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Beiträge von Josip Olić
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Bis Freitag weitestgehend untätig, wegen zu viel beruflicher Tätigkeit.
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Zitat
Unternehmensgesetz (UG)
§ 1 – Unternehmen
(1) Ein Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit.
(2) Die Gründung, Übernahme und Beendigung eines Unternehmens ist frei, soweit nicht dieses Gesetz oder andere Gesetze Beschränkungen festlegen.
(3) Für das Unternehmen ist eine Rechtsform gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes zu wählen.§ 2 – Anzeigepflicht
(1) Die Eröffnung, Übernahme und Beendigung eines privaten oder genossenschaftlichen Unternehmens ist der zuständigen Stelle der Republik anzuzeigen, in der das Unternehmen seinen Sitz hat.
(2) Die Eröffnungsanzeige hat mindestens zu enthalten:
1. die Firma;
2. Unternehmensform;
3. den hauptsächlichen Gegenstand des Unternehmen;
4. den Sitz des Unternehmens.
Jede Veränderung dieser Daten ist erneut anzuzeigen.
(3) Unternehmen entstehen und werden rechtsfähig durch die Eintragung in das Unternehmensregister. Die Republiken sind verpflichtet, ein Unternehmensregister zu führen und regelmäßig zu aktualisieren.§ 3 – Freiberuf
(1) Freiberuf sind selbstständig, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig ausgeübte juristische, wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten. Es besteht keine Anzeigepflicht.
(2) Angehörige von Freien Berufen zur Ausübung ihres Berufes zusammenschließen (Partnerschaft) oder die Rechtsform der Handelsgesellschaft oder der Genossenschaft wählen.§ 4 – Handelsgesellschaft
Handelsgesellschaft (trgovačko druŠ¡tvo, t.d.) sind privatrechtliche Unternehmen, an denen ein oder mehrere Eigentümer (Gesellschafter) mit einer vertraglich vereinbarten Geld- oder Sacheinlage beteiligt sind. Die Gesellschafter, deren Stimmrecht sich nach Höhe des Kapitalanteils bemisst, bestimmen einen oder mehrere Geschäftsführer.§ 5 – Genossenschaft
(1) Die Genossenschaft (kooperativno druŠ¡tvo, k.d.) ist ein von den Arbeitern selbst verwaltetes Unternehmen. Zentrales Verwaltungsorgan des Arbeitskollektivs ist der aus den seit mindestens drei Monaten im Betrieb Beschäftigten zusammengesetzte Arbeiterrat, der den für die Geschäftsführung verantwortlichen Direktor bestimmt. Die Mitglieder des Arbeiterrates haben grundsätzlich gleiches Stimmrecht.
(2) Unternehmen mit im Jahresdurchschnitt mehr als 100 Beschäftigten sind zwingend als Genossenschaft zu führen.
(3) Unternehmen mit im Jahresdurchschnitt wenigstens 50 und nicht mehr als 100 Beschäftigten sind als Genossenschaft zu führen, wenn drei Viertel der Belegschaft dies wünscht.
(4) Unternehmen mit im Jahresdurchschnitt weniger als 50 Beschäftigten sind nur dann als Genossenschaft zu führen, wenn zwischen Belegschaft und Eigentümer Einvernehmen darüber besteht.
(5) Diese Bestimmungen gelten sinngemäß für Konzerne.§ 6 – Kommunale Unternehmen
Kommunale Unternehmen (komunalna preduzeće, k.p.) werden von einer Gemeinde oder einem Gemeindeverband betrieben. Ihre Tätigkeit ist auf die öffentliche Daseinsvorsorge begrenzt und darf nicht ausschließlich oder vorrangig auf Gewinnerzielung gerichtet sein. Die kommunalen Volksvertretungen bestimmen den für die Geschäftsführung verantwortlichen Direktor.§ 7 – Haftung
(1) Unternehmen haften mit dem Betriebs- bzw. Gesellschaftsvermögen; Eigentümer bzw. Gesellschafter haften für Verbindlichkeiten der Gesellschaft in Höhe ihrer Einlage.
(2) Für Verbindlichkeiten kommunaler Unternehmen haften grundsätzlich und uneingeschränkt die an ihnen beteiligten Kommunen.
(3) Wird ein Schaden fahrlässig oder vorsätzlich verursacht, so haften die Verantwortlichen auch mit ihrem Privatvermögen.§ 8 – Enteignung und Entschädigung
(1) Enteignung darf nur gegen angemessene Entschädigung erfolgen, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Angemessen ist jede Entschädigung, die ihrer Art und Höhe nach die Belange der einzelnen Beteiligten sowie die Forderungen des Gemeinwohls berücksichtigt.
(2) Bei der Überführung eines in privatem Eigentum befindlichen Unternehmens in eine Genossenschaft haben die bisherigen Eigentümer ein Kündigungsrecht. Die aus der Genossenschaft ausscheidenden Alteigentümer haben Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, sofern das Unternehmen nicht verschuldet ist. Die Entschädigung kann ratenweise in Form einer Gewinnbeteiligung erfolgen.
(3) Bei der Festsetzung der angemessenen Entschädigung für Unternehmen, die in genossenschaftliches oder staatliches Eigentum überführt werden, ist zu berücksichtigen, ob und in welchem Umfange die Unternehmen auf Kosten der Allgemeinheit entstanden oder erweitert sind. Insoweit ist eine Entschädigung zu versagen.§ 9 – Tätigkeitsverbote
Bund und Republiken können zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und bei Verstößen gegen rechtliche Bestimmungen Unternehmen ihre Tätigkeit vorübergehend oder dauerhaft untersagen oder einschränken. Ebenso ist zu verfahren, wenn Unternehmen marktbeherrschend sind und diese Stellung nutzen, um sich in gröblicher Verletzung ihrer Pflichten ökonomische Vorteile zu verschaffen, mit Nachteilen zu drohen oder sonst missbräuchlich handeln.§ 10 – Hoheitliche Aufgaben und öffentliche Dienste
(1) Hoheitliche Aufgaben und Befugnisse sind durch staatliche Behörden zu erfüllen und dürfen nicht an Unternehmen übertragen werden.
(2) Leistungen der Daseinsvorsorge in den Bereichen Bildung, Gesundheit, öffentlicher Verkehr, Verkehrsinfrastruktur, Post und Telekommunikation, Wärme- und Energieversorgung, Wasser und Abwasser, Abfallentsorgung sowie das Bank- und Versicherungswesen sind durch Behörden und Kommunale Unternehmen zu erfüllen.§ 11 – Geschützte Branchen
(1) Unternehmen in den Bereichen Bergbau, Chemie, Kraft- und Brennstoffe, Eisen- und Stahlindustrie, Maschinen-, Flugzeug-, Automobil- und Schiffbau sowie Rüstung müssen mehrheitlich in inländischem Eigentum stehen.
(2) Der Präsident ist ermächtigt, durch Regierungsverordnungen weitere geschützte Branchen zu benennen.§ 12 - Schlussbestimmungen
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft und ersetzt das Gewerbegesetz (GewerbeG).gez.
Josip Olić -
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Verdammt da hab ich aber Glück gehabt... einmal vergessen zu setzen und dem Gegner geht' genauso.
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Mitteilung des Außenministeriums:
VinaСi, 27.06.2009
- Aurora, neuer Status: angespannt
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Original von Duro Jurković
Aber interessant zu hören was aus Caya geworden ist. Gibt es hier eigentlich noch Zeitzeugen aus der Zeit vor 2002, also vor dem hier verlinkten Forum? Die Liste der Präsidenten fängt ja sogar schon 1992 an.Ja, aber das ist frei erfunden aus der Vorsimulationszeit. Kaysteran existierte ja schon zwei Jahre als "Geisterstaat"
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Mediensklave!
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Vielleicht experimentieren gerade die Ratelonier mit der "guten alten Zeit".
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Original von Aleksandar Ivanov
Nach meinem Empfinden (ich hatte ja auch zwei IDs in Kaysteran) ging die Entwicklung ungefähr ab der Gründung von Unser Kaysteran zu einer Konzentration auf den südslawischen Kulturraum.Eher mit dem Verschwinden aller anderen außer "Unser Kaysteran"
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Original von Duro Jurković
Caya war doch AFAIK mehr kaukasisch und ist kulturell eigentlich mehr oder weniger von heute auf morgen verschwunden?Ja, die Entwicklung war aber schon '06 (während meiner Abwesenheit *g*) "beschlossen" worden. Das Wort Kaya geisterte noch lang umher mit der Umschreibung "Azcaha" für die 3 Provinzen außerhalb Zentralkaysterans. Aber im Endeffekt ging in Kaya noch weniger als sonst wo. Die Lösung war dann Kaya als "Urregion" der Kays zu definieren, die größte Stadt Loos wurde aber in Lozka umbenannt, Sastronyevan wurde kurzerhand zu Sastrovnik und zusammen mit Optjana an der Küste angesiedelt & Privashtan wurde zu Kajazdin umbenannt.
Es machte einfach keinen Sinn 4 Kulturen weiterzuführen, am Ende haben wir uns ja auch wegen jahrelanger Erfolglosigkeit (seit 2004) entschieden Harnar und Aztheran abzustoßen, hier zumindest aus simulatorischer Sicht einigermaßen passabel gelöst.Kaya hat eigentlich insgesamt über die Jahre nur 6-9 Einwohner gehabt. Bei ca. 100 angemeldeten Spielfiguren über fünf Jahre war das einfach zu wenig.
Ich erinnere mich nur an Vardanian, Fuller, Aqhatiyo, Stepka, Yachmenev und Susly als echte Kaya-Bewohner, wovon auch nur 3 wirklich die vorgesehene kulturellen Begebenheiten annahmen. -
Super! Ich werde auch noch mal inhaltlich über den Artikel gehen, die "Caya" Problematik ist mir da noch aufgefallen. Caya/Kaya (Nordkaysteran) wird eigentlich inzw. als Teil "Zentralkaysterans" gesehen - eine Problematik wegen des Kartenwechsels. Wurde aber auf Metaebene entschieden, dementsprechend muss die Geschichte angepasst werden.
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Aleksandar, ich danke dir für dein Lob.
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Da die Lizenz jetzt noch nicht verwendet wurde öffne ich mal die Tore für die Allgemeinheit. http://oldforum.kaysteran.de
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Ich hab mal ne Skizze gemacht für Kaysteran wie ich mir das vorstelle nach den Zahlen. (Pi mal Daumen versteht sich)
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Original von Zlatko Vlic
kraskovic regimes.Huch! Die KU empfand Kraskovic auch als Regime?
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Original von Aleksandar Ivanov
Ich habe mal ein bisschen was korrigiert und Links gesetzt.Davon bin ich ausgegangen!
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Derzeit schreibe ich einen Artikel über das Koretic Regime, das wird sicher noch eine Weile dauern, da allein die Vorgeschichte schon viel (vielleicht sogar am meisten) Raum einnimmt. Wer schon mal reinspicken möchte: http://www.mnwiki.de/index.php?title=Koretic_Regime
Danach sollte auch die OPERACIJA TRAJAN MIR einen ordentlichen Artikel bekommen, ich würde mich freuen, wenn da gesamtseveranisch etwas Unterstützung beim Schreiben kommen würde. (Freiwillige vor!). Schließlich ist das auch nicht unerheblich in der Geschichte Severaniens.
Weitere wichtige geschichtliche Artikel für Kaysteran sind dann meines Erachtens noch der Putschversuch von Koretic anno 2006 und die Gründung der "neuen Republik" 2002. Letzteres würde ich übernehmen, weil ich wohl der einzige bin der das noch irgendwie schreiben könnte, für den Putschversuch 2006 würde ich mich freuen wenn das ein damals Aktiver machen würde (@Ivan Todorvski, Zlatko Vlic und Juro: ihr seid doch damals maßgeblich an der Simulation beteiligt gewesen oder?)
Andere Themen sind wohl eher personenbezogener und keine fundamentalen geschichtlichen Ereignisse. (oder hab ich irgend einen ermordeten Präsidenten vergessen?
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Ach ja, ich kann dafür natürlich die Archive des alten Forums öffnen, wenn sich ein Freiwilliger findet - Sondergenehmigung sozusagen. -
Verdammt *g*
Jetzt aber.