Beiträge von Herta Markiević

    Laut § 3 Polizeigesetz ist die нandarmerija zuständig für:

      1. Personen- und der Objektschutz von Dienstgebäuden des Bundes;
      2. Grenzschutz und Zollangelegenheiten;
      3. Sicherung des See- und Luftraumes sowie republiküberschreitender Verkehrswege;
      4. Koordinierung und Hilfeleistung bei Katastrophen;
      5. Terrorabwehr;
      6. Verfolgung politisch motivierter oder republiküberschreitender Straftaten und Unterstützung bei Anforderung durch die Republiken.


    Welche Zuständigkeit war hier gegeben?

    Folgender Antrag steht zur Aussprache:


    Zitat

    § 1 - Die Präsidentschaft
    (1) Der Präsident der Narodna SkupŠ¡tina wird von den Mitgliedern mit einfacher Mehrheit für die Dauer von drei Monaten gewählt. Die Wahl ist nach Möglichkeit so zu legen, dass Beginn und Ende der Amtszeit jeweils zum Monatswechsel sind.
    (2) Der Präsident führt die Geschäfte der Narodna SkupŠ¡tina und übt das Hausrecht aus.
    (3) Scheidet der Präsident vorzeitig aus, ist länger als 10 Tage abwesend oder findet kein Kandidat eine Mehrheit, so übernimmt der Premijer die Amtsgeschäfte und leitet eine Neuwahl ein.


    Gibt es Kandidaturen?

    Zitat

    Original von Leonard Georgievski
    Letztendlich sitzen Sie dort nur in Ihrer Wochenendwohnung mit einigen ausrangierten Altpolitikern am Kaminfeuer und reden bei einem guten Rotwein oder Cognac über die gute alte Zeit.


    Es gibt schlechteres, Genosse Georgievski, oder?