Beiträge von Ivica Novak

    Anbei unser Vorschlag für die Gliederung:


    Duranjska Regija
    Grad Duranje Stadt Duranje Duranje
    Tolansko-Popajska županija
    Gespanschaft Tola-Popajovina Tola
    Regija Centar
    Ćevenička županija
    Gespanschaft Ćevenik Ćevenik
    Gisnarska županija Gespanschaft Gisnar Gisnar
    Katranska županija Gespanschaft Katran Katran
    Papučko-estarijska županija Gespanschaft Papuk-Estarija Papuk
    Kaja
    Kajaždinsko-Prijestoljska županija Gespanschaft Kajaždin--Prijestolje Kajaždin
    Lozanska županija
    Gespanschaft Lozka Lozka
    Oševečko-zagorska županija Gespanschaft Oševek-Zagorska Oševek
    Gornje Poseverlje
    Biškečka županija Gespanschaft Biškek Biškek
    Tanigradska županija
    Gespanschaft Tanigrad Tanigrad
    Kravnice
    Brodska županija Gespanschaft Brod Staranski Brod
    Vranjska županija
    Gespanschaft Vranja Vranja
    Skenal
    Moltarsko-rialska županija Gespanschaft Moltar-Rial Moltar
    Otanska županija Gespanschaft Oto Oto
    Raždinska županija Gespanschaft Raždin Raždin
    Primorska
    Dukačka županija
    Gespanschaft Duka Duka
    Sastrovnička županija Gespanschaft Sastrovnik Sastrovnik
    Askatinska Obala
    Adrinsko-askatinska županija Gespanschaft Adrina-Askatinija Adrina
    Optanska županija
    Gespanschaft Opta Opta
    Spitska županija Gespanschaft Spit Spit
    Tižanska županija Gespanschaft Tižo Tižo

    Führen Sie gerne lang aus, man versteht Sie ja kaum.

    Sehr gerne!


    Lassen Sie mich entsprechend lang ausführen, was unsere Regierung mit diesem Gesetzesentwurf bezweckt, welche dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden soll. Es handelt sich um einen sehr wichtigen und dringenden Gesetzesentwurf, der die folgenden Ziele verfolgt:

    • eine klare Differenzierung der Zuständigkeiten zwischen den verschiedenen Ebenen der Verwaltungsgliederung, nämlich den Regionen, den Gespannschaften und den Gemeinden, zu schaffen, um die Effizienz, die Transparenz und die Rechenschaftspflicht der öffentlichen Verwaltung zu erhöhen und mögliche Kompetenzkonflikte oder Überschneidungen zu vermeiden. Dies ist notwendig, um eine bessere Abstimmung und Kooperation zwischen den verschiedenen Verwaltungseinheiten zu gewährleisten und um eine klare Aufgabenteilung und Verantwortungszuweisung zu erreichen. Damit soll auch die Bürgernähe und der Bürokratieabbau gefördert werden.
    • eine rechtliche Grundlage zu verbessern für die Defintion der Regionsgrenzen und ihrer Untergliederungen, die auf objektiven und nachvollziehbaren Kriterien wie der geographischen Lage, der historischen Entwicklung, der kulturellen Identität, der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der sozialen Kohäsion basiert, um die territoriale Gerechtigkeit, die regionale Entwicklung und die partizipative Demokratie zu fördern. Dies ist notwendig, um eine angemessene Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten und Bedürfnisse zu gewährleisten und um eine gleichmäßige Verteilung der Ressourcen und der Chancen zu erreichen. Damit soll auch die regionale Identität und die Bürgerbeteiligung gefördert werden.

    Nach einer erfolgreichen Verabschiedung dieses Gesetzesentwurfs durch das Parlament wird unsere Regierung ebenso eine Neugliederung definieren und eine Verordnung erlassen, welche die Gespannschaften genau definiert. Die Gespannschaften sind die mittlere Ebene der Verwaltungsgliederung, die zwischen den Regionen und den Gemeinden angesiedelt sind und die eine wichtige Rolle bei der Koordination und der Umsetzung der regionalen Politiken spielen. Ziel dabei ist es, den acht Regionen, die bereits durch das Gesetz festgelegt sind, insgesamt 22 Gespannschaften zu unterstellen. In der Regel wird eine Region damit zwei bis vier Gespannschaften umfassen, je nach ihrer Größe, ihrer Bevölkerung und ihrer Komplexität. Der Gespannschaftsvorsteher vertritt die Gespannschaft nach außen und führt die Verwaltungsgeschäfte. Die Gespannschaften werden über eigene Finanzmittel verfügen, die aus einem Anteil an den regionalen und nationalen Steuereinnahmen sowie aus eigenen Einnahmen bestehen. Die Gespannschaften werden auch über eigene Zuständigkeiten verfügen, die ihnen von den Regionen oder dem Bund übertragen werden können, wie zum Beispiel die Raumplanung, die Umweltschutz, die Verkehrsinfrastruktur, die Sozialhilfe, die Bildung oder die Kultur. Die Gespannschaften sollen somit die regionale Vielfalt und die lokale Autonomie stärken und gleichzeitig die Zusammenarbeit und die Solidarität zwischen den Gemeinden fördern. Dies ist notwendig, um eine bessere Anpassung und Integration der regionalen Politiken an die lokalen Gegebenheiten und Herausforderungen zu gewährleisten und um eine effektivere und effizientere Erbringung der öffentlichen Dienstleistungen zu erreichen. Damit soll auch die lokale Selbstverwaltung und die Subsidiarität gefördert werden.

    Lassen Sie mich nur kurz ausführen was unsere Regierung damit erreichen möchte:

    - klare Differenzierung der Zuständigkeiten

    - rechtliche Grundlage verbessern für die Defintion der Regionsgrenzen und ihrer Untergliederungen


    Nach einer erfolgreichen Verabschiedung wird unsere Regierung ebenso eine Neugliederung definieren und eine Verordnung erlassen, welche die Gespannschaften genau definiert. Ziel dabei ist es den acht Regionen insgesamt 22 Gespannschaften zu unterstellen. IdR wird eine Region damit 2-4 Gespannschaften umfassen.

    Ich beantrage eine Debatte zu folgendem Gesetz:


    Regionalgliederungsgesetz der Republik Kaysteran (RegRKG)


    § 1 – Verwaltungsebenen

    (1) Die Republik Kaysteran besteht aus vier Verwaltungsebenen:

    • Republik (Republika)
    • Regionen (Regije)
    • Gespannschaften (Županije)
    • Städte (Gradovi) bzw. Gemeinden (Općine).

    (2) Die höhere Verwaltungsebene übt die Fachaufsicht über die niedrigere Verwaltungsebene aus. Jede Verwaltungsebene organisiert und verwaltet sich selbst im Rahmen der Gesetze.


    § 2 – Regionen (Regije)

    (1) Eine Region entscheidet selbstständig über Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft, Wasser- und Forstwirtschaft, Verkehrswesen und Raumordnung, soweit es die Region betrifft. Jede Region wird von einem Gouverneur (Upravitelj) geleitet, der in der Region wohnt und vom Predsjednik ernannt und entlassen wird.

    (2) Die Republik Kaysteran ist in acht Regionen (Regije) gegliedert:

    • Duranjska Regija (Region Duranje)
    • Centar (Zentralkaysteran)
    • Kaja (Kaya)
    • Gornje Poseverlje
    • Kravnice
    • Skenal
    • Primorska
    • Askatinska Obala (Askatinische Küste)

    (3) Die Aufteilung der Regionen obliegt der Republik über eine Regierungsverodnung mit einem entsprechenden kartographischen Anhang.


    § 3 – Gespannschaften (Županije)


    (1) Eine Gespannschaft (Županija) entscheidet selbstständig über örtliche Raumplanung, Wirtschaftsentwicklung, Verkehr und Infrastruktur, Arbeit und öffentliche Beschäftigung sowie Planung und Entwicklung von Bildungs-, Gesundheits-, Sozial- und Kultureinrichtungen, soweit es die Županija betrifft.

    (2) Jede Gespannschaft wird von einem Präfekten (Župan) geleitet, der in der Gespannschaft wohnt und vom Gouverneur der Region ernannt und entlassen wird.

    (3) Die Gliederung der Gespannschaft erfolgt durch eine Verordnung der Republik Kaysteran.


    § 4 – Städte und Gemeinden (Gradovi/Općine)


    (1) Gemeinden (Općine) sind selbstverwaltete Gebietskörperschaften aus einer oder mehreren Siedlungen mit mindestens 5.000 Einwohnern.

    (2) Städte (Gradovi) sind gemeindefreie Orte mit mehr als 20.000 Einwohnern.

    (3) Städte und Gemeinden entscheiden selbstständig über Stadt- und Gemeindeplanung, Verkehr und Infrastruktur, Versorgung mit Energie und Wasser, Brandverhütung und -bekämpfung, Rettungsdienste, medizinische Grundversorgung sowie Schulen und Kinderbetreuung, soweit es die Kommune betrifft.

    (4) Jede Kommune wird von einem Bürgermeister (Gradonačelnik) geleitet, der in der Kommune wohnt.


    §5 – Abschlussbestimmungen

    Das bisherige Gesetz zur regionalen Gliederung (RGG) verliert seine Gültigkeit.


    Ich gelobe im Namen des Volkes rechtschaffend für die Ehre, die Freiheit und das Wohlergehen der Republik zu handeln, nach ihren Gesetzen und ihrer Verfassung zu handeln und meine Pflicht nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen