Beiträge von Enver Bijedic

    die idee mit das Aktive Wahlrecht den 1. IDs zu geben und das passive wahrecht den 2. Ids zu geben finde ich gut. Aber ich glaube man muss das passives (weil er ja gewählt wird) Wahlrecht an die 1. Ids und und das aktive (weil sie nur wählen) den 2. Ids zu geben. :D

    Wahlgesetz (WahlG)


    § 1 - Geltungsbereich
    Dieses Gesetz regelt die Wahlen zu den Verfassungsorganen der Republika Severanija.


    § 2 - Wahlrecht
    Wahlberechtigt sind alle Staatsbürger der Republika Severanija, deren Wahlrecht nicht im Zuge einer gerichtlichen Bestrafung für einen gewissen Zeitraum oder auf Dauer aberkannt wurde.


    § 3 - Durchführung der Wahl
    (1) Verantwortlich für die Durchführung der Wahlen ist der Predsednik države oder eine von ihm beauftragte Person.
    (2) Alle wahlberechtigten Bürger müssen spätesten sieben Tage vor Wahlbeginn von der Wahl in Kenntnis gesetzt werden.
    (3) Eine Wahl dauert mindestens fünf und höchstens zehn Tage. Sie kann vorfristig beendet werden, wenn alle Wahlberechtigten bereits abgestimmt haben.


    § 4 - Wahl des Predsednik države
    (1) Der Predsednik države wird von allen wahlberechtigten Bürgern in gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl bestimmt.
    (2) Kandidaturen für das Amt des Predsednik države müssen mindestens drei Tage vor dem Wahlbeginn vorliegen.
    (3) Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Gelingt dies keinem Kandidaten, findet nach einer Woche eine Stichwahl zwischen den beiden meistgewählten Kandidaten des ersten Wahlganges statt.
    (4) Fällt das Ergebnis so aus, das mehrere Kandidaten gleich viel Stimmen erhalten, so findet nach einer Woche eine Stichwahl zwischen diesen Kandidaten statt. Sollte keiner der Kandidaten eine absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreichen, findet ein dritter Wahlgang statt.
    (5) Sollte auch im dritten Wahlgang kein Kandidat die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten, so wird von der Narodna skupština aus den verblienden Kandidaten der Predsednik federacije gewählt.


    § 5 - Wahl der Narordna skupština
    (1) Die Mitglieder der Narordna skupština werden in den neun Bezirken (Okruzi) der Republika Severanija gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl bestimmt, wobei jeder Bezirk (Okrug) einem Wahlkreis entspricht.
    (2) Die Wahl der Abgeordneten erfolgt landesweit im gleichen Monat, es sei denn, es ist in einem oder mehreren Wahlkreisen eine Nachwahl erforderlich.
    (3) Kandidaturen müssen mindestens drei Tage vor dem Wahlbeginn vorliegen. Das Recht zur Kandidatenbenennung haben ausschließlich genehmigte Parteien.
    (4) Gibt es im Wahlkreis nur einen Kandidaten, so findet die Wahl nur statt, wenn ein wahlberechtigter Bürger dies beantragt. Andernfalls ist der Kandidat als gewählt zu betrachten.
    (5) Die Wahl jedes Abgeordneten entspricht der des Predsednik države.


    § 6 - Amtsverlust
    (1) Wer sein Wahlrecht verliert, verliert das Amt, in das er gewählt wurde.
    (2) Ebenso kann jemand aufgrund eines gerichtlichen Urteiles seines Amtes enthoben werden.
    (3) Bei Rücktritt, Tod oder Amtsverlust findet eine erneute Wahl für dieses Amt statt.


    § 7 - Inkrafttreten
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verabschiedung in Kraft



    wenn es das ist was du suchst