РЕПУБЛИКА ВЕСТЕРАН
An das
Oberste Gericht
Strafanzeige gegen Herrn Radmilo Mažuranić, Inhaber des Nachtclubs „NOĆ“
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen Herrn Radmilo Mažuranić, Inhaber und verantwortlicher Betreiber des Nachtclubs „NOĆ“ in Vinasy, wegen des Verdachts mehrerer strafbarer Handlungen nach dem Strafgesetzbuch der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien.
Nach öffentlich bekannt gewordenen Tatsachen sowie dem am 14. November 2025 vollzogenen Durchsuchungsbeschluss (Az. 14/2025-VS) wurden in den Räumlichkeiten des Clubs erhebliche Mengen illegaler Substanzen sichergestellt, die augenscheinlich zur Weitergabe bzw. Verteilung an Gäste bestimmt waren. Darüber hinaus erfolgten mehrere vorläufige Festnahmen.
Vor diesem Hintergrund besteht der begründete Verdacht, dass Herr Mažuranić als Betreiber und Verantwortlicher der Einrichtung zumindest billigend in Kauf genommen hat oder fahrlässig zugelassen hat, dass in seinem Verantwortungsbereich strafbare Handlungen begangen wurden.
In Betracht kommen insbesondere folgende Straftatbestände:
- § 54 StGB – Verursachung einer Gemeingefahr
- § 55 StGB – Verletzung der Bestimmungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes
- Hilfsweise: § 23 StGB – Begünstigung
Ich bitte um umfassende Prüfung des Sachverhalts, insbesondere hinsichtlich der Verantwortlichkeit des Betreibers, seiner Kenntnislage, seiner organisatorischen Maßnahmen sowie etwaiger wirtschaftlicher Vorteile aus den festgestellten Straftaten.
Zugleich rege ich an, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebs sowie mögliche steuerrechtliche Unregelmäßigkeiten gesondert zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Snežana Jelić
Premijerka der Republik Vesteran