Ich ebenfalls.
Beiträge von Edin Handanović
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Beschäftigen Sie sich mit der severanischen Wirtschaftsordnung, Sie Lump.
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Rajchenbach
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Die Belegschaft der Serveranischen Bahn hat sicher keine Einwände, wenn Züge aus Gran Novara in Severanien halten.
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Beim Grabenwahlsystem wird ein Teil der Sitze in Einpersonenwahlkreisen vergeben und der andere nach dem Prinzip des Verhältniswahlrechts. Beide Wahlverfahren werden nebeneinander und ohne Verrechnung miteinander angewandt. Zwischen beiden Arten, ins Parlament zu kommen, besteht also ein Graben.
Auf Severanien übertragen bedeutet dies, dass jede Republik einen Abgeordneten im Mehrheitsverfahren bestimmt (jede Republik bildet einen Einerwahlkreis) und z.B. fünf Abgeordnete landesweit durch Verhältniswahl bestimmt werden.
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Liebe Genossen, werte Kollegen,
wir könnten auch den Bundesrat nach dem Grabenwahlsystem bestimmen: Vier direkt gewählte Abgeordnete der Republiken plus fünf nach Verhältniswahl.
Damit hätten wir eine Kammer mit einem Vorsitzenden. Die aktuelle Regelung ist in der Tat etwas umständlich.
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Endlich mal ein Land, dass nicht Unzulänglichkeiten beim primären Geschlechtsorgan des Staatschefs mit absurd riesiger Fläche kompensieren will.

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Hurra!

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Willkommen zurück!
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DobrodoСli!

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ZitatAlles anzeigen
Original von Slobodan Tesla
Ich greife dieses Thema erneut auf und präsentiere hier ein paar Vorschläge:



Danach wären die Kennzeichen im ganzen Bundesgebiet einheitlich lateinisch. Nur der Ort wird zusätzlich in kyrillischer Schrift bezeichnet. Das Wappen der entsprechenden Republik wird vom Straßenverkehrsamt aufgebracht.

Dafür!
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Wo ist der Holzpflock?!
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DobrodoСli!

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Ich habe den Antrag ergänzt:
ZitatAlles anzeigenÄnderungsgesetz zum Gesetz über die Staatsbürgerschaft und weitere Formen der Aufenthaltserlaubnis (StaBüAufenthG)
§ 1
§ 3 des StaBüAufenthG wird wie folgt geändert:§ 3 – Verlust der Staatsbürgerschaft
(1) Die Staatsbürgerschaft endet durch:
- Entzug aufgrund eines richterlichen Beschlusses, wenn der Betroffene durch sein Verhalten die Interessen oder das Ansehen Severaniens erheblich schädigt;
- Entzug bei Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit;
- Entzug bei Eintritt in den Militärdienst eines fremden Staates;
- Entzug, wenn der Betroffene seinen Meldepflichten nicht nachkommt;
- Verzicht.
(2) Einem Staatsbürger ist für den Fall des Erwerbes einer fremden Staatsangehörigkeit die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft zu bewilligen, wenn
- dies aus einem besonders berücksichtigungswürdigen Grund im Interesse der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien liegt;
- es im Fall von Minderjährigen dem Kindeswohl entspricht.
(3) Ein severanischer Staatsangehöriger kann nur aus der Staatsbürgerschaft entlassen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat;
- dass keine Hindernisse hinsichtlich der Millitärpflicht vorhanden sind;
- dass er den Steuerverpflichtungen und anderen gesetzlichen Verpflichtungen nachgegangen ist;
- dass gegen ihn kein Strafverfahren aufgrund einer Straftat in Severanien geführt wird und, falls er in Severanien zur Gefängnisstrafe verurteilt wurde, dass er diese Strafe gebüßt hat.
§ 2
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. -
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Den Diktator gibt es doch schon, er heißt nur “Hoher Repräsentant“.

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Antrag:
ZitatAlles anzeigenÄnderungsgesetz zum Gesetz über die Staatsbürgerschaft und weitere Formen der Aufenthaltserlaubnis (StaBüAufenthG)
§ 1
§ 3 des StaBüAufenthG wird wie folgt geändert:§ 3 – Verlust der Staatsbürgerschaft
Die Staatsbürgerschaft endet durch:
- Verzicht;
- Entzug aufgrund eines richterlichen Beschlusses, wenn der Betroffene durch sein Verhalten die Interessen oder das Ansehen Severaniens erheblich schädigt;
- Entzug bei Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit;
- Entzug bei Eintritt in den Militärdienst eines fremden Staates;
- Entzug, wenn der Betroffene seinen Meldepflichten nicht nachkommt.§ 2
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
