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Original von Alfredo Fernández
Die Verfassung der Eidgenossenschaft hält fest, dass es nur Initiativen für die Änderung der Verfassung geben kann, aber keine für Änderungen bzw. Neuverfassungen von Gesetzen. Dem Volk bzw. den Unterstützern der Initiative blieb also nur der Weg der Verfassungsänderung.
Ok, das wusste ich nicht. Dass man keine Gesetze, sondern nur Verfassungsänderungen via Initiative auf den Weg bringen kann, finde ich etwas seltsam. 
Ich befürworte direkte Demokratie ausdrücklich. Ich finde aber, dass so eine Entscheidung lokal getroffen werden sollte. Da kennt man die Gemeinde besser, kann beurteilen, ob der Entwurf sich in das Stadtbild einfügt usw.
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Schlussendlich war die Abstimmung ein Akt der Demokratie, denn man anerkennen sollte. Die Islamophobie muss man global bekämpfen, das ist kein Problem eines einzelnen Landes, da kann man der Schweiz nichts vorwerfen.
Ich werfe den Befürwortern des Minarett-Verbotes nicht Islamophobie vor. Für einen Teil mag das stimmen, aber nicht für 57 Prozent. Da spielen sicher auch begründete Einschätzungen eine Rolle.
Aber auch wenn ich die Entscheidung der Schweizer durchaus nachvollziehen kann, ist ein Minarett-Verbot via Bundesverfassung eher kontraproduktiv. An irgendwelchen islamistischen Hinterhof-Moscheen, finanziert von Saudi-Mullahs oder anderen merkwürdigen Gestalten, ändert das gar nichts. Da wäre es besser, die Kommune würde offen mit der muslimischen Gemeinde vor Ort über Bauvorhaben diskutieren und sich auch daran beteiligen. Nach Vorbild unserer Synagogen könnte in den Moscheen auch Migrationsberatung und Sprachunterricht stattfinden.