Aressinien: Ne
Beiträge von Ripin Pipić
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Aressinien: Uzdrоavanje
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Die Abstimmung dauert 5 Tage.ZitatAlles anzeigenVÖLKERRECHTLICHER VERTRAG
zwischen
der Republik Kaysteran
(im folgenden "Kaysteran")und
der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien
(im folgenden "Severanien")über den
STATUS DER ÜBERSEEGEBIETE HARNAR UND AZTHERAN
(im folgenden "Harnar und Aztheran")
A.
Harnar und Aztheran werden aus dem kaysteranischen Staat herausgelöst und gemäß der Verfassung der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien als Autonome Provinz Severanien angegliedert.B.
Die autonome Provinz Harnar und Aztheran erlangt spätestens sechs Wochen Inkrafttreten dieses Vertrages die Unabhängigkeit, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:I. In Harnar und Aztheran existieren funktionierende Behörden zur souveränen Ausübung der Staatsgewalt.
II. Harnar und Aztheran verfügen über eine eigene Infrastruktur (Website).
III. Harnar und Aztheran verfügen über eigene Kommunikationsmittel (Forum). -

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Die Abstimmung dauert 5 Tage.ZitatAlles anzeigen2. Änderungsgesetz zum Gesetz über die Steuererhebung
§ 1
Das Gesetz über die Steuererhebung wird um § 2a (Bürgergeld) wiefolgt ergänzt:
Jedem Bürger, der nicht der Vermögensteuer unterworfen ist, wird monatlich ein Existenzminimum ohne Prüfung der Bedürftigkeit ausgezahlt. Die Höhe dieses Bürgergeldes beträgt 2.000 Talir für Erwachsene und 1.000 Talir für Kinder, die das 18. Lebensjahr oder ihre Schulausbildung noch nicht vollendet haben.§ 2
In § 3 (Einkommensteuer) wird Satz 2 wiefolgt geändert:
Der Steuersatz beträgt 25 Prozent.§ 3
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. -
Was ist jetzt mit dem Affen?
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Man sollten der "Sogenannten" auch wirklich nicht mehr Aufmerksamkeit zuteil werden lassen, als sie verdient...
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Wundert mich jetzt nicht, dass die Beitrittgegner diese Sache auschlachten.
Meinen Segen zum Austritt haben sie jedenfalls... -
Ich bin für eine komplett neue Flagge.
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Gut. 8 nummerierte Bananen. Ein Affe soll entscheiden!
Telefoniert mit dem Zoo...
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Hach, war datt ne schöne Zeit bei der Armee.
Mich nannte man den Riponator, weil ich immer besonders penibel bei der Kontrolle der Feldküchen war! -
Ich finde, bevor man sich über Steuern unterhält, sollte man erstmal über Einkommen reden. Besonders über meins... ähm, dass der Staatsbediensteten.
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Zitat
Original von Olgica Ercukovac
BTW: Uebers Wochenende Ski fahren und daher weg...:)Denk dran. Immer schön einen Helm tragen...
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Sind denn diese Provinzen allein lebensfähig?
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Frei nach den Devise... Lieber zu spät kommen, als zu früh gehen. Hihihi.
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Aressinien: Da
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Aressinien: Da
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Eines ist doch wirklich toll. Bei Missionen der RdN-Truppen wird es keine Opfer geben...
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Die Abstimmung dauert 5 Tage.ZitatAlles anzeigenWährungsgesetz
§ 1 – Währungseinheit
Die severanische Währungseinheit ist der Talir. Er ist in 100 Para eingeteilt.§ 2 – Ausgaberecht
(1) Die Nationalbank gibt nach den Bedürfnissen des Zahlungsverkehrs Münzen und Banknoten heraus. Sie bestimmt deren Gestaltung.
(2) Die Stückelung der Münzen beträgt 10, 20 und 50 Para sowie 1, 2, 5, 10 und 20 Talir.
(3) Die Stückelung der Banknoten beträgt 50, 100, 500, 1.000, 2.000 und 5.000 Talir.§ 3 – Zahlungsmittel
Als gesetzliche Zahlungsmittel gelten:
a) die von der Nationalbank ausgegebenen Münzen;
b) die von der Nationalbank ausgegebenen Banknoten;
c) auf Talir lautende Guthaben bei der Nationalbank.§ 4 – Annahmepflicht
(1) Die Annahmepflicht für severanische Münzen beschränkt sich auf höchstens fünfzig Münzen je Zahlung.
(2) Severanische Banknoten müssen von jeder Person unbeschränkt an Zahlung genommen werden.
(3) Auf Talir lautende Guthaben bei der Nationalbank müssen von jeder Person, die dort über ein Konto verfügt, unbeschränkt an Zahlung genommen werden.§ 5 – Ersatz der Banknoten
(1) Die Nationalbank zieht beschädigte Banknoten gegen Vergütung des Nennwerts aus dem Umlauf zurück.
(2) Die Nationalbank hat für eine beschädigte Note nur dann Ersatz zu leisten, wenn der Inhaber einen Teil vorweist, der größer ist als die Hälfte, oder beweist, dass der fehlende Teil der Note zerstört worden ist.
(3) Sie hat für vernichtete, verlorene oder gefälschte Noten keinen Ersatz zu leisten.§ 6 – Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.