Beiträge von Herta Markiević

    Zitat

    §4 - Abstimmungen
    (1) Abstimmungen laufen grundsätzlich fünf Tage.
    (2) Eine Abstimmung kann vorzeitig beendet werden, wenn eine unumstößliche Mehrheit erreicht ist oder alle Stimmen abgegeben wurden.
    (3) Stimmberechtigt sind die Mitglieder des Bundesrates.

    Folgender Antrag steht zur Abstimmung:



    Bitte stimmen Sie mit Da oder Ne oder enthalten Sie sich.
    Die Abstimmung dauert 5 Tage.