Verfassungsänderungsgesetz zur Amtszeit des Präsidenten – Sitzung 25-04

  • Verfassungsänderungsgesetz zur Amtszeit des Präsidenten

    §1 - Umfang der Änderung



    Artikel 13 der pelagonischen Verfassung soll wie folgt geändert werden:

    "Im Falle des Todes, des Rücktritts, des Ablaufs der Amtszeit oder einer dauernden Verhinderung des Präsidenten der Volksrepublik Pelagonien, sein Amt auszuüben, übernimmt der Vorsitzende der Volksversammlung das Amt des vorläufigen Präsidenten der Volksrepublik Pelagonien.

    Die Wahl des neuen Präsidenten der Volksrepublik Pelagonien muss innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach der Amtsübernahme durch den vorläufigen Präsidenten der Volksrepublik Pelagonien durchgeführt werden."

    §2 - Inkrafttreten



    Die neue Verfassung tritt am Tag nach ihrem Beschluss in Kraft.


    Die Präsidentin hat das Wort.

    Никола Михајлов
    Nikola Mihajlov
    Domovina

    Rat-tat-tat-tat, tat-ta-tat, like that, and
    I never hesitate to put a Ratelonian on his back


  • Wertes Haus,

    die Vergangenheit hat leider erneut gezeigt, dass wir klare Regelungen bezüglich Amtszeiten brauchen. Mein Vorgänger hat gezeigt, dass man aus sechs Monaten Amtszeit entsprechend 8 Monate machen kann, wenn man nur stur genug im Sessel sitzen bleibt. Erst das Eingreifen des Bundes konnte hier wieder zu Neuwahlen führen.


    Wir brechen damit, dass Amtsinhaber interimsweise weiter regieren können.


    Um den Ganzen ein für allemal ein Regelung zu geben, sollte das Amt auf die sechs Monate limitiert bleiben. Ab dem Tag danach, übernimmt automatisch die Präsidentschaft des Narodno Sobranie, welche durch die letzten Änderungen bereits sehr gut in der Lage ist dann auch Wahlen zu organisieren, sollte der bis dato Amtsinhaber die Organisation nicht übernommen haben.

    Пеќа Радева
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    Ich möchte ein Severanien, in welchem die Republiken über den Bund herrschen und nicht umgekehrt.

  • Werte Genossen und Kollegen,


    Artikel 13 befasst sich ausschließlich mit dem Fall der Amtsunfähigkeit des Präsidenten – und das ist auch gut so.


    Laut Gesetz über die Wahl des Präsidenten der Volksrepublik Pelagonien bestimmt die Volksversammlung den Wahlleiter. Was spricht dagegen, hier bei Amtszeitende eine Neuwahl zu initieren?


    Eine Verfassungsänderung ist hier überhaupt nicht notwendig.

  • Wir müssen aufhören das Präsidentenamt einfach laufen zu lassen, mit vesteranischen oder gar westlichen Regelungen. Die Änderugnen die sie zitieren sind erst seit wenigen Wochen in Kraft, davor war das gar nicht möglich.

    Пеќа Радева
    929-napred3-png

    Ich möchte ein Severanien, in welchem die Republiken über den Bund herrschen und nicht umgekehrt.

  • Werte Genossen und Kollegen,


    es ist inhaltlich sinnvoller, die Themen Amtsunfähigkeit und Amtszeit zu trennen. Alternativvorschlag:


    Artikel 13.

    Im Falle des Todes, des Rücktritts oder einer dauernden Verhinderung des Präsidenten der Volksrepublik Pelagonien, sein Amt auszuüben, übernimmt der Vorsitzende der Volksversammlung das Amt des vorläufigen Präsidenten der Volksrepublik Pelagonien.


    Endet die Amtszeit des Präsidenten regulär, ohne dass ein Nachfolger sein Amt antritt, übernimmt der Vorsitzende der Volksversammlung vorläufig das Präsidentenamt.


    Die Wahl des neuen Präsidenten der Volksrepublik Pelagonien muss innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach der Amtsübernahme durch den vorläufigen Präsidenten der Volksrepublik Pelagonien durchgeführt werden.

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