Respekt. Ich wünsche ihnen viel Glück!
Beiträge von Vsol Vsolic
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Der Fortschritt ist in der Tat wichtig, aber mich ärgert dieses rein vesteranische DU-Problem, dass auf den gesamten severanischen Staat übertragen wurde. Warum müssen wir uns ALLE eine etwaige Einmischung gefallen lassen, wenn sich die DU doch nur um ihre "abtrünnige Provinz" handelt.
Man sollte in der DU endlich die Augen öffnen: Severanien ist mehr als Vesteran. Man sollte endlich zu einem neuen Beginn in den Beziehungen zwischen beiden Ländern kommen, mehr zu einem kooperativen Miteinander in der Fortentwicklung, als in einer ständigen gegenseitigen Stichelei, wer nun demokratisch ist und so weiter. -
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Nun je, ihr Einsatz fürs Vaterland findet außerhalb der Passmeldestelle statt, oder?
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Bei uns kommen die Bauern aus der hintersten Region um für die richtigen Ziele zu demonstrieren. Gelebte Demokratie!
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Könnte jemand die junge Sozialistin aus dem Bürgeramt leiten...?
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Auch ich stimme JA/ AKO
Damit ist Herr Peladic zum Govornik gewählt und wird hiermit ernannt.
Nehmen Sie die Wahl an? -
Gut, eine ständige Beflaggung ist mir direkt entfallen. Ich hatte dieses Gesetz auch eher für die zusätzliche Beflaggung verstanden sein wollen.
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Der Gesetzesentwurf steht hiermit zur Debatte.
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Zitat
Zakon o Uporabi kajsteranske Zastave
Gesetz zur Verwendung der kaysteranischen Flagge§1 - Die kaysteranische Flagge
Die kaysteranische Flagge ist ein Nationalsymbol. Sie stellt neben den Siegeln, den Standarten und Wappen der Republikska Kajsteranij auch ein Hoheitssymbol dar.§2 - Beflaggung von Gebäuden
(1) Alle öffentlichen Gebäuden der Republikska Kajsteranij sind mit der kaysteranischen Flagge zu beflaggen
a) an allen Nationalfeiertagen
b) an Wahltagen
(2) Einzelne öffentliche Gebäuden sind zu besonderen Anlässen mit der kaysteranischen Flagge zu beflaggen, wie etwa Staatsbesuchen oder Besuchen einzelner Mitglieder der Regierung, sowie von Mitgliedern des Dom Republikske.
(3) Eine Beflaggung nichtöffentlicher Gebäude mit der kaysteranischen Flagge ist gestattet.
(4) Bei Trauerfällen, die durch Verordnungen als solche gekennzeichnet werden, ist eine Beflaggung auf Halbmast an allen öffentlichen Gebäuden vorgeschrieben.§3 - Gleichzeitige Verwendung mit anderen Flaggen
(1) Die Beflaggung öffentlicher Gebäude mit der kaysteranischen Flagge ist gleichzeitig und ungeachtet zur möglichen Beflaggung mit anderen Flaggen vorgeschrieben.
(2) Bei der gleichzeitigen Beflaggung darf keine Flagge größer sein oder höher wehen als die kaysteranische Flagge.
(3) Die alleinige Beflaggung mit der kaysteranischen Flagge ist am kaysteranischen Nationalfeiertag (25.10.) vorgeschrieben.§4 - Zerstörung der Flagge
Die Zerstörung der kaysteranischen Flagge ist strafbar.§5 - Schlussbestimmungen
(1) Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
(2) §4, Abs. 4 und 5 des severanischen Staatssymbolgesetzes finden in der Republik Kaysteran keine Anwendung mehr. -
Gehe d'accord, veröffentliche das Gesetz zur Diskussion im Dom, dann Abstimmung. Oder muss das der Govornik machen?
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Gut, das hatten sie ja schon mehrfach gesagt.
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Hiermit eröffne ich die Wahl zum Govornik des HdR/ Dom Republike.
Zur Wahl steht Herr Marijan Peladic.
Ich bitte um ihre Wahl JA/ NEIN
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Das überrascht mich aber. Ich denke, sie wären doch eigentlich als Bauer der ideale Landwirtschaftsminister.
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Zitat
Gesetz zur Verwendung der kaysteranischen Flagge
§ 1 Die kaysteranische Flagge ist ein Nationalsymbol. Sie stellt neben den Siegeln, den Standarten und Wappen der Republikska Kajsteranij auch ein Hoheitssymbol dar.
§ 2 An öffentlichen Gebäuden der Republikska Kajsteranij ist eine Beflaggung mit der kaysteranischen Flagge vorgeschrieben,
A) an allen öffentlichen Gebäuden
a) an allen Nationalfeiertagen
b) an WahltagenB) an einzelnen öffentlichen Gebäuden
a) zu besonderen Anlässen an einzelnen, wie etwa Staatsbesuchen oder Besuchen einzelner Mitglieder der Regierung, sowie von Mitgliedern des Haus der Republikska.
§ 3 Eine Beflaggung nichtöffentlicher Gebäude ist nicht vorgeschrieben, jedoch möglich.
§ 4 Bei Trauerfällen, die durch Verordnungen als solche gekennzeichnet werden, ist eine Beflaggung auf Halbmast an allen öffentlichen Gebäuden vorgeschrieben.
§ 5 Die Beflaggung öffentlicher Gebäude mit der kaysteranischen Flagge ist gleichzeitig und ungeachtet zur Beflaggung mit der severanischen Flagge vorgeschrieben. Dabei ist die kaysteranische Flagge auf gleicher Höhe zur severanischen Flagge zu flaggen. Weiteres regelt das Bundesgesetz zu den Staatssymbolen.
§ 6 Die alleinige Beflaggung mit der kaysteranischen Flagge ist am kaysteranischen Nationalfeiertag (25.10.) vorgeschrieben.
§ 7 Die Zerstörung der kaysteranischen Flagge ist strafbar.
Duranje.
Ein erster Vorschlag, Ergänzungen, Korrekturen (auch in Hinsicht auf die Sprache).... ihr wisst schon.
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Schon bekannt.
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Vielleicht sollte man eine Modifizierung des Heimatliebegesetzes verlangen. Doppelbeflaggung vorschlagen, oder aber die Beflaggung mit der Severanenflagge auf hohe Gesamtfeiertage beschränken.
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Tritt in Moljunat vor die Kameras, nachdem er der Familie des Opfers sein Beileid ausgesprochen hat.
"Meine Damen und Herren! In unserem Land ist eine entsetzliche Tat geschehen. Ein Mensch wurde umgebracht. Unser Mitgefühl gilt der Familie des Opfers.
Über die Gründe des Verbrechens hat die Polizei Kaysterans zu ermitteln, die Medien sollten besonnener darüber berichten. Danke."
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Mehr Kontakte zu Gran Novara könnten hilfreich sein. Allerdings müssten sich dann mal die östlichen Teilrepubliken darum kümmern...
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Zunächst sollten wir alte Gesetzesentwürfe in den als Schwerpunkten beschriebenen Gebieten vorlegen, dann können wir das ja weiter ausbauen.
Das Problem ist doch, dass wir zwar wundervolle Gesetze machen können, diese aber in diesem Totenhaus keinerlei Auswirkungen haben werden.