đź‘Ťđź‘Ž Gesetz zur Wahl des Predsjednik der Republik Aressinien (WahlPRA-Gesetz)

  • Zur Abstimmung steht folgendes Gesetz:


    Gesetz zur Wahl des Predsjednik der Republik Aressinien (WahlPRA-Gesetz)

    § 1 – Geltungsbereich

    Dieses Gesetz regelt die Wahl des Predsjednik der Republik Aressinien.


    § 2 – Wahlrecht

    Das aktive und passive Wahlrecht wird durch die aressinische Verfassung bestimmt.


    § 3 – Kandidaturen

    Kandidaten müssen ihre Absicht, für das Amt zu kandidieren, mindestens eine Woche vor Beginn der Wahl öffentlich bekannt geben. Jeder Kandidat kann jederzeit vor der Wahl zurücktreten.


    § 4 – Wahlleiter

    Der Predsjednik oder ein beauftragtes Ministerium ernennen einen Wahlleiter. Falls kein Predsjednik im Amt ist oder sein Fernbleiben festgestellt wurde, kann der Rat der BĂĽrger Aressiniens einen Wahlleiter bestimmen.


    § 5 – Wahlbenachrichtigungen

    Alle wahlberechtigten Bürger werden spätestens zwei Wochen vor Beginn der Wahl über diese informiert.


    § 6 – Wahldauer

    Die Wahl dauert fĂĽnf Tage und endet vorzeitig, wenn alle Wahlberechtigten abgestimmt haben.


    § 7 – Durchführung der Wahl

    Der Predsjednik wird in einer allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahl gemäß den Bestimmungen der Verfassung gewählt.


    § 8 – Zeitpunkt der Wahl

    Die Wahl findet frühestens 21 Tage vor und spätestens 7 Tage vor Ablauf der Amtszeit statt, es sei denn, es ist ein früherer Wahltermin aufgrund von Amtsenthebung, Amtsverzicht oder Abwesenheit erforderlich.


    § 9 – Fernbleiben vom Amt

    Der Rat der Bürger kann mit einfacher Mehrheit das Fernbleiben des Predsjednik gemäß Artikel III (5) der aressinischen Verfassung feststellen.


    § 10 – Schlussbestimmungen

    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verabschiedung in Kraft.


    Abstimmungsdauer beträgt 5 Tage, also bis 13. März 2024

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