eventl. sollte man das HSG im Titel ebenfalls als Rahmengesetz kennzeichnen, um Missverständnisse vorzubeugen.

  • Ich denke, dass wir das HSG (meinetwegen auch HSRG) so beschließen können, damit zumindest die wesentlichen Grundlagen stehen. Die Republiken brauchen dann diese Regelungen nicht mehr selber treffen und können eigenverantwortlich die Zugangsvoraussetzungen festlegen, eigene Hochschulen einrichten oder - wie vorgeschlagen - durch Staatsvertrag die Bundes-Uni legitimieren. Ggf. kann Vesteran die Einrichtung der Uni beschließen und der Staatsvertrag folgt, sobald die anderen Republilen enstprechend handlungsfähig sind.

  • Der Staatsvertrag sollte nicht eine "Bundes-Uni" legitimieren Gospođa Jović, der Staatsvertrag muss nur allgemein den freien Zugang aller Republiksangehöriger zu den Universitäten ermöglichen.

  • Ein Staatsvertrag oder auch Rahmengesetz sollte in erster Linie die bundesweite Anerkennung und Gleichberechtigung der Abschlüsse sicherstellen.
    Dies ist aus meiner Sicht auch bei normalen Schulabschlüssen nötig.


    Desweiteren könnte ich mir über einen Staatsvertrag eine Absprache der Spezialisierungen des Hochschulwesens vorstellen.

  • Ich halte es für sinnvoll, wenn ein Staatsvertrag zum einen eine Bundes-Uni festlegt, die die Geisteswissenschaften abdeckt, und zum anderen eine Spezialisiierung bei Hochschulen vornimmt. Z.B. könnte dann Geografie/Kartografie in Veligrad laufen und der Staatsvertrag stellt sicher, dass diese Hochschule unser Mekka für diese Fachrichtung ist und andere Standorte sich um andere Fachrichtungen kümmern.

  • Zitat

    Original von NataŠ¡a Jović
    Ich halte es für sinnvoll, wenn ein Staatsvertrag zum einen eine Bundes-Uni festlegt, die die Geisteswissenschaften abdeckt, und zum anderen eine Spezialisiierung bei Hochschulen vornimmt. Z.B. könnte dann Geografie/Kartografie in Veligrad laufen und der Staatsvertrag stellt sicher, dass diese Hochschule unser Mekka für diese Fachrichtung ist und andere Standorte sich um andere Fachrichtungen kümmern.


    Soll diese "Bundesuni" dann die Leitung der Ausrichtung der einzelnen Unis übernehmen? Soll die "Bundesuni" alle Felder der anderen Unis mitabdecken? Ich weiß noch nicht ganz worauf das Konstrukt "Bundesuni" hinaus soll. Sagen Sie es mir.

  • Zitat

    Original von Nikola Mihajlov
    Soll diese "Bundesuni" dann die Leitung der Ausrichtung der einzelnen Unis übernehmen? Soll die "Bundesuni" alle Felder der anderen Unis mitabdecken? Ich weiß noch nicht ganz worauf das Konstrukt "Bundesuni" hinaus soll. Sagen Sie es mir.


    Die "Bundesuni" soll die genannten 6 Fakultäten abdecken und parallel in diesen Fachbereichen arbeitende lokale Unis unnötig machen. Sie beschäftigt sich also in erster Linie mit den "Geisteswissenschaften".


    Darüber hinaus soll es, so meine Vorstellung, fachlich spezialisierte Hochschulen der Republiken geben, die der "Bundesuni" nicht untergeordnet sind, sondern eigenständig agieren. Der Staatsvertrag soll aber sicherstellen, dass wir z.B. Geografie/Kartografie in Pelagonien ansiedeln und keine andere Republik eine Hochschule mit gleichem Profil aufbaut.

  • Im übrigen bitte ich darum, dass, so es dazu keinen Diskussionsbedarf dazu gibt, dass vorliegende HSG zur Abstimmung bringen. Die Debatte in diesen Thread tangiert die Inhalte des Gesetzes nicht.

  • Zitat

    Original von NataŠ¡a Jović
    Die "Bundesuni" soll die genannten 6 Fakultäten abdecken und parallel in diesen Fachbereichen arbeitende lokale Unis unnötig machen. Sie beschäftigt sich also in erster Linie mit den "Geisteswissenschaften".


    Darüber hinaus soll es, so meine Vorstellung, fachlich spezialisierte Hochschulen der Republiken geben, die der "Bundesuni" nicht untergeordnet sind, sondern eigenständig agieren. Der Staatsvertrag soll aber sicherstellen, dass wir z.B. Geografie/Kartografie in Pelagonien ansiedeln und keine andere Republik eine Hochschule mit gleichem Profil aufbaut.


    Ich nehme an es geht simoff darum nur ein Board im Forum zu haben.


    Vielleicht können wir das umgehen indem wir einen "Zentralverband der Hochschulen" oder ähnlich gründen. Dieser hat dann "Filialen" je nach Spezialisierung z.B. die in Vinasi.


    An welcher Uni dann eine Entsprechende Vorlesung stattfindet kann im Threadtitel markiert werden.

  • Zitat

    Original von Dr. Bogdan Savic
    Ich schlage als Zusatzänderung vor das Gesetz in "Rahmengesetz für Hochschulen" oder ähnlich umzubenennen.


    Ok, wir benennen das in Hochschulrahmengesetz (HRG) um.


    Hier der korrigierte Antrag:


  • Zitat

    Original von Dr. Bogdan Savic
    Ich nehme an es geht simoff darum nur ein Board im Forum zu haben.


    Man könnte für Vorlesungen weitere Unterforen im bisherigen Uniforum einrichten und allgemeine Ausgestaltungsthreads wie bislang im Unibereich posten.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!